Gemeinde V�hringen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Vöhringen am 17. Mai 2010

1. Anbringen von Werbeanlagen auf Flst. Nr. 4323, Tonaustr. 4/1, Vöhringen

Für das Wüstenrot-Servicecenter in der Tonaustr. 4/1 sollen diverse Werbeanlagen in Form eines hinterleuchteten Fassadenbandes und eines Schaukastens am Gebäude selbst sowie einem Pylon vor dem Gebäude angebracht bzw. aufgestellt werden.

Da sich das Vorhaben auf den nicht überplanten Innenbereich von Vöhringen bezieht war eine Zustimmung des Gemeinderats erforderlich, die nach kurzer Diskussion gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches einstimmig erteilt wurde.

2. Errichtung von 2 Plakatwerbetafeln auf Flst. Nr. 3974/6, Maybachstr. 7, Vöhringen

Das Grundstück, auf dem die beiden Werbetafeln aufgestellt werden sollen, liegt im Bereich des Bebauungsplanes "Ziegelhütte I, 2. Änderung" und weist in einem der geplanten Aufstellungs-ereiche ein Pflanzgebot für Laubhochstämme und im anderen ein von jeglicher Bebauung frei zu haltendes Sichtdreieck im Kreuzungsbereich auf. Von Seiten der Gemeinde war empfohlen worden, die erforderliche Befreiung für die Werbetafel im Sichtdreieck aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zu erteilen, was vom Gremium einhellig unterstützt wurde.

Von mehreren Mitgliedern des Gemeinderats wurde überdies bemängelt, dass die geplanten Werbetafeln für wechselnde Plakatwerbung und nicht als Eigenwerbung für einen dortigen zukünftigen Gewerbebetrieb vorgesehen sind. Da ihrer Ansicht nach eine derartige Werbung den Charakter des Gewerbegebiets negativ verändert sprachen sie sich dafür aus, diese allenfalls befristet für den Zeitraum zuzulassen, bis sich dort tatsächlich ein Gewerbebetrieb ansiedelt.

Die Entscheidung über diese Bausache wurde letztendlich auf die nächste Sitzung des Gemeinderats vertagt. Bis dahin wird sich die Verwaltung bei der Baurechtsbehörde nach evtl. bestehenden rechtlichen Möglichkeiten erkundigen, eine derartige Baugenehmigung zu befristen.

3. Errichtung von zwei Doppel- und drei Einzelgaragen auf Flst. Nr. 379/2, Platanenhof, Vöhringen

Die bereits bestehenden Stellplätze auf dem o. g. Grundstück sollen mit 2 Doppel- und 3 Einzelgaragen, jeweils mit Flachdach, überbaut werden. Da sich das Baugrundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und zudem im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet befindet, musste das Einvernehmen der Gemeinde eingeholt werden, welches einstimmig erteilt wurde.

4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. Nr. 5020, Lehrwiesenstraße, Vöhringen

Mit der formlosen Bauvoranfrage wollten die Bauherren abklären, ob das von ihnen geplante Einfamilienhaus mit einem versetzten Satteldach (Dachneigung 22°) auf Zustimmung des Gremiums stößt, da der verantwortliche Bebauungsplan "Lehrwiesen" eigentlich als Dachform ein Sattel- oder Walmdach mit einer Dachneigung von 28-38° vorschreibt.

Da der Bebauungsplan bereits aus dem Jahr 1980 stammt und seither modernere und aus energetischen Gesichtspunkten vorteilhaftere Bauweisen nachgefragt sind, erteilte das Gremium die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans als gangbarem Kompromiss zum ursprünglich begehrten reinen Pultdach.

5. Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Leitbildes für die Gemeinde Vöhringen

Aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise stellt sich die finanzