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Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Rathaus Aktuell

Böllerschießen wird angezeigt

Beim Polizeirevier Oberndorf sind vermehrt Beschwerden wegen illegalem Böllerschießen aufgelaufen. Die Gemeinde wurde daher von dort gebeten, darauf aufmerksam zu machen, dass darüber nicht mehr kulanzhalber hinweg gesehen werden kann. Das Polizeirevier muss leider entsprechenden Hinweisen künftig mit Ermittlungen und Anzeigen begegnen.

Es gilt, dass grundsätzlich, unabhängig von Ort und Uhrzeit, auch tagsüber, eine ortspolizeiliche Erlaubnis durch die Gemeinde für das Böllerschießen notwendig ist. Eine solche wird in der Innerortslage grundsätzlich nicht erteilt. Ausnahmen sind nur in den Außerortslagen möglich.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und sind mit Bußgeld bewehrt. Im Zweifel können durch den Lärm Gesundheitsgefahren entstehen udn deshalb kann auch der Straftatbestand der Körperverletzung verwirklicht sein. Die Gemeinde rät deshalb dringend, auf das "Böllern" zu Geburtstagen und sonstigen Feierlichkeiten, unabhängig ob nachts oder tagsüber, zu verzichten, um schwer wiegende Konsequenzen zu vermeiden.

 

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