Gemeinde V�hringen

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Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Vöhringen am 23. März 2009

1. Errichtung einer Garage und eines Carports auf Flst. Nr. 488/3, Dahlienweg 6, Vöhringen

Auf dem Grundstück Dahlienweg 6 in Vöhringen sollen eine Flachdachgarage sowie ein Carport in den Maßen von jeweils 6 x 2,98 m errichtet werden.

Da für das Grundstück lediglich ein nicht qualifizierter Baulinienplan aus dem Jahr 1938 besteht, musste eine Prüfung des Baugesuchs dahingehend erfolgen, ob sich Garage und Carport in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Dies wurde von Verwaltung und Gemeinderat bejaht und daher ohne Diskussion einstimmig beschlossen, die erforderliche Zustimmung zum Bauvorhaben gem. § 34 Abs. 1 i. V. m. § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches zu erteilen.

2. Bestellung des Gemeindewahlausschusses; Änderung der Zusammensetzung

Für die am 7. Juni 2009 stattfindenden Kommunal- und Europawahlen wurden bereits in der Gemeinderatssitzung am 16.02.2009 die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bestellt. Zwischenzeitlich teilte ein Mitglied aber mit, aus gesundheitlichen Gründen das Amt leider doch nicht annehmen zu können. Daher wurde seitens des Gemeinderats an seiner Stelle nun einstimmig ein anderes Mitglied als Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss berufen.

3. Beschluss über angemessenen Kostenausgleich für den Waldorfkindergarten Balingen und Bewilligung als außerplanmäßige Ausgabe

Gemäß § 8 Kindertagesbetreuungsgesetz erhalten Träger von Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet (z. B. Waldorfkindergärten), die nicht oder nicht bezüglich aller Plätze in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, von der Wohnsitzgemeinde des Kindes einen jährlichen platzbezogenen Zuschuss. Dieser beträgt laut KiTaGVO bei Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten pro Kalenderjahr für jedes Kind 840,- €.

In den Jahren 2006 und 2008 hat je 1 Kind und im Jahr 2007 haben 2 Kinder aus der Gemeinde Vöhringen den Waldorfkindergarten Balingen besucht, so dass die Gemeinde Vöhringen als Wohnsitzgemeinde insgesamt einen Zuschuss von 3.360,- € an den Waldorfschulverein Zollernalb zahlen muss.

Der weitergehende Antrag des Vereins auf nach deren Ansicht „angemessenen“ Kostenausgleich in Höhe von 8.086,50 € wurde seitens der Verwaltung sowie des Gemeinderats mangels einer rechtlichen Verpflichtung abgelehnt.

Insgesamt zeigte der Gemeinderat wenig Verständnis dafür, dass trotz freier Kindergartenplätze in der eigenen Gemeinde Plätze eines auswärtigen Kindergartens - und dies auch noch rückwirkend - bezuschusst werden müssen.

Vor einer endgültigen Entscheidung wird auf den Hinweis eines Gremiumsmitgliedes noch überprüft, ob nicht bereits für 1 Kind während des Kindergartenbesuchs die Schulfähigkeit und somit evtl. keine rechtliche Verpflichtung auf Kostenausgleich für die Wohnsitzgemeinde bestand.

Der Gemeinderat hat daher eine Entscheidung in dieser Angelegenheit vertagt und wird nach Überprüfung aller entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte nochmals beraten.

4. Vereinfachung des Vergaberechts im Rahmen des Konjunkturpakets II

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung im Januar 2009 zur Beschleunigung von Investitionen beschlossen, die Vergabeverfahren des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 zu vereinfachen. Auch das Land Baden-Württemberg hat zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge das Vergaberecht auf Landesebene vereinfacht.

In Anlehnung daran hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, der Empfehlung des Landes zu folgen und die Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge als Gemeinde entsprechend anzuwenden.

Die Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben werden somit bis zum 31.12.2010 angehoben.

Von Seiten der Verwaltung wurde aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erhöhten Wertgrenzen lediglich für Ausschreibungen gelten, bei Vergaben die in der Hauptsatzung festgelegten Werte aber nach wie vor Gültigkeit haben.

5. Beschluss über die Vergabe von Tiefbauarbeiten im Gewerbegebiet Ziegelhütte und Bewilligung als außerplanmäßige Ausgabe

Vom Gesamtgrundstück Flst. Nr. 6245/12 im Gewerbegebiet Ziegelhütte wurde eine Teilfläche abgemessen, die demnächst veräußert werden soll.

Da für das neu entstandene Grundstück kein Kanal- und Wasseranschluss besteht, die Gemeinde ihre Grundstücke aber „voll erschlossen“ veräußert muss dieser noch hergestellt werden.

Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig beschlossen, die notwendigen Tiefbauarbeiten an die Fa. Straßen- und Tiefbau GmbH Lupold als günstigster Bieterin zu vergeben und gleichzeitig die außerplanmäßige Ausgabe zu bewilligen.

6. Konjunkturpaket II – Information und Ausgestaltung der Umsetzung vor Ort

Gemeindekämmerer Mößner informierte den Gemeinderat über das Konjunkturpaket II der Bundesregierung mit dem seit März 2009 in Kraft getretenen Zukunftsinvestitionsgesetz.

Der Anteil kommunalbezogener Investitionen an den Finanzhilfen des Bundes beträgt dabei rund 866 Mio. €, wovon 65 % für Bildungsinfrastruktur und 35 % für allgemeine Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden sollen.

Die Mittel der sogenannten Bildungspauschale und der Infrastrukturpauschale werden zweckgebunden nach Kopfzahlen verteilt, wobei die Bildungspauschale ca. 245,- € je in der Gemeinde betreutem Kind beträgt. Bei der Infrastrukturpauschale handelt es sich um ca. 10,- € je Einwohner. Damit stehen der Gemeinde Vöhringen insgesamt ungefähr 192.000,- € aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung, die sinnvoll und entsprechend der politischen Prioritätenbildung eingesetzt werden müssen.

Als Stichtag für die Mitteilung der geplanten kommunalen Maßnahmen wurde der 20. April 2009 festgelegt, so dass die Gemeinde sehr schnell handeln und in einer baldigen Sondersitzung die zu beantragenden Maßnahmen beschließen muss.

Um weiteren Spielraum zu erhalten wurde im Gremium einstimmig beschlossen, bis zum Erlass eines Nachtragsetats für 2009 diverse eingeplante Maßnahmen derzeit nicht zu beginnen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.

7. Bekanntgaben, Sonstiges

a) Sanierung der Dachfenster im Kindergarten Wittershausen

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat darüber, dass die Oberlichter über der Terrasse des Kindergartens Wittershausen dringend einer Reparatur bedürfen, da bereits die darunter liegende Balkenkonstruktion sowie die Kupferverwahrung Schaden genommen haben.

Aufgrund der Dringlichkeit und Unabweisbarkeit (Unfallgefahr !) der Maßnahme beschloss der Gemeinderat, die Firmen Thiel und Spath aus Wittershausen mit den Reparaturarbeiten zum Preis von ca. 19.000,- € zu beauftragen und hierfür gleichzeitig eine überplanmäßige

Ausgabe zu bewilligen, so dass die notwendigen Mittel im Nachtragsetat 2009 bereitgestellt werden können.

b) Erstellung einer Werbeanlage auf Flst. Nr. 6245/13, Eythstr. 16, Vöhringen

Bürgermeister Hammer berichtete dem Gremium von einer Werbeanlage der Stadt Sulz, die auf dem Flst. Nr. 6245/13, Eythstr. 12 (Autohof), errichtet werden soll. Die Anlage weist auf Sehenswürdigkeiten der Stadt Sulz hin und stellt aus baurechtlicher Sicht kein Problem dar.

Die Gemeinde Vöhringen hat sich laut Bürgermeister Hammer aber vorbehalten, bei Bedarf eine ähnliche Werbeanlage in diesem Bereich aufstellen zu können.

c) Errichtung einer Lager- und Präsentationshalle auf Flst. Nr. 6245/33, Eythstr. 12, Vöhringen

Weiter berichtete der Vorsitzende dem Gremium, dass auf dem Flst. Nr. 6245/33 in der Eythstr. 12 eine Lager- und Präsentationshalle für Tupperware erstellt wird.

Eine Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat war nicht nötig, da sämtliche Festsetzungen des maßgebenden Bebauungsplanes durch das Vorhaben eingehalten werden.

d) Stromlieferungsvertrag

Die EnBW hat der Gemeinde angeboten, den bestehenden Stromliefervertrag zu reduzierten Preisen frühzeitig zu verlängern. Die Kilowattstunde soll demnach nicht mehr 13,2 Cent, sondern lediglich noch 12,3 Cent kosten.

Bei einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von ca. 360.000 Kilowattstunden entschied sich das Gremium, die Verwaltung mit der Einholung von Vergleichsangeboten zu beauftragen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

e) Termin Waldbegang

Auf Nachfrage von Gemeinderat Springer nach dem Termin für die Waldbegehung gab Bürgermeister Hammer die Auskunft, dass auf Wunsch von Oberforstrat Utzler das forstliche Gutachten, das im April erstellt wird, abgewartet werden sollte.

Im Anschluss an den öffentlichen Teil fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kiene

Schriftführerin

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