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Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am Montag, 10. November 2008

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am Montag, 10. November 2008

1. Bauvorhaben Rottweiler Str. 37, Flst. Nr. 238 / Umbauten im Erd- und Ober-geschoss, Erneuerung des Dachstuhls inkl. Dachausbau mit Dachgaube

Im bestehenden Gebäude soll durch diverse Umbaumaßnahmen im Erd- und Obergeschoss und den Ausbau des Dachgeschosses mehr Wohnraum geschaffen werden. Aufgrund der Lage des Vorhaben im nicht überplanten Innenbereich von Vöhringen war zur Genehmigungsfähigkeit das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen.

Dieses wurde einstimmig erteilt mit dem Hinweis darauf, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfügt und die Modernisierung von Wohnraum in der Innerortslage grundsätzlich begrüßt wird.

2. Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf Flst. Nr. 5799 und 5800, Goethestr. 4, Vöhringen

Auch dieses Baugesuch war Gegenstand einer Beratung im Gemeinderat, da es sich in einem Gebiet ohne qualifizierten Bebauungsplan befindet. Es besteht zwar ein alter Teilortsbauplan; dieser legt aber lediglich eine Baulinie fest, die wiederum vom Bauvorhaben nicht tangiert wird.

Entsprechend musste auch dieses Bauvorhaben danach beurteilt werden, ob es sich in die Eigenart der vorhandenen umgebenden Bebauung einfügt.

Das geplante Wohnhaus soll mit einem Satteldach, Dachneigung 32°, einer Firsthöhe von 7,75 m und zwei Vollgeschossen errichtet werden und fügt sich damit nach Ansicht von Verwaltung und Gemeinderat in die Umgebungsbebauung gut ein.

Da auch die Erschließung des Vorhabens gesichert ist und trotz unmittelbarer Nähe zum Einlauf der Mühlbachverdolung nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes bei Einhaltung eines Abstandes von 10 bzw. 12 Metern zur Böschungsoberkante Mühlbach keine Bedenken hinsichtlich einer evtl. Hochwassergefährdung bestehen erteilte das Gremium sein einstimmiges Einvernehmen zum geplanten Wohnhausneubau.

3. Neubau einer Garage auf Flst. Nr. 466/1, Öschlestr. 8, Vöhringen

Der geplanten Erstellung einer Garage in Massivbauweise mit Flachdach in der Öschlestraße in Vöhringen wurde seitens des Gremiums ebenfalls einstimmig zugestimmt. Im Gremium behandelt werden musste auch dieses Baugesuch aufgrund seiner Lage im nicht-überplanten Innenbereich von Vöhringen.

4. Bauvorhaben „Rötenmühle“, Flst. Nr. 5183 und 5183/1, Vöhringen / Errichtung eines Nebenraumes im OG, Biergarten und Terrasse, Küche und Ausschank im UG / Errichtung von Stellplätzen

Auf dem Grundstück der Rötenmühle sollen einige Umbaumaßnahmen im bestehenden Landgasthaus vorgenommen werden. Überdies soll auch der Freibereich durch einen Biergarten mit Tanzbereich und Bühne, einen Spielbereich für Kinder sowie eine Terrasse und weitere Stellplätze aufgewertet und erweitert werden.

Für den besagten Bereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „Rötenmühle“, dessen Festsetzungen durch das Bauvorhaben hinsichtlich des Pflanzgebots sowie des 10-m-Schutzstreifens zur L 409 nicht vollständig eingehalten werden.

Angesichts der Tatsache, dass im südlichen Grundstücksbereich aber eine sehr großzügige Grünanlage geschaffen wurde und dadurch der notwendige Ausgleich gegeben ist, entschied sich der Gemeinderat nach kurzer Diskussion dafür, den erforderlichen Befreiungen von diesen Bebauungsplanfestsetzungen zuzustimmen.

5. Bebauungsplan Schuppengebiet „Auf Stauden - 1. Erweiterung“;

Behandlung der eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss

Nachdem der Gemeinderat im November 2007 den Aufstellungsbeschluss für o.g. Bebauungsplan gefasst hat erfolgte nach einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Juli 2008 die Billigung des Planentwurfs. Anschließend wurde in der Zeit vom 01.09.2008 bis 02.10.2008 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und parallel die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Über diese eingegangenen Anregungen hat das Gremium in seiner vergangenen Sitzung beraten und letztendlich auch einstimmig den Bebauungsplan mit Anlagen sowie die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan kann nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Satzungs-beschlusses der Unteren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

6. Bebauungsplan Schuppengebiet „Rübenteil“;

Behandlung der eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss

Auch für diesen Bebauungsplan hat der Gemeinderat im November 2007 den Aufstellungsbeschluss gefasst und nach einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Juli 2008 den Planentwurf gebilligt. Anschließend wurde in der Zeit vom 01.09.2008 bis 02.10.2008 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs durchgeführt und es wurden die Träger öffentlicher Belange angehört.

Nach eingehender Beratung über die eingegangenen Anregungen hat das Gremium den Bebauungsplan mit Anlagen sowie die Örtlichen Bauvorschriften einstimmig als Satzung beschlossen, so dass auch der Bebauungsplan „Rübenteil“ nach der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Unteren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

7. Grundsatzbeschluss zum künftigen Verkauf anstatt Verpachtung der Grundstücke in den Schuppengebieten Vöhringen und Wittershausen

Die Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt wurde auf eine spätere Sitzung vertagt, da noch geklärt werden soll, wie die zum Verkauf notwendige Vermessung zu Buche schlägt.

8. Feststellung der Jahresrechnung 2007

Die Jahresrechnung 2007 wurde von der Verwaltung am 22.10.2008 abgeschlossen und muss gem. § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festgestellt werden.

Gemeindekämmerer Mößner erläuterte in der Sitzung anhand des Rechenschafts-berichtes die wesentlichsten Bestandteile der Jahresrechnung, bestehend aus dem Ergebnis der Haushaltswirtschaft sowie aus dem Bestand des Vermögens und dem Stand der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres.

Leider musste die Verwaltung dem Gremium mitteilen, dass die Jahresrechnung 2007 einen Überschuss in Höhe von rd. 146.000,- € ausgewiesen hätte, wenn nicht die Bereinigung von Kasseneinnahmeresten (Altlasten aus Vorjahren) in Höhe von rd. 282.000,- € notwendig geworden wäre. Trotz großer Anstrengungen und erfolgreicher Haushaltskonsoli-dierungsmaßnahmen ergibt sich daher ein rechnerischer Fehlbetrag in Höhe von 135.941,72 €, dessen Abdeckung im Nachtragshaushaltsplan 2008 bereits für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehen ist.

Auf die öffentliche Bekanntmachung der Jahresrechnung 2007 in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

9. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtrags-haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008

Gemeindekämmerer Mößner verwies bei seinen Ausführungen auf die Gemeinderats-sitzung vom 08.09.2008, in der die Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplanes sowie die wesentlichen Positionen ausführlich erläutert und diskutiert wurden.

Gegenüber dieser Entwurfsfassung vom 04.09.2008 haben sich zwischenzeitlich folgende Änderungen ergeben:

Angesichts des Kompletteinbruchs der Einnahmen bei einem großen Gewerbesteuerzahler Ende September 2008 muss der Planansatz im Verwaltungshaushalt nun doch wie ursprünglich angenommen bei 1.900.000,- € belassen werden, wodurch auch in 2008 voraussichtlich die Belastung aus der Gewerbesteuerumlage gleich bleiben wird. Daraus folgt eine um 161.200 € geringere Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt als in der Entwurfsfassung angenommen.

Im Vermögenshaushalt musste eine Erhöhung des Planansatzes um 3.000 € bei der Ortskernsanierung und um 7.000 € für die Herstellung einer Rigole zur Oberflächenentwässerung im Gewerbegebiet „Ziegelhütte“ erhöht werden.

