Seite drucken
Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am Montag, 07. Juli 2008

1. Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und Stellplätzen, Abbruch der Scheune auf Flst. Nr. 423, Rosenfelder Str. 52 und Hopfenstraße 4, Vöhringen

Dieses Bauvorhaben wurde bereits in den Sitzungen am 05.05.2008 und am 23.06.2008 beraten. Da das Vorhaben im nicht überplanten Innenbereich liegt, ist es gem. § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Danach muss es sich zum einen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Das Ortsbild darf zudem nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus liegt das Vorhaben im Sanierungsgebiet II und bedarf zum anderen des Einvernehmens der Gemeinde zur Sanierungsrechtlichen Genehmigung gem. §§ 144, 145 BauGB.

Am 05.05.2008 wurde im Gemeinderat erstmals über das Bauvorhaben beraten. Damals wurde die Beschlussempfehlung der Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen, einstimmig bei einer Enthaltung abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, Nachverhandlungen zu führen. Nachdem diese stattgefunden haben, wurde über die Angelegenheit am 23.06.2008 erneut beraten. Zu dieser Beratung wurde – nach Wunsch aus der Mitte des Gremiums - auch die Stellungnahme des Sanierungsberaters sowie des Baurechtsamtes Rottweil eingeholt. Schließlich wurde in dieser Sitzung das Einvernehmen der Gemeinde gem. §§ 36, 34 BauGB mit 7 Gegenstimmen, 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung nicht erteilt. Das Gremium versagte schließlich auch das Einvernehmen zur Erteilung der Sanierungsrechtlichen Genehmigung für den momentanen Planungsstand mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. Es wurde jedoch mit 7 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, dass eine verträgliche Lösung der Erschließungssituation zum künftigen Baugebiet im Laubweg gefunden wird, die Gebäude jeweils von Rosenfelder Straße und Laubweg so weit als möglich abgerückt werden und das oberste Geschoss anstelle eins Zimmers einen offenen Dachbalkon zur Rosenfelder Straße hin erhält.

Die Beschlüsse zur Erteilung des Einvernehmens zur Sanierungsrechtlichen Genehmigung waren nach Ansicht der Verwaltung rechtmäßig, nicht jedoch die Ablehnung des Einvernehmens gem. §§ 36, 34 BauGB. Gegen diesen Teilbeschluss legte Bürgermeister Hammer Widerspruch ein, was eine gesetzliche Pflicht aus § 43 Abs. 2 Gemeindeordnung darstellt, wenn der Bürgermeister der Auffassung ist, dass ein rechtswidriger Beschluss vorliegt. Folge dessen war eine außerordentliche Sitzung am 07.07.2008 abzuhalten und erneut Beschluss zu fassen.

Zur Klärung der baurechtlichen Beurteilung ging eine ausführliche Stellungnahme des Baurechtsamtes Rottweil ein. Darüber hinaus waren in der Sitzung Herr Griesser, Leiter des Baurechtsamtes Rottweil sowie Herrn Fehrenbacher, der zuständige Sachbearbeiter für Vöhringen beim Baurechtsamt anwesend. Herr Griesser erläuterte noch einmal detailliert die Maßgaben des § 34 BauGB und die konkrete Auslegung auf den vorliegenden Fall. Bezugnehmend auf das strittige Flachdach bekräftigte er noch einmal, dass Dachform und Dachneigung bei der Frage des Einfügens nicht zu prüfen sei. Danach leuchtete ein, dass eine Versagung des Einvernehmens hiernach rechtswidrig ist. Sodann wurde mit 8 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.

Bezüglich der Erteilung des Einvernehmens zur Sanierungsrechtlichen Genehmigung beantragte Gemeinderat Kaufmann die erneute Abstimmung hierüber. Allgemein stand hierzu die Frage im Raum, inwieweit zum einen das Bauvorhaben an sich und zum anderen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Quartier am Laubweg schädlich bezüglich der bezogenen Sanierungsmittel aufgrund der mit einer Bebauung verbundenen Wertsteigerung der Grundstücke ist. Hierzu gab der Sanierungsberater die Auskunft, dass zumindest eine Bebauungsplanaufstellung schädlich für die bezogenen Sanierungsmittel sei. Dies stand jedoch im Gegensatz zur Aussage des zuständigen Sachbearbeiters vom Regierungspräsidium, dessen schriftliche Stellungnahme jedoch noch aussteht.

Schließlich wurde mit 6 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen, das Einvernehmen zur Erteilung der Sanierungsrechtlichen Genehmigung unter den auflassenden Bedingungen, dass es für die Sanierungsmittel unschädlich ist und im weiteren Verlauf der Sitzung die Details abzuklären sind, nicht erteilt.

Im Übrigen wurde mit 9 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen, für das Gesamtgebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass es für die Sanierungsmittel unschädlich ist.

Konkret bedeutet dies, dass zwar die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird, jedoch die Sanierungsrechtliche Genehmigung nicht. Da jedoch beide Genehmigungen benötigt werden, kann eine Bebauung des Grundstücks auf der Grundlage des eingereichten Baugesuches nicht erfolgen.

2. Heizungsausfall im Rathaus; Entscheidung über das weitere Vorgehen

Die Heizungsanlage, die sich zentral im Alten Rathaus befindet und die Gebäude Hirschberg 6 und das neue Rathaus mitbeheizt, ist ausgefallen. Der rund 20 Jahre alte Kessel ist durchgerostet und eine Reparatur ist nicht mehr sinnvoll. Daher war die Grundsatzfrage zu klären, ob auch weiterhin vom Alten Rathaus aus die beiden anderen Gebäude mitbeheizt werden sollen, oder ob künftig 3 getrennte Heizungsanlagen installiert werden sollen. Nach einer längeren Diskussion wurde schließlich mit 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschlossen, auch zukünftig zentral vom alten Rathaus aus das Vereinsgebäude und neue Rathaus mit zu beheizen.

Des weiteren wurde mit 7 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen beschlossen, ein Gutachten eines unabhängigen Ingenieurs/Energieberaters einzuholen, der ein Konzept entwickelt, das unter Berücksichtigung von Investitionskosten und voraussichtlichen Betriebskosten für die zu erwartende Laufzeit, die günstigste Heizungsanlage aufzeigt und das dafür anschließend Planung, ggf. Vorbereitung einer evtl. notwendigen Ausschreibung und schließlich die Betreuung der Vergabe sowie Bauüberwachung übernimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, dazu unter den von der Energieagentur Zollernalb empfohlenen Büros eines auszuwählen und zu beauftragen.

3. Bekanntgaben, Sonstiges

a) Firmen- und Vereinsschießen

Gemeinderat Schittenhelm gab bekannt, dass er im Rahmen des Firmen- und Vereinsschießens den Pokal für die Gemeindeverwaltung entgegengenommen habe. Das Rathausteam habe den vierten Platz belegt.

Die Anwesenden nehmen Kenntnis.

b) Schaden am Feuerwehrauto LF 16

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass beim LF 16 am vergangenen Wochenende ein Schaden eingetreten sei. Der Anlasser sei kaputt gegangen und die Teilstücke davon ins Getriebe gefallen. Nun müsse ein neuer Anlasser eingebaut, das Getriebe aus- und eingebaut und gereinigt werden.

Das Gremium nimmt Kenntnis.

Schauber

Schriftführerin

http://www.voehringen-bw.de//de/rathaus-gemeinderat/kommunalpolitik/gemeinderat-aktuell