Seite drucken
Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am Montag, 23. Juni 2008

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am Montag, 23. Juni 2008.

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.05.2008

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass man in der Sitzung am 05.05.2008 über einen Vergleichsvorschlag beraten und diesen auch entsprechend angenommen habe bezüglich der Rechtsstreitigkeiten mit der Firma Lämmle, die seinerzeit den Abbruch des Plochergeländes vorgenommen habe. Desweiteren habe man beschlossen, einige Grundstücke, die der Gemeinde im Bereich Enzistal bzw. des künftigen Lärmschutzwalles angeboten worden seien, zu erwerben. Die Kosten seien im Nachtragshaushaltsplan entsprechend darzustellen.

2. Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Vöhringen für den Zeitraum 2008-2012

Da die Amtszeit des Gutachterausschusses im Mai 2008 abgelaufen ist, musste der Gutachterausschuss, für eine Amtszeit von vier Jahren, neu bestellt werden. Der bisherige Vorsitzende, Herr Albert Krämer, legte sein Amt nieder und verzichtete auf eine Verabschiedung. Er sei gern als Gutachter tätig gewesen und möchte daher keine hervorgehobene Würdigung seiner Dienste. Ebenso verzichten Herr Richard Haberer und Herr Dieter Schleeh auf eine Weiterführung ihres Amtes. Bürgermeister Hammer sprach den ausgeschiedenen Mitgliedern seinen Dank im Namen der Gemeinde aus. Herr Bernd Henke, der leider vor kurzem verstorben ist, war bisher als stellvertretender Vorsitzender tätig. An dieser Stelle legte das Gremium, zum Gedenken an ihn, eine Schweigeminute ein.

Die weiteren bisherigen Mitglieder, die Herren Ernst Breil, Willy Esslinger, Hans Schüle, Erhard Staiger und Friedrich Springer haben sich bereit erklärt, ihr Amt weiterhin auszuüben. Neu dazu gewonnen wurden Herr Martin Sackmann, Herr Paul Späth aus Sulz-Mühlheim und Herr Bernd Thiel. Das Gremium bestellte einstimmig die genannten Personen zu ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses. Als Vorsitzender wurde Herr Paul Späth bestellt. Intern soll dann ein neuer stellvertretender Vorsitzender bestimmt werden.

3. Ausbau des Dachgeschosses, Heben der Dachkonstruktion, Anbau eines Balkones auf Flst. Nr. 1428/11, Waldstraße 9; Bauvoranfrage

Dieses Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Blessnau I“, welcher lediglich eine Baulinie festsetzt, die durch das Bauvorhaben jedoch nicht tangiert wird. Darüber hinaus ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen, wonach es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein muss. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung kann ein Einfügen bejaht werden, aufgrund der Tatsache, dass die Dachkonstruktion um ca. 2,10 m angehoben werden soll, wird das Maß jedoch deutlich überschritten. In der Umgebungsbebauung finden sich ausschließlich zweigeschossige Wohngebäude wieder, das Gebäude Waldstraße 9 hätte nachher drei Vollgeschosse. Da zwischenzeitlich mit den Bauherren ein Gespräch geführt wurde, ist mit einer Umplanung zu rechnen. Aus diesem Grund wurde das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB nicht in Aussicht gestellt.


4. Neubau Carport auf Flst. Nr. 452, Waldstraße 16, Vöhringen

Hier möchte die Bauherrin einen Caport im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dannwiesen-Öschle“ errichten. Dieser setzt wiederum nur eine Baulinie fest, die durch das Vorhaben nicht tangiert wird. Desweiteren richtet sich auch hier die Beurteilung nach § 34 BauGB. Das Gremium kam einstimmig zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben den Maßgaben des § 34 BauGB entspricht und erteilte sein Einvernehmen.

5. Anbau eines Carports und Balkone auf Flst. Nr. 168, Zehntweg 8, Vöhringen

Auch dieses Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Zudem bedarf es der Erteilung des Einvernehmens zur Sanierungsrechtlichen Genehmigung gem. § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Der Carport sowie die beiden Balkone sollen auf der südlichen Gebäudeseite errichtet werden. Jeweils darüber liegend, im OG und DG soll ein Balkon mit einer Tiefe von 1,50 m entstehen. Der Carport soll massiv mit Betonrundstützen und einer Betonplatte ausgeführt werden. Seitens der Verwaltung wurde Wert darauf gelegt, dass zumindest die Balkone aus Holz ausgeführt bzw. mit Holz verkleidet werden. Unter dieser Voraussetzung wurde das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB sowie das Einvernehmen zur Erteilung der Sanierungsrechtlichen Genehmigung einstimmig erteilt.

6. Neubau Doppelcarport auf Flst. Nr. 6888, Riedbühlstraße 26, Vöhringen

Der Carport soll mit einer Fläche von ca. 6,00 m x 6,30 m an der südöstlichen Seite des Gebäudes Riedbühlstraße 26 errichtet werden. Hier wurden die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Riedbühl“ hinsichtlich der Überschreitungen der Baugrenze, der Erstellung außerhalb der dafür festgesetzten Fläche sowie der Errichtung des Carports als freistehendes Einzelgebäude erteilt. Da auf dieser Seite der Riedbühlstraße kein Gehweg besteht, wurde aus städtebaulichen bzw. straßenverkehrsrechtlichen Gründen festgelegt, dass das Vorhaben so weit als möglich, mindestens ca. 1 m zum Wohngebäude hin, zurückversetzt errichtet werden muss. Zudem wurde das notwendige Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

7. Abbruch Lagerschuppen auf Flst. Nr. 5600, Rosenfelder Str. 90, Vöhringen

Der einsturzgefährdete Holzlagerschuppen soll abgebrochen werden, um Freiflächen zu schaffen. Das Vorhaben liegt planungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB und erfordert deshalb das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB, das wiederum einstimmig erteilt wurde.

8. Neubau eines Einfamilienhauses auf Flst. Nr. 5140, Drosselweg, Vöhringen; Bauvoranfrage

Im Zuge einer Bauvoranfrage wollten die Bauherren abklären, ob die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Amselweg“ hinsichtlich Dachform und Dachneigung erteilt würden. Das Vorhaben soll anstelle des im Bebauungsplan festgesetzten Sattel- oder Walmdaches mit einer zulässigen Dachneigung von 28°-38° ein versetztes Satteldach mit einer Dachneigung von 18° bzw. 20° erhalten.

Nach kurzer kontroverser Diskussion wurde schließlich bei einer Gegenstimme beschlossen, die Befreiungen hinsichtlich Dachform und –neigung sowie das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben in Aussicht zu stellen.


9. Erweiterung der bestehenden Produktionshalle auf Flst. Nr. 6422, Maybachstraße 1, Vöhringen

Auch bei diesem Bauvorhaben war eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ziegelhütte Erweiterung, 1. Genehmigungsabschnitt, 1. Änderung“ vonnöten. Das Gremium erteilte einstimmig die Befreiung hinsichtlich der, als geringfügig anzusehenden, Überschreitung der Baugrenze mit dem nordwestlichen Gebäudeeck um ca. 50 cm sowie das Einvernehmen der Gemeinde.

10. Errichtung eines Wintergartens im EG, Verglasung eines best. Balkones im 1. OG auf Flst. Nr. 453/2, Veilchenweg 10, Vöhringen

Dieses Vorhaben liegt wiederum im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dannwiesen- Öschle“, dessen Baulinie ebenfalls nicht tangiert wird. Bei der weiteren Beurteilung gem. § 34 BauGB kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass das Baugesuch den Vorgaben entspricht und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

11. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum auf Flst. Nr. 1997/10, Lohmerstraße 35, Vöhringen

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum im Bebauungsplangebiet „Vöhringen-West“ wurde mit einer Gegenstimme die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform und Dachneigung sowie der Überschreitung der Baugrenze mit Dachvorsprung und Terrasse erteilt.

Anstatt des vorgeschriebenen Sattel- oder Walmdaches mit einer Dachneigung von mind. 30° soll das Vorhaben mit einem versetzten Pultdach mit einer Neigung von 15° bzw. 20° ausgeführt werden. Die Überschreitung der Baugrenze mit dem Dachvorsprung von 80 cm auf der nordwestlichen Seite sowie mit der Terrasse auf der südwestlichen Seite mit einer Fläche von ca. 1,5 m² wurde als geringfügig angesehen.

