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Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats vom 07.04.2008

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am 07. April 2008

1. Bürgerfragen

Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.03.2008

Da keine Beschlüsse bekannt zu geben waren, beantwortete Bürgermeister Hammer an dieser Stelle Anfragen zum Tagesordnungspunkt Bekanntgaben, Sonstiges aus der letzten Sitzung. Zum einen kam damals die Frage nach einem Wohnhausabbruch in der Friedrichstraße auf. Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass dieses Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt wurde, da es im Bebauungsplangebiet Hofäcker-straße liege und deshalb nicht im Gemeinderat zu behandeln war. Des Weiteren führte er bezüglich der angesprochenen Schäden im Pflasterbelag der Ortsdurchfahrt aus, dass die Badenova zwischenzeitlich einige Nacharbeiten vorgenommen habe.

3. Bericht des Ortsvorstehers über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen vom 03.04.2008

In der letzten Sitzung des Ortschaftsrates habe eine Aussprache mit den Jägern stattgefunden, so Ortsvorsteher Breil. Des Weiteren sei über die Belegung der seitheri-gen Räume der Sparkasse gesprochen worden. Darüber hinaus habe man über den baulichen Zustand der Grundschule sowie über die Vergabe der Turn- und Festhalle im Dezember gesprochen und ein Baugesuch zum Bau eines Minispielfeldes am Sportplatzweg behandelt.

4. Erstellung einer Fertiggarage auf Flst. Nr. 1432/1, Nelkenweg 11, Vöhringen

Aufgrund der Errichtung des Vorhabens im Vorgartenbereich musste eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Blessnau III“ erteilt werden. Da auf dem Nachbargrundstück, in der Flucht liegend, ebenfalls eine Garage besteht und durch die Ausführung des Vorhabens ein größeres Sichtdreieck entsteht, erteilte das Gremium einstimmig die Ausnahme sowie das Einvernehmen der Gemeinde.

5. Errichtung eines Lagerplatzes für recyclingfähigen Bauschutt und Recyclingmaterial im bestehenden Gipsbruch auf Flst. Nr. 5717-5722, Gewann Stauden, Vöhringen

Im bestehenden Gipsbruch im Gewann Stauden soll ein Lagerplatz für recyclingfähigen Bauschutt (Bauschutt, Felsgestein, nicht teerhaltiger Straßenaufbruch, Beton) angelegt werden. Zusätzlich wird dort ca. 3 Mal im Jahr eine mobile Steinbrechanlage in Betrieb genommen, um den Bauschutt zu brechen. Da öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und das Vorhaben wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung im Außenbereich ausgeführt werden soll, erteilte das Gremium ebenfalls einstimmig sein Einvernehmen.

6. Neubau Getreidesilos auf Flst. Nr. 6522, Berghof 1, Vöhringen

Dieses Vorhaben befindet sich planungsrechtlich ebenfalls im Außenbereich. Angesichts der Tatsache, dass auch hier keine öffentliche Belange entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, wurde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

7. Anlegen eines DFB-Minispielfeldes auf Flst. Nr. 2072, Sportplatzweg, Vöhringen-Wittershausen

Das geplante Minispielfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportgelände Stauden“ von dessen Festsetzung eine Befreiung erforderlich war. Das Minispielfeld mit einer Größe von ca. 263 m² soll auf einer Teilfläche des als Festplatz und nicht als Sportgelände ausgewiesenen Flurstücks 2072 errichtet werden. Der Gemeinderat stimmte der notwendigen Befreiung zu und gab sein Einvernehmen.

8. Abbruch des alten Geräteschuppens, Neubau eines Geräteschuppens mit darüber befindlicher Terrasse auf Flst. Nr. 202, Dorfstraße 22, Vöhringen

Dieses Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet I und gleichzeitig im nicht überplanten Innenbereich und ist danach zu beurteilen, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da die Maßnahme von der Dorfstraße her nicht einsehbar ist, das Einfügen eindeutig bejaht wurde und sich zum Bestand keine wesentlichen Änderungen ergeben, erteilte das Gremium sowohl die Sanierungsrechtliche Genehmigung als auch das Einvernehmen der Gemeinde.

