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Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Rathaus Aktuell

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28.01.2019

 

1.            Bürgerfragen

Herr Gerhard Henkies erkundigte sich nach Maßnahmen der Verkehrssituation in der Daimlerstraße. Nach dem Rückbau die Pflanzkübel kommt es hier nach seinen Beobachtungen immer häufiger zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, in der Tempo-30-Zone. Herr Henkies bittet den Gemeinderat, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Herr Bürgermeister Hammer erklärte, dass sich die Meinung der Verkehrsexperten weiterentwickelt haben, Pflanzenkübel gelten heute nicht mehr als Stand der Erkenntnis. Weiter erklärte Herr Hammer, dass die Gemeinderatsentscheidung zur Entfernung der Pflanzkübel keine einheitliche Entscheidung war, sondern eine mehrheitliche. Bei der Entscheidung, die Pflanzkübel zu entfernen, hat außerdem auch die Straßenverkehrsbehörde mitgewirkt. An der Gefahrenzone im Bereich des Spielplatzes soll eine Verkehrsverengung errichtet werden. Die Planung der Baumaßnahme wurde bereits in Auftrag gegeben.
 
In der vergangenen Gemeinderatssitzung hat sich ein Mitbürger zu den geplanten Lärmschutzmaßnahmen der Gemeinde Vöhringen geäußert und darauf hingewiesen, dass die Windgeschwindigkeiten und Windrichtungen berücksichtigt werden müssen. Hierzu erklärte Herr Hammer nun, dass der Verkehrslärm in Deutschland nach dem Verfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 berechnet werden muss. Das Verfahren berücksichtigt in seinem Schallausbreitungsmodell bezüglich Temperatur, Luftfeuchte, Windrichtung und Stärke etc. bereits alle Faktoren, die zu einer Erhöhung des Lärmpegels beim Anwohner führt.
 

2.            Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Es lagen keine Niederschriften zur Unterzeichnung vor.
 

3.            Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatsitzungen

Bürgermeister Hammer berichtete, dass der Gemeinderat einem Grundstücksverkauf im Baugebiet „Stützen“ in der Ortschaftsratssitzung vom 17.12.2018 zugestimmt hat. Dieser Grundstücksverkauf konnte allerdings nicht umgesetzt werden, da sich die Familie nun für einen anderen Bauplatz bewirbt.
 

4.   Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen

Ortsvorsteherin Jauch berichtete aus der letzten Ortschaftsratssitzung vom 24.01.2019 über den Beschluss der Neugestaltung der Wege auf dem Friedhof Wittershausen und die Ablehnung des Neubaus einer Doppelgarage in der Lupferstraße in Wittershausen.
 

5.   Baugesuche

Neubau einer Doppelgarage auf Flst. Nr. 53/2, Lupferstraße, Wittershausen
Der Bauherr plant, eine Doppelgarage für den privaten Bedarf mit einem Pultdach im Wohngebiet „Lupfer“ in Wittershausen zu errichten. Die geplante Doppelgarage weicht hinsichtlich der Dachform vom Bebauungsplan ab. Des Weiteren überschreitet das Bauvorhaben die Baugrenze zur Lupferstraße mit 1 m und zusätzlich 1 m Dachvorsprung. Des Weiteren bedarf es einer Befreiung des Bebauungsplans, da die Nebennutzung vor der Hauptnutzung errichtet werden soll. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, den Beschlussvorschlag zur Doppelgarage zu vertagen und anschließend Details mit der Baurechtsbehörde abzustimmen.

 

6.   Neugestaltung der Wege auf dem Friedhof in Wittershausen

Vorstellung der Entwurfsplanung und Ausschreibungsbeschluss
Da sich die geschotterten Wege auf dem Friedhof in Wittershausen in keinem guten Zustand befinden, wurde das Ingenieurbüro Mauthe aus Balingen mit der Neuplanung des Wegenetzes für den Friedhof beauftragt. Die bestehenden Wege sind momentan gesplittet und teilweise nicht breit genug, um sie mit erforderlichem Gerät befahren zu können. Herr Langreher vom Büro Mauthe war in der Sitzung anwesend und stellte dem Gemeinderat die Planung vor. Die Neuplanung der Wege sieht eine einheitliche Breite von 2,50 m vor. Außerdem sollen sie ebenfalls mit Randsteinen eingefasst werden. Die neu eingefassten Wege sollen wieder gesplittet werden, jedoch sollen die Randsteine so eingebaut werden, dass eine spätere Pflasterung der Wege ebenfalls möglich ist.
Hierfür müssen ungefähr 550 m Randsteine verlegt werden. Laut Planer belaufen sich die Gesamtkosten dieser Maßnahme nach vorliegender Kostenschätzung auf 95.000, -- €. Der Gemeinderat erteilte dem Beschlussvorschlag einstimmig sein Einvernehmen.
 

