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Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Vöhringen am 19. Oktober 2009

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.09.2009

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass in der Sitzung am 28.09.2009 Herr Raphael Walz aus Freiburg zum neuen Leiter des Finanz- und Rechnungswesens gewählt wurde. Herr Walz befindet sich seit 01.10.2009 in der Einarbeitungsphase für Herrn Mößner, welcher die Gemeinde zum 01.11.2009 verlassen wird, da er heimatnah eine neue Stelle gefunden hat. Des Weiteren ist der Verkauf einer Teilfläche vor Gebäude Rosenfelder Str. 58 beschlossen und über den Tausch von Schuppenplätzen im Gebiet „Rübenteil“ zweier Pächter untereinander beraten worden.

2. Abbruch Wohngebäude und Geräteschuppen auf Flst. Nr. 124/10 und 124/3, Sulzer Straße 38, Vöhringen

Der an das Gebäude Sulzer Str. 36 angebaute Gebäudeteil Sulzer Str. 38 auf Flst. Nr. 124/10 sowie der auf Flst. Nr. 124/3 befindliche Geräteschuppen sollen abgebrochen werden, um Platz für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage zu schaffen. Der Gemeinderat erteilte für den Abbruch einstimmig sein Einvernehmen.

3. Neubau eine Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 124/10 und 124/3 Sulzer Straße 38, Vöhringen

Ebenfalls einstimmig erteilte das Gremium sein Einvernehmen für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 124/10 und 124/3, Sulzer Straße 38. Das Vorhaben wurde begrüßt, da doch eine Aufwertung und Weiterentwicklung der Häuserzeile entlang der Sulzer Straße stattfindet.

4. Anbau eines Wintergartens im Erdgeschoss auf Flst. Nr. 1452, Goethestraße 37, Vöhringen
An das Gebäude soll südöstlich ein Wintergarten angebaut werden, hierzu war eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Blessnau III“ notwendig bezüglich der Dachneigung mit 8°. Laut Bebauungsplan ist eine Dachneigung zwischen 25° und 35° festgesetzt, im Anschluss an bestehende Gebäude ist die Dachneigung anzugleichen. Einstimmig erteilte der Gemeinderat die Befreiung sowie das Einvernehmen der Gemeinde.

5. Neubau eines Schuppens auf Teil v. Flst. Nr. 5657, Parzelle 33, Schuppengebiet „Rübenteil“, Vöhringen

Im neuen Schuppengelände soll auf Parzelle 33 ein Schuppen errichtet werden. Hierfür war ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firsthöhe benötigt, da das Pultdach anstatt der vorgeschriebenen 6 m eine Höhe von 7 m erhalten soll. Nach kontroverser Diskussion wurde die Befreiung sowie das Einvernehmen der Gemeinde schließlich per Mehrheitsbeschluss erteilt.

6. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhütte Erweiterung, 2. Genehmigungsabschnitt, 2. Änderung“

Im bisherigen Bebauungsplan, der die untere Hälfte des Gewerbegebiets umfasst, ist festgesetzt, dass Vergnügungsstätten (Discotheken, Spielhallen, Nachtlokale etc.) ausnahmsweise zulässig sind. Um zu vermeiden, dass sich weitere Vergnügungsstätten ansiedeln, die zur Abwertung und zum Kippen des Gebietscharakters führen und die Attraktivität des Gebietes mindern könnten, wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern um zum Einen dieser möglichen Niveauabsenkung entgegen zu wirken und zum Anderen den Plan generell zu überarbeiten und modifizieren.


7. Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 29.01.2008
Weiter beschloss das Gremium einstimmig die Änderung der im Januar 2008 erlassenen Erschließungsbeitragssatzung. Die Änderung stellt jedoch keine inhaltliche Veränderung zum bisherigen Status quo dar, sondern lediglich eine erneute formale Beschlussfassung aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlage sowie eine Anpassung des Satzungstextes an den Wortlaut des Kommunalabgabengesetzes.

8. Erschließung der Schuppengebiete „Rübenteil“ Vöhringen und „Auf Stauden“ Wittershausen

Die Bebauungspläne für die Erweiterung der Schuppenkolonien in Vöhringen und Wittershausen sind zwischenzeitlich in Kraft getreten. Mittlerweile gibt es einige Interessenten um einen Schuppenplatz. Entsprechend der derzeitigen Bedarfslage sollen Teilstücke der Gebiete erschlossen werden, welche die Verwaltung vergeben kann. Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Erschließungsmaßnahmen in Teilabschnitten zu.

9. Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschloss ebenfalls einstimmig die Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung in Höhe von insgesamt 4.337,36 € (davon Sachspenden in Höhe von 1.107,36 €) für den Zeitraum von Januar bis Ende September 2009.

10. Zwischenrevision Gemeindewald

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterten Herr Utzler vom Forstamt und Revierleiter Nickel die Ergebnisse der am 26.05.2009 durchgeführten Zwischenrevision. Da die nachgewiesene Durchforstungsfläche nur 30 % der Planfläche des Jahrzehnts erreicht, ergibt sich erheblicher Nachholbedarf für die restlichen fünf Jahre. Das Gremium stimmte der Erhöhung der Vornutzungsmasse von 5.000 fm auf 7.000 fm je Jahr zu, somit erhöht sich die notwendige Durchforstungsfläche von 85 ha auf 100 ha je Jahr.

11. Bekanntgaben, Sonstiges;

Grüngutsammelstelle Bauhof

Gemeinderat Vosseler regte an, bei der Grüngutsammelstelle im Bauhof ein Podest o. ä. anzubringen, da sich vor allem ältere Leute und Frauen schwer tun, ihr Grüngut zu entsorgen. Bürgermeister Hammer sicherte zu, die Möglichkeiten zu prüfen, um das Einwerfen der Abfälle zu erleichtern. Allerdings müsse eine solche Vorrichtung auch der Verkehrssicherungspflicht gerecht werden.

Im Anschluss an den öffentlichen Teil fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kipp

Schriftführerin

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