9. Flächennutzungsplan; Beauftragung der Vertreter der Gemeinde Vöhringen im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft bezüglich der Entwurfsfeststellung des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sulz am Neckar/ Vöhringen befindet sich seit einiger Zeit in der Neuaufstellung, die bis ins Jahr 2020 Gültigkeit haben soll. Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (Flächen für Bebauung, Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen) in den Grundzügen dargestellt.

Der vorläufige Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde bereits am 03.08.2006 festgestellt. Aus der Beteiligung sowie aus verschiedenen Gesprächen heraus resultierende Ergebnisse wurden danach in den Entwurf eingearbeitet. Ein noch strittiges Thema im Gremium war die Ausweisung von Gewerbeflächen im Gebiet der Alten Ziegelei / Künkelesbühl, da einige Ratsmitglieder der Meinung waren, dass dies nicht der richtige Standort für ein Gewerbegebiet sei. Vielmehr wurde von diesen eine Ausweisung von Gewerbeflächen im Gewann „Sommerhalde“ mit Sichtverbindung zur Autobahn befürwortet. Eine Umfrage der IHK unter sämtlichen Vöhringer Gewerbebetrieben ergab, dass eine direkte Sichtverbindung mit der Autobahn als Standortfaktor praktisch nicht von Bedeutung ist. Weitere Untersuchungen ergaben, dass ein Ausgleich der Flächen in der Sommerhalde, aufgrund der dort hochwertigen Ackerflächen, zudem wesentlich schwieriger und kostspieliger zu bewerkstelligen wäre als im Bereich der alten Ziegelei und die äußere Erschließung in der Sommerhalde nicht günstiger hergestellt werden kann als in der alten Ziegelei.

Nach Abwägung sämtlicher Für und Wider empfahl die Verwaltung, im Bereich der alten Ziegelei eine Fläche von 9,5 ha auszuweisen, welche sich über den ganzen Bereich der alten Ziegelei, ohne Anschlussflächen im Künkelesbühl, erstreckt. Ein wichtiges Argument für diese Empfehlung war, dass neben der gleich guten oder sogar leicht besseren Möglichkeit, die alte Ziegelei autark durch die Gemeinde Vöhringen zu erschließen, diese auch in ein Interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Sulz eingebracht werden kann, was bei der Sommerhalde aufgrund des Planungsfortschritts auf Sulzer Seite nicht mehr möglich ist, da sich die Stadt Sulz auf die seitherigen Festsetzungen des Flächennutzungsplanes, der schon bisher die alte Ziegelei vorsah, verlassen hatte.

Außerdem kann die Sommerhalde nur als Gewerbefläche ausgewiesen werden, wenn im Rahmen eines sog. „Zielabweichungsverfahrens“ vorher der Regionalplan geändert wird, da die Sommerhalde dort als landwirtschaftliche Vorrangflur ausgewiesen ist. Ein solches Verfahren würde mehrere Jahre dauern in denen keine gewerbliche Entwicklung in Vöhringen stattfinden könnte.

Ein mögliches Interkommunales Gewerbegebiet (IKG) hätte, wenn es zustande kommt, erhebliche Vorteile gegenüber einer, immer noch möglichen, autarken Vöhringer Erschließung. Durch die Gewinnung von Zuschüssen und die Herstellung von gemeinsamen Erschließungsanlagen könnten die Vermarktungspreise gedrückt und damit ein wichtiger Vermarktungsvorteil erreicht werden. Auch das bessere Image und die geringere Zersiedelung als bei getrennten Standorten sprechen ebenso für ein IKG wie die Beendigung des ruinösen Wettbewerbs zwischen Sulz und Vöhringen.

Seitens des Ortschaftsrates wurde die Empfehlung der Verwaltung schließlich bei 3 Ja zu 3 –Nein-Stimmen abgelehnt.