7.   Antrag des Schützenvereins Vöhringen auf Vereinszuschuss für den Umbau des

50 m Schießstandes
Der Schützenverein Vöhringen beantragte einen Zuschuss für den aufgrund der Regelüberprüfung notwendig gewordenen Umbau des 50 m Schießstandes. Hier stehen die Befestigung der Fläche unter den Kugelfängen, das Ersetzen des bislang angebrachten Erdwalls hinter den Geschossfängen durch eine durchschusssichere Abschlusswand und die Erneuerung der Geschossfänge und der Scheibenzuganlagen an. Der Zuschuss berechnet sich aufgrund der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Vöhringen. Der Antrag des Schützenvereins wurde fristgerecht gestellt. Demnach werden auf den Gesamtbetrag 6,25 % der Gemeinde bezuschusst. Der Zuschuss der Gemeinde beträgt 2.900,-- €, diese Kosten sind im Haushaltsplan eingestellt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Schützenverein Vöhringen den Zuschuss in Höhe von 2.900,-- € auszubezahlen.
 

8.   Anlage einer Waldweidefläche

Vom Forstamt Rottweil wurde im Zuge einer Waldbegehung mit dem Gemeinderat, welche am 26.10.2018 stattfand, vorgeschlagen, im Gewann „Steinhart“ einen Teil der Fläche als Waldweidefläche auszuweisen. Diese Ausweisung würde für eine Aufwertung der Flächen führen und würde sich positiv auf die Entwicklung des Ökokontos der Gemeinde Vöhringen auswirken. Für die Aufnahme der Fläche im Ökokonto muss diese vor und nach Durchführung der Maßnahme durch ein Ingenieurbüro aufgenommen werden. Die Rodung und Aufarbeitung der Fläche erfolgt durch ein Lohnunternehmen. Revierleiter Herr Eiberger war in der Sitzung anwesend und erläuterte dem Gemeinderat den Verfahrensablauf. Im Haushaltsplan sind keine Mittel für diese Maßnahme im Speziellen eingestellt. Die Rodung und der Holzerlös sind über den Waldhaushalt gedeckt. Die Ausgaben für das Ingenieurbüro können über die Kostenstelle der Natur- und Landschaftspflege abgewickelt werden, auf welcher ein Planansatz von 10.000,-- € eingestellt ist. Die Fläche befindet sich im Gewann „Steinhart“ entlang der L 409 und hat eine Größe von 6 ha. Wie vom Forstamt Rottweil vorgeschlagen, gab hierfür der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen die Waldweidefläche auszuweisen, um Ökopunkte für die Gemeinde gutgeschrieben zu bekommen.
 

9.   Erlass einer Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2018 der Neufassung der Satzung der Gemeinde Vöhringen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser zugestimmt. Nach dem die Satzung beim Landratsamt Rottweil zur Genehmigung vorgelegt wurde, regte dieses nun eine Anpassung der Paragraphen und Querverweise durch Erlass einer Änderungssatzung an, da sich das Satzungsmuster des Gemeindetags kurzfristig geändert hatte. Frau Schweikart war in der Sitzung anwesend und erläuterte dem Gremium die Anpassung der Paragraphen inklusive der Querverweise in der Änderungssatzung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Wasserversorgungssatzung.
 

10.         Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

a)  Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Kommunalwahlen statt, in deren Rahmen sowohl die Gemeinde- und Ortschaftsräte als auch die Kreisräte gewählt werden. Nach dem Kommunalwahlgesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Da Herr Bürgermeister Hammer sich um ein Mandat im Kreistag bewerben wird, wird vorgeschlagen, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu bilden:
Vorsitzende Hauptamtsleiterin Jasmina Warthmann,
ihre Stellvertreterin stellvertretende Hauptamtsleiterin Birgit Kiene,
Erster Beisitzer Ernst Breil und dessen Stellvertreter Wolfgang Dieringer,
weiterer Beisitzer Herr Thomas Prügel und dessen Stellvertreter Herr Jürgen Kurz.
Beisitzerin und Schriftführerin Gemeindebedienstete Frau Ingrid Rogliano und ihre Stellvertreterin Frau Gabi Bossenmaier.
Die genannten Personen erklären sich im Vorfeld bereit, im Gemeindewahlausschuss mitzuwirken.
 