Hinzu kam der zuvor angesprochene rechnerische Fehlbetrag aus dem Jahr 2007 in Höhe von 135.942,- €, der im Haushaltsjahr 2008 gedeckt werden muss.

Dadurch fällt die zunächst angedachte Zuführung zur Allgemeinen Rücklage um
307.142,-€ geringer aus.

Das Gremium nahm von den Änderungen Kenntnis und erteilte der 1. Nachtrags-haushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2008 mehrheitlich die Zustimmung.

à Auf die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des
1. Nachtragshaushaltsplanes in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

10.Forstbetriebsplan 2009 für den Gemeindewald

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Hammer Herrn Forstdirektor Utzler und Herrn Revierförster Nickel begrüßen, die dem Gremium einen Überblick über das Betriebsergebnis des Fortwirtschaftsjahres 2008 sowie den Betriebsplan des Forstwirtschaftsjahres 2009 gaben.

Bezüglich der Forstschutzsituation konnte Herr Utzler berichten, dass aufgrund der im Jahr 2008 günstigen Witterungsentwicklung erstmals seit dem Jahr 2000 erfreulicherweise Käfer- und Dürreschäden weitgehend ausgeblieben sind.

Der Holzmarkt hingegen hat sich lt. Forstdirektor Utzler durch die internationale Wirtschaftslage im Laufe des Jahres 2008 deutlich verschlechtert, zumal sich auch die Baubranche weiterhin in einer Talsohle befand.

Hinzu kam lt. Herr Utzler, dass durch die Dollarschwäche und die schlechte Konjunktur der Schnittholzexport in die USA völlig eingebrochen ist. Damit wurde insgesamt das Angebot auf dem europäischen Markt zu groß und führte dazu, dass die Rundholzpreise von anfangs 82,- €/fm auf 76,- €/fm gefallen sind.

Als Fazit für das Jahr 2008 stellte Forstdirektor Utzler fest, dass der planmäßige Holzeinschlag von ca. 6.000 fm erreicht wird, ein geringer Anfall an Schadhölzern zu verzeichnen war und dadurch wichtige waldbauliche Investitionen im Bereich Kulturen und Jungbestandspflege in Angriff genommen werden konnten.

Die Erwartungen für das kommende Betriebsjahr 2009 sind lt. Herr Utzler als gedämpft optimistisch zu bezeichnen. Da die weitere Marktentwicklung schwer einzuschätzen ist, wird sehr zurückhaltend im Preis geplant; vom Einschlagssoll bewege man sich auf der Höhe des nachhaltigen Hiebsatzes.

Laut Nutzungsplan sollen insgesamt 6.970 fm Holz eingeschlagen und lt. Kulturplan auf einer Fläche von 1,3 ha 2.975 Laubhölzer gepflanzt werden. Kultursicherung ist auf einer Fläche von 3,6 ha vorgesehen.

Der vom Staatl. Fortsamt ausgearbeitete Finanzplan geht 2009 von Holzerlösen in einer Größenordnung von 379.466 € bei Ausgaben in Höhe von 310.295 € und somit einem Überschuss von 69.171 € aus.

Mit Dank an Herrn Forstdirektor Utzler für die Ausarbeitung des Planwerks stimmte der Gemeinderat dem Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2009 einstimmig zu und einigte sich überdies darauf , aufgrund der derzeit negativen Entwicklung am Holzmarkt auf die bewilligte Außerordentliche Holznutzung vorerst zu verzichten und noch 1 bis 2 Jahre zuzuwarten, bis hoffentlich wieder ein besserer Holzpreis erzielt werden kann.

11.Annahme von Spenden gem. §78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat hat gem. § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ohne Diskussion die Annahme von Geldspenden im Wert von 3.720,- € und Sachspenden im Wert von 255,02€, insgesamt also 3.975,02 € für den Zeitraum August bis Oktober 2008 beschlossen.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Kiene

Schriftführerin

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