Gemeinde V�hringen

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Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Vöhringen am 27.07.2009

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.06.2009

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass man in der Sitzung am 29.06.2009 über Niederschlagungen im Zuge des Jahresabschlusses 2008 beraten und Beschluss gefasst habe. Desweiteren habe man darüber diskutiert, eine Teilfläche von einem Grundstück im Gewerbegebiet Ziegelhütte zu verkaufen, was schlussendlich aber abgelehnt wurde, da die verbleibende Restfläche dann wohl nicht mehr verkäuflich gewesen wäre. Darüber hinaus wurde beschlossen, die Bürgermedaille an Herrn Hans Schüle zu verleihen.

2. Bericht des Ortsvorstehers über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen vom 23.07.2009.

Ortsvorsteher Breil berichtete dem Gremium, dass man in der Ortschaftsratssitzung am 23.07.2009 die Wahl des Ortsvorstehers und seiner zwei Stellvertreter durchgeführt habe. Neben seiner Person als Ortsvorsteher sei Ortschaftsrat Dieringer zum 1. Stellvertreter und Ortschaftsrat Kaufmann zum 2. Stellvertreter des Ortsvorstehers gewählt worden.

3. Konstituierung des Gemeinderats für die Wahlperiode 2009 bis 2014 mit der Wahl der stellvertretenden Bürgermeister und der Besetzung der Ausschüsse und anderer Gremien, in die der Gemeinderat Vertreter entsendet.

Zunächst wurden die Bürgermeister-Stellvertreter gewählt, dabei einigte man sich darauf, aus jeder Fraktion einen Stellvertreter zu stellen. Die Wahl fiel darauf auf Gemeinderat Schittenhelm aus der Mitte der Freien Wählervereinigung (FWV) als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters. Gemeinderat Prügel (Freie Bürgervereinigung / FBV) wurde zum 2. Stellvertreter und Gemeinderätin Kopp (CDU) zur 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters gewählt.

Darüber hinaus einigte man sich jeweils einstimmig auf folgende Vertreter in nachfolgenden Gremien:

Personalausschuss:
6 Ordentliche Mitglieder
Gemeinderäte Lehrke, Prügel, Vosseler (FBV), Schäfenacker, Dieringer (FWV)
und Thiel (CDU)
Interne Stellvertreter nach Reihe:
Gemeinderäte Springer, Göttler, Lohmiller (FBV), Breil und Schittenhelm (FWV) und Kopp und Burkhardt (CDU)

Verwaltungsgemeinschaft Sulz/Vöhringen

3 Ordentliche Mitglieder
Gemeinderäte Lohmiller (FBV), Schäfenacker (FWV) und Kopp (CDU)
Interne Stellvertreter nach Reihe:
Gemeinderäte Springer und Prügel (FBV), Dieringer und Schittenhelm (FWV),Thiel und Burkhardt (CDU)

Abwasserzweckverband Oberes Mühlbachtal

3 Ordentliche Mitglieder
Gemeinderäte Lohmiller (FBV), Haberer (FWV) und Thiel (CDU)
Interne Stellvertreter nach Reihe:
Gemeinderäte Springer und Prügel (FBV), Schäfenacker und Breil (FWV), Burkhardt und Kopp (CDU)

Schulausschuss Sulz/Vöhringen

4 Ordentliche Mitglieder
Gemeinderäte Prügel und Vosseler (FBV), Schäfenacker (FWV) und Kopp (CDU)
Interne Stellvertreter nach Reihe:
Gemeinderäte Göttler und Lehrke (FBV), Breil und Haberer (FWV), Burkhardt und Thiel (CDU)

Zweckverbandsversammlung Wasserversorgungsgruppe Kleiner Heuberg

1 Ordentliches Mitglied
Gemeinderat Breil
Listenübergreifende Stellvertretung nach Reihe:
Gemeinderäte Lohmiller (FBV) und Thiel (CDU)

Beirat der Sozialstation Sulz/Vöhringen

1 Ordentliches Mitglied
Gemeinderat Prügel (FBV)
Listenübergreifende Stellvertretung nach Reihe:
Gemeinderäte Burkhardt (CDU) und Dieringer (FWV)

Arbeitsgruppe Haushaltsstrukturkommission:

3 Ordentliche Mitglieder
Gemeinderäte Lehrke (FBV), Schittenhelm (FWV) und Burkhardt (CDU)
Interne Stellvertreter nach Reihe:
Gemeinderäte Springer und Göttler (FBV), Breil und Schäfenacker (FWV), Kopp und Thiel (CDU)

Arbeitsgruppe IKG Sulz/Vöhringen

3 Ordentliche Mitglieder
Gemeinderäte Lohmiller (FBV), Schittenhelm (FWV) und Thiel (CDU)
Interne Stellvertreter nach Reihe:
Gemeinderäte Lehrke und Prügel (FBV), Haberer und Dieringer (FWV) und Burkhardt und Kopp (CDU)

4. Erstellung eines überdachten Freisitzes auf Flst. Nr. 23, Kirchberg 3, Vöhringen; Antrag auf Sanierungsrechtliche Genehmigung

Für die Erstellung eines überdachten Freisitzes auf Grundstück Kirchberg 3 in Vöhringen war aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet I der Ortskernsanierung die Sanierungs-rechtliche Genehmigung der Gemeinde für das ansonsten verfahrensfreie Vorhaben notwendig. Diese wurde einstimmig vom Gremium erteilt.

5. Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 1519/1, Pfarrstraße 36, Vöhringen

Dieses Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Teilortsbauplans „Dannwiesen-Öschle“ der in dem Bereich eine Baulinie und einen Straßenabstand von 5 m festsetzt. Im Übrigen war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen (nicht überplanter Innenbereich). Besagter Straßenabstand kann mit der Garage nicht ganz eingehalten werden, hierfür wurde einstimmig eine Befreiung von den Festsetzungen des Teilortsbauplanes sowie insgesamt das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

6. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Riedbühl“ hinsichtlich der Bauweise auf Flst. Nr. 6872; Formlose Bauvoranfrage

Das unbebaute Grundstück Flst. Nr. 6872 im Bebauungsplangebiet „Riedbühl“ soll seit längerem verkauft werden. Da für die Grundstücksgröße mit einer wie im Bebauungsplan festgesetzten Einzelhausbebauung scheinbar kein Bedarf besteht, beantragte die Eigentümerin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine etwaige Bebauung mit einem Doppelhaus. Diese wurde ebenfalls einstimmig erteilt.

7. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. Nr. 422/3 und 422/4, Laubweg, Vöhringen; Formlose Bauvoranfrage

Im Zuge einer formlosen Bauvoranfrage sollte abgeklärt werden, ob auf den Flst. Nr. 422/3 und 422/4 am Laubweg ein Einfamilienhaus mit Garage erstellt werden kann. Die Grundstücke liegen im Bereich der Ortskernsanierung II, welche zum 31.12.2009 abgeschlossen werden soll. Da das Gebiet am Laubweg unmittelbar nach Abschluss der Ortskernsanierung mit einem Bebauungsplan belegt werden soll, waren die Räte einhellig der Meinung, dass man zum jetzigen Zeitpunkt einem Neubau nicht zustimmen sollte. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass vorab eine Umlegung zur Neuordnung des Plangebietes stattfinden muss.

8. Errichtung eines Wohngebäudes mit angebauter Garage im UG auf Flst. Nr. 6199/1, Sulzer Str. 52, Vöhringen

Dieses Vorhaben liegt ebenfalls im nicht überplanten Innenbereich und über das Grundstück verläuft darüber hinaus eine Baulinie aus dem Jahr 1882. Besagte Baulinie wird mit einem Teil des Balkones und der im UG angebauten Garage überschritten. Angesichts der Tatsache, dass die umliegenden Gebäude die Baulinie zum Teil ebenfalls überschreiten, wurde die Befreiung hierfür erteilt. Im Gremium wurde lobend erwähnt, wie gut sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt und dass wiederum eine Baulücke im Innenbereich geschlossen wird.

9. Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof

Für den defekten Tremo, welcher hauptsächlich im Winterdienst und zum Mähen und Mulchen Verwendung findet, soll evtl. Ersatz beschafft werden. Hierfür könnte ein Zuschuss aus dem Infrastrukturförderprogramm in Höhe von 43.000.-- € abgerufen werden, wobei die Gemeinde zudem noch 25 % der Kosten zu tragen hätte. Nachdem bereits zwei Vorführungen mit Schmalspurfahrzeugen stattgefunden haben, entbrannte eine kontroverse Diskussion um die Neuanschaffung. Schlussendlich wurde der Tagesordnungspunkt vertagt und man einigte sich darauf, eine erneute Vorführung mit einem kostengünstigeren Schmalspurschlepper durchführen zu lassen. In einer Sondersitzung am 17.08.2009 soll schließlich über eine Neuanschaffung entschieden werden.

10. Modifizierung des Beschlusses zur Neufassung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Wohnbauplätze vom 23.07.2007.

In der Sitzung am 23.07.2007 wurden die nichtfinanziellen Vergaberichtlinien für die gemeindeeigenen Wohnbauplätze ausgesetzt, demzufolge gab es bspw. keinen Bauzwang mehr innerhalb einer bestimmten Frist. Auch entfiel u. a. der Auswärtigenzuschlag. Dadurch versprach man sich einen regeren Absatz der verbliebenen Baugrundstücke, die Aussetzung war zunächst bis 31.12.2008 befristet. Da sich die konjunkturelle Lage jedoch verschlechtert hat, wurde beschlossen, die Frist bis zum 31.12.2010 zu verlängern.

11. Vergabebeschluss zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Vöhringen

Zur Verbesserung der Breitbandversorgung, insbesondere in den Gewerbegebieten, hatte die Gemeinde die Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin haben sich drei Anbieter gemeldet. Zwei davon boten eine technische Lösung über Funk an, der dritte eine technische Lösung über den Ausbau des Hauptverteilers in Sulz und von dort eine kabelgebundene Einspeisung ins Telefonnetz. Für die Maßnahme sind 15.000.-- € im Haushaltsplan aufgenommen. Ein Anbieter fiel aufgrund wesentlicher Mehrkosten heraus, bei den beiden anderen ergaben sich noch einige abzuklärende Fragen. Darüber hinaus kommt dazu, dass seitens des Landratsamtes ein Modellprojekt bzgl. DSL via Satellit stattfinden soll. Es wurde beschlossen, zunächst die aufgeworfenen Fragen zu klären und darüber hinaus noch nähere Informationen über das Modellprojekt abzuwarten.

12. Bekanntgaben, Sonstiges

a) Errichtung von zwei Dachgauben am Gebäude Mörikestraße 6, Vöhringen

Am Gebäude Mörikestraße 6 in Vöhringen sollen zwei zusätzliche Dachgauben errichtet werden. Da das Vorhaben im Bebauungsplangebiet „Vöhringen-West“ liegt, welcher Dachaufbauten zwar generell zulässt, aber mit einer Mindesteinbindetiefe von 1 m vom First, sollte im Zuge einer formlosen Bauvoranfrage abgeklärt werden, ob eine Befreiung erteilt wird. Die Bauherren können lediglich zwei Ziegelreihen Abstand halten vom First. Im Gremium wurde der Wunsch nach überarbeiteten Planvorlagen bzw. Zeichnungen laut, weshalb eine Entscheidung auf die Sondersitzung am 17.08.2009 vertagt wurde.

b) Ausbau Zollernstraße

Gemeinderat Dieringer nahm Bezug auf die derzeit stattfindenden Kanal- und Wasser-leitungsarbeiten mit Straßenwiederherstellung für den bestehenden Teil der Zollern-straße in Wittershausen. In diesem Zusammenhang stellte er den Antrag, nach der Beendigung dieser Arbeiten einen Anschlussauftrag für die Fertigstellung des Wendehammers und den anschließenden Fußweg zu erteilen, um das Gebiet erschließungsbeitragsrechtlich abrechnen zu können.

Bürgermeister Hammer verwies auf die Beschlusslage des vorherigen Gremiums, das Thema habe man einige Male beraten. Es liege ein gültiger Beschluss vor, nichts herzustellen, was den derzeitigen Zustand verbessere. Dies sei zwar lediglich eine Kompromisslösung, jedoch sei man auch aufgrund anwaltlicher Beratung und mangels sich zur Rechtslage festlegender Aussagen des Landratsamtes zu diesem Ergebnis gekommen. Er sicherte jedoch zu, zu überprüfen ob dennoch eine Teilerhebung der Beiträge stattfinden kann.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Schauber
Schriftführerin

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