12. Neubau einer Garage zur KFZ-Aufbereitung inkl. 6 Stellplätzen auf Flst. Nr. 5370, Rotholzweg 2, Vöhringen

Bei diesem Bauvorhaben, das im Bereich des Bebauungsplanes „Rotholz, 1. Änderung“ liegt, wurde eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit dem südlichen Gebäudeteil notwendig. Auch diese Befreiung sowie das Einvernehmen der Gemeinde wurden einstimmig erteilt.

13. Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und Stellplätzen, Abbruch der Scheune auf Flst. Nr. 423, Rosenfelder Str. 52 und Hopfenstraße 4, Vöhringen


Über dieses Bauvorhaben wurde bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderats am 05.05.2008 beraten. Dabei wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen, abgelehnt. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt mit der Bauherrin Nachverhandlungen zu führen. Die Ablehnung der Erteilung des Einvernehmens resultierte hauptsächlich aus der Tatsache heraus, dass das Gebäude drei Vollgeschosse und ein Flachdach erhalten soll sowie die bis dato unklare Erschließungssituation von Hopfenstraße und Laubweg zum künftigen Baugebiet am Laubweg hin.

Grundsätzlich waren hier zwei getrennte Themenkreise zu bewerten. Zum einen geht es um die Erteilung des Einvernehmens gem. § 34 BauGB, zum anderen um die Erteilung des Einvernehmens zur Erteilung der Sanierungsrechtlichen Genehmigung gem. § 144 BauGB. Zur Thematik des Einfügens gem. § 34 BauGB und zur Ausführung des Vorhabens mit drei Vollgeschossen und einem Flachdach wurde seitens der Verwaltung noch einmal deutlich klargestellt, dass hier nur städtebaulich relevante Kriterien zu beachten sind. Bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung sind dies insbesondere die nach außen sichtbaren Kriterien wie Trauf- und Firsthöhen, Bauvolumen sowie die Anzahl der nach außen wahrnehmbaren Geschosse. Die Beurteilung von Dachform und –neigung als gestalterische Elemente muss außen vor bleiben. Rein rechtlich betrachtet und nach strikter Auslegung des § 34 BauGB ist es nach Auffassung der Gemeindeverwaltung, die vom Baurechtsamt Rottweil geteilt wird, nicht möglich, das Einvernehmen der Gemeinde zu versagen. Es wurde von der Verwaltung daher empfohlen, dasselbe zu erteilen. Nach einer langen, kontroversen Diskussion wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung jedoch mit 7 Gegenstimmen, 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt und das Einvernehmen nicht erteilt.

Zur Sanierungsrechtlichen Genehmigung wurde die Stellungnahme des Sanierungsberaters eingeholt. Aus dieser geht hervor, dass nach seiner Meinung die Sanierungsrechtliche Genehmigung zu versagen ist. Die Verwaltung teilt die Auffassung des Sanierungsberaters jedoch nicht vollständig und schlug eine Kompromisslösung vor. Für den momentanen Planungsstand sollte die Sanierungsrechtliche Genehmigung versagt werden, unter der Voraussetzung, dass gewisse Umplanungen erfolgen, sollte sie jedoch in Aussicht gestellt werden.

So sollten nach Meinung der Verwaltung die beiden Gebäude jeweils von Rosenfelder Straße und Laubweg her so weit als möglich abgerückt werden. Somit könnten an den Stirnseiten zum Laubweg und zur Rosenfelder Straße hin Stellplätze entstehen. Außerdem würden die Baukörper weiter zurücktreten und damit gegen die Rosenfelder Straße und den Laubweg weniger massiv wirken. Zudem sollte versucht werden, mehr Stellplätze als die bereits eingezeichneten 12 auf dem Baugrundstück selbst unterzubringen. Die Schaffung eines Dachgartens im dritten Geschoss im vorderen Gebäude zur Rosenfelder Straße hin würde die für den Betrachter als massiv wahrgenommene Bebauung zusätzlich mildern und in der Summe aller angedachten Umplanungen, nach Meinung der Verwaltung, zu einem verträglichen Ergebnis führen.