b)        Anzahl der Sitze im Gemeinderat Vöhringen und im Ortschaftsrat Wittershausen
Die Sitzanzahl im Gemeinderat Vöhringen richtet sich nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Demnach beträgt die Zahl der Gemeinderäte in Gemeinden mit mehr als 3.000 aber nicht mehr als 5.000 Einwohnern zu denen Vöhringen auch mit rd. 4.200 Einwohnern gehört, 14 Sitze. Die Zahl der Ortschaftsräte ist in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegt und beträgt derzeit 9 Mitglieder. Da sich die Sitzzahl in beiden Gremien bewährt hat, schlägt die Verwaltung vor, diese so einzubehalten, ansonsten wäre in der nächsten Gemeinderatssitzung eine entsprechende Hauptsatzungsänderung herbeizuführen.
 
c)         Wahlbezirke und Wahlräume
Für die Stimmabgabe hat jede Gemeinde einen oder mehrere Wahlbezirke zu bilden. Es soll möglichst allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl erleichtert werden. Da sich die bisherige Einteilung der Wahlbezirke bewährt hat, wird diese so beibehalten. Im Rathaus Vöhringen werden zwei Wahlbezirke und in Wittershausen in der Grundschule ein Wahlbezirk eingerichtet. Außerdem wird es ein Briefwahlbezirk geben. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahlhandlung leitet und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellt. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlvorstandes und die erforderlichen Hilfskräfte werden im Übrigen vom Bürgermeister aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten berufen. In allen genannten Punkten erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.
 

11.    Annahme von Spenden im Jahr 2018

Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen dürfen nur zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben angenommen werden. Bürgermeister Hammer bedankte sich vielmals bei allen Spendern auf der Liste. Insgesamt sind der Gemeinde Spenden und Zuwendungen in Höhe von 5.600,-- € gespendet worden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Annahme der Spenden für das Jahr 2018.

 
 

12.   Verschiedenes

12.1       Verbotsschilder Sportplatzgelände
Gemeinderätin Frau Ullmann merkte an, dass es in letzter Zeit zu beobachten war, dass mehrere Hundsbesitzer ihre Hunde über den Sportplatz in Vöhringen rennen lassen, die auch dort ihr Geschäft erledigen. Sie schlägt vor, im dortigen Bereich Verbotsschilder anbringen zu lassen. Bürgermeister Hammer sicherte zu, die Verbotsschilder zu besprechen und anschließend im dortigen Bereich anzubringen.
 
12.2       Jugendclub Vöhringen
Frau Ullmann erkundigt sich nach dem Stand des Jugendclubs Vöhringen, ob dieser noch existiert. Dazu teilte Bürgermeister Hammer mit, dass der Jugendclub Vöhringen formal noch existent ist, bei den letzten Versammlungen allerdings klar war, dass es seitens des Jugendclubs keine Veranstaltungen mehr geben wird. 
Des Weiteren hatte die Verwaltung in letzter Zeit keinen Kontakt mehr mit der Vorstandschaft des Jugendclubs.
 
12.3    Lärmschutz Wittershausen
Ortsvorsteherin Frau Jauch erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Lärmschutzmaßnahmen in Wittershausen. Dazu teilte Herr Hammer mit, dass im Dezember Messungen der Höhenaufnahme stattgefunden haben und somit die Aufstellung des Bebauungsplans nun Fahrt aufnimmt.
 
12.4    Schachtdeckel Schulstraße Wittershausen
Ortsvorsteherin Frau Jauch informierte, dass die Schachtdeckel in der Schulstraße in Wittershausen immer noch nicht repariert sind und immer noch klappern, wenn man darüberfährt.
Hierzu teilte Kämmerin Frau Haug mit, dass die ausführende Firma vor der Frostperiode nicht mehr dazu gekommen ist und es momentan zu kalt ist, diese Maßnahmen an den Schachtdeckeln durchzuführen. Der Auftrag ist allerdings vergeben und die Reparaturmaßnahme wird zeitnah durchgeführt.
 
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
 

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