Dies geschah aber, wie Ortsvorsteher Breil ausdrücklich betonte, nur hinsichtlich der Ausweisung der Gewerbeflächen in der alten Ziegelei. Mit den vorgenommenen Planungen den Ortsteil Wittershausen betreffend zeigten sich die Ortschaftsrats-mitglieder einverstanden.

Nach längerer kontroverser Diskussion wurde schlussendlich mit 8 Ja-Stimmen (BM Hammer, Schüle, Prügel, Lohmiller, Sagel, Schittenhelm, Fittig, Spath) bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung der Entwurf des Flächennutzungsplanes entsprechend der Empfehlung der Verwaltung beschlossen. Die Mitglieder des Gemeinderats Vöhringen im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wurden beauftragt, dem Entwurf des Flächennutzungsplanes zuzustimmen und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zu beschließen.

Hiermit sollte auch das Signal an die Stadt Sulz gesendet werden, dass seitens der Gemeinde Vöhringen die Bereitschaft besteht, alsbald – ergebnisoffene - Gespräche über die Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebiets, über die Verwaltungs-ebene hinaus, auch auf der Ebene der Gemeinderäte aufzunehmen.

10. Endabrechnung der Maßnahme „Sanierung des Evangelischen Kindergartens Vöhringen, Gartenstraße“

Die Evangelische Kirchenpflege legte die Endabrechnung der Investitionskosten bezüglich der Kindergartensanierung der Gemeindekämmerei vor. Aufgrund des derzeit gültigen Vertrags über Förderung und Betrieb des Evangelischen Kindergartens in Vöhringen ist die bürgerliche Gemeinde hieran mit 50 % an den Investitionskosten aus dieser Sanierungsmaßnahme beteiligt (ohne Sanierungsausgaben für die im Gebäude integrierte Wohnung). Der Gemeinderat nahm von der aufgestellten Endabrechnung zustimmend Kenntnis.

11. Endabrechnung der Erschließung „Vöhringen-West“ – Schlusszahlung

Das Gremium bewilligte eine außerplanmäßige Ausgabe zur Zahlung eines ausstehenden Restbetrags aus der Erschließungsmaßnahme „Vöhringen-West“ in Höhe von 5.740,01 € an die Fa. Straßenbau Lupold in Vöhringen. Laut Gemeindekämmerer Mößner handelte es sich hierbei um einen aufgetauchten Altfall aus dem Jahr 2002, der bislang unerledigt geblieben war.

12. Bekanntgaben, Sonstiges

Rötenmühleweg

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass bereits im Dezember 2007, hinsichtlich der Sicherheit ihrer spielenden Kinder, besorgte Eltern aus dem Rötenmühleweg auf ihn zugekommen seien. Damals sei angeregt worden, den Rötenmühleweg als einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Nach einer Verkehrsschau Anfang März 2008 mit Vertretern des Landratsamtes und der Polizei habe man schließlich festgestellt, dass eine Ausweisung einer Spielstraße nur möglich ist, wenn kein Gehweg vorhanden ist, was jedoch der Fall ist.

Um schließlich doch eine verträgliche Lösung zu finden, wurde überlegt, die Anzahl der durchfahrenden Fahrzeuge durch Ausweisung einer Sackgasse zu reduzieren. Dies hätte bedeutet, dass eine Durchfahrt von und zur Rötenmühle nicht mehr möglich gewesen wäre. Nach Rücksprache mit sämtlichen Anwohnern des Rötenmühlewegs stellte sich jedoch heraus, dass die Mehrheit der Anwohner diesen Weg weiterhin nutzen will. Da eine Regelung gegen die Akzeptanz der Anwohner nicht sinnvoll ist, wird seitens der Gemeinde nichts weiter unternommen.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis und stellte fest, dass dieses Problem dann wohl unter den Anwohnern gelöst werden muss.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Schauber

Schriftführerin

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