Ein wichtiger Punkt ist zudem die Erschließungssituation der Hopfenstraße und des Laubweges. Hierzu wurden im Hinblick auf das spätere Baugebiet am Laubweg verschiedene Straßenausbauvarianten ausgearbeitet.

Das Gremium versagte schließlich das Einvernehmen zur Erteilung der Sanierungsrechtlichen Genehmigung für den momentanen Planungsstand mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. Es wurde jedoch mit 7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, dass eine verträgliche Lösung der Erschließungssituation zum künftigen Baugebiet im Laubweg gefunden wird, die Gebäude jeweils von Rosenfelder Straße und Laubweg so weit als möglich abgerückt werden und das oberste Geschoss anstelle eins Zimmers einen offenen Dachbalkon zur Rosenfelder Straße hin erhält.

14. Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG);

Aufnahme unter 3-jähriger Kinder in die Gemeindekindergärten

Der geplante Ausbau der Kleinkindbetreuung (U3), resultierend aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, stellt sich in Baden-Württemberg für die kommenden Jahre wie folgt vor: Im bis zum 01.10.2010 dauernden Übergangszeitraum müssen jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots beschlossen werden. Für 17,5 % der U3-Kinder soll bis spätestens zum 01.01.2010 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Da der 01.01. für den Beginn neuer Angebote etwas ungeschickt ist, ist es sinnvoll, die dazu notwendige Ausbaustufe zu Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 und damit also zum 01.09.2009 anzubieten.

Bis zum Jahr 2013 soll für insgesamt 34 % der U3-Kinder ein Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Ab 2013 besteht dann auch ein Rechtsanspruch für alle 1 bis 3 Jahre alten Kinder auf einen Betreuungsplatz. D.h. das Platzangebot muss die dann zu diesem Zeitpunkt anfallende Nachfrage vollständig befriedigen können.

Die Gemeinde ist also verpflichtet, für einen „bedarfsgerechten“ Ausbau der Betreuungsplätze den Bedarf jährlich zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Entsprechend wurde seitens der Gemeinde im März 2008 eine Umfrage bei allen Eltern unter dreijähriger Kinder durchgeführt. Auf diese Bedarfserhebung hin haben von 90 angeschriebenen Eltern insgesamt 19 Interesse an einer Betreuung ihres unter dreijährigen Kindes geäußert bzw. konkreten Bedarf bekundet.

Da mittlerweile ein spürbarer Rückgang der Kinderzahlen vorhanden ist, und ab dem kommenden Kindergartenjahr Kapazitäten frei werden, ist es möglich und wünschenswert, bereits in einem 1. Schritt eine Betreuung für 2,5 - 3jährige Kinder in altersgemischten Gruppen anzubieten. Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich hierbei grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf, muss aber mind. 2 Stunden pro Tag betragen. Um eine Hilfe für Erwerbstätige zu bieten, soll die Betreuungszeit in 2 Varianten, entsprechend der vormittäglichen Regelöffnungszeit bzw. erweiterten Öffnungszeit mit 4,5 bzw. 5,25 Stunden ausschließlich vormittags angeboten werden. U3-Kinder benötigen aufgrund ihres Alters ein höheres Maß an Aufmerksamkeit durch die Erzieherinnen und verursachen darüber hinaus einen erhöhten Betreuungsaufwand. Deshalb belegen unter dreijährige Kinder bei der Integration in altersgemischte Kindergartengruppen zwei Plätze bei der Berechnung der Belegungszahlen. Es ist deshalb zulässig, Elterngebühren bis zum doppelten des gewöhnlichen Satzes zu erheben. Eine Umfrage bei den benachbarten Gemeinden und Städten zeigte, dass hier Zuschläge von 0 %-100 % erhoben werden.

Das Gremium beschloss, neben der Aufnahme von Kindern ab 2,5 Jahren ab dem kommenden Kindergartenjahr, die Betreuungszeit der 2,5 - 3jährigen auf vormittags zu begrenzen und entweder 4,5 Std. (Regelöffnungszeit) oder 5,25 Std. (erweitere Öffnungszeit) Betreuungszeit anzubieten. Der Gebührensatz für die Betreuung von 2,5 – 3jährigen wurde festgelegt, in dem er proportional zur geringeren Wochenbetreuungszeit im Vergleich zum ganztägigen Kindergarten reduziert wird, aber auf den so gefundenen Wert ein Aufschlag von 80 % erhoben wird. Darüber hinaus wurden die Öffnungszeiten der beiden gemeindeeigenen Kindergärten angepasst. Die ebenso beschlossene Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde wurde als Satzung beschlossen, die am 01.09.2008 in Kraft treten soll. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt zu gegebener Zeit.

Bezüglich der Einrichtung einer Kinderkrippe ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Haushaltsberatung 2009 ein detailliertes Konzept zu erarbeiten.

15. Anpassung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2008/2009 und Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Vöhringen

Bisher erfolgte die Festlegung der Kindergartengebühren stets nach Empfehlung des Evangelischen Landesverbandes für Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.V. auf 2 Jahre. Im vergangenen Jahr ist die Gemeinde dieser Empfehlung nur für das erste Jahr, also das Kindergartenjahr 2007/2008 gefolgt, weil nach den Planzahlen des Haushalts 2007 im Kindergarten Friedrichstraße von einer Kostendeckungsquote von weniger als 20 % ausgegangen wurde, die aber unbedingt anzustreben ist. Die Kämmerei hat die Kostendeckungsquoten der Kindergärten zwischenzeitlich auf der Grundlage der laufenden Ist-Zahlen überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass der Kostendeckungsgrad von 20 % bei beiden gemeindlichen Kindergärten leicht überschritten wird. Dass dies so ist, hängt mit Kosteineinsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zusammen, die hier erfreulicherweise erste Früchte trägt. Vor diesem Hintergrund bestand kein Anlass, die Gebühren auf höhere Sätze anzuheben. Die Übernahme der Empfehlung des Landesverbandes wurde deshalb vom Gemeinderat beschlossen. Die Beiträge für die ermäßigte und erhöhte Einkommensstufe werden wie seither mit einem Abschlag, bzw. Aufschlag von je einem Drittel gebildet.

Die Gebühren für die erweiterte Zeit in den Kindergärten werden mit einem Aufschlag von 17,5 % gebildet, was proportional der längeren Öffnungszeit im Vergleich zur Regelzeit entspricht. Schließlich wurde eine neue Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Vöhringen beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auch hier zu gegebener Zeit.

16. Schöffenwahl 2008 für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013; Vorschlagsliste

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 gewählten Schöffen endet am 31.12.2008. Das Landgericht Rottweil hat daher darum gebeten, auf einer gemeinsamen Liste mindesten 3 Schöffen vorzuschlagen. In die Vorschlagsliste sind doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie Schöffen vorzuschlagen sind. Die Verwaltung konnte aus Wittershausen Herrn Wolfgang Dieringer, Frau Annemarie Esslinger und Frau Marlene Trudel sowie aus Vöhringen Herrn Jochen Friedrichson, Herrn Thomas Neu und Frau Kläre Renz für die Vorschlagsliste gewinnen. Teilweise waren diese Personen bereits in den bisherigen Vorschlagslisten aufgenommen. Das Gremium beschloss einstimmig, die genannten Personen wiederum auf die Vorschlagsliste zur Neuwahl der Schöffen und Schöffinnen aufzunehmen.

17. Bekanntgaben, Sonstiges

a) Blumenspenden Rathaus / Apotheke

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass die Blumen im oberen Stockwerk am Rathaus von der Firma Wegenast gespendet worden seien. Die Blumen entlang der Mauer an der Apotheke stammen von der Firma Thomas Wagner, ebenfalls im Rahmen einer Spende. Bürgermeister Hammer bedankte sich an dieser Stelle herzlich für die Gaben und lobte das Engagement der beiden Firmen bei der Ortsbildverschönerung.

b) Sperrzeit am Dorffest

Bezüglich der Festlegung der Sperrzeit am Dorffest war es Bürgermeister Hammer wichtig, eine Rückkoppelung zum Gremium zu haben. Nach kurzer kontroverser Diskussion kam man überein, dass ab 01.00 Uhr die Musik deutlich zu reduzieren sei, das Ende der Veranstaltung wurde auf 03.00 Uhr festgelegt. Analog hierzu sollte dann auch beim Maifest im nächsten Jahr verfahren werden.

c) Bauvorhaben im Gewerbegebiet „Ziegelhütte“

Bürgermeister Hammer berichtete, dass derzeit zwei Bauvorhaben im Gewerbegebiet „Ziegelhütte“ zur Genehmigung anstehen. Dabei handle es sich um die Grundstücke Ferdinand-Porsche Straße 3 und 5. Bei letzterem stehe der Kaufvertrag noch vor dem Abschluss. Da beide Bauvorhaben nicht gegen Planungsrecht verstoßen, sei eine Behandlung im Gremium nicht notwendig.

Die Gemeinderäte nahmen Kenntnis.


d) Antrag zur Aufstellung eines Schaukastens

Dem Antrag zur Aufstellung eines Schaukastens von der CDU zwischen Gebäude Hirschberg 6 und der Sparkasse wurde entsprochen. Der Standort könnte bei Bedarf auch durch andere Gruppierungen ergänzt werden. Es wurde jedoch Wert darauf gelegt, dass der Schaukasten lediglich indirekt beleuchtet wird.

e) Kanalsanierung in Wittershausen

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass auch dieses Jahr der beantragte Zuschuss zur Kanalsanierung in der Bochinger Straße in Wittershausen abgelehnt wurde. Die Maßnahme sei dementsprechend im Nachtragshaushaltsplan aus dem Haushalt zu streichen.

Das Gremium nahm Kenntnis.

f) Regenrückhaltung bei starken Gewitterniederschlägen

Gemeinderat Schüle verwies auf die starken Gewitterniederschläge und Überschwemmungen mit Todesfolge in jüngster Zeit. Es sei Aufgabe der Feuerwehr hier reagieren zu können wie es auch im Feuerwehrbedarfsplan zum Ausdruck komme. Es gebe eine frühere Planung zur Regenrückhaltung auf der Gemarkung Vöhringen. Er bat die Verwaltung darum, zu prüfen ob diese Planung noch aktuell und zu verwenden sei.

g) Gehwegflächen

Gemeinderat Schittenhelm stellte fest, dass auf der gegenüberliegenden Seite der Kirche der Gehweg ständig zugeparkt sei. Es sei jedoch aufgrund der Pflasterung nicht auszumachen, ob hier öffentliche Stellplätze vorhanden seien oder ob es sich ausschließlich um Gehweg handle. Seitens der Verwaltung wurde klargestellt, dass in diesem Bereich keine öffentlichen Stellplätze ausgewiesen sind, es sich also um Gehwegflächen handle.

h) Schuttablagerung im Gewann Oppach

Gemeinderat Springer wies darauf hin, dass im Gewann Oppach jemand ein Gartenhäuschen erstellt habe, darüber hinaus seien Schuttablagerungen und Aufschüttungen zu sehen.

Die Verwaltung sagte zu, sich darum zu kümmern.

i) Einbringung Makadam in der Goethestraße

Gemeinderat Schittenhelm interessierte sich dafür, wann der, aufgrund von Wasserrohrbrüchen, beschädigte Straßenbelag in der Goethestraße gerichtet werde. Gemeindekämmerer Mößner erläuterte, dass die Angebote vorliegen und die Maßnahme im Laufe des Sommers durchgeführt werde.

j) Malerarbeiten an der Leichenhalle in Wittershausen

Gemeinderat Kaufmann erwähnte lobend, dass Herr Richard Leucht für die Malerarbeiten an der Leichenhalle in Wittershausen sowohl das Material als auch seinen Arbeitslohn gespendet habe. Das Gremium sprach seinen Dank aus.

k) Schranke zum Keltertal

Gemeinderat Lehrke verwies auf die im Keltertal stattgefundene Kinderkirche am vergangenen Sonntag. Dafür sei eigens eine Erlaubnis bei der Gemeinde zum befahren mit PKWs eingeholt worden. Dies mache jedoch keinen Sinn, wenn die Schranke ohnehin ständig geöffnet sei.

Bürgermeister Hammer sagte zu, den Sachverhalt zu überprüfen.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Schauber

Schriftführerin

http://www.voehringen-bw.de//de/rathaus-gemeinderat/kommunalpolitik/gemeinderat-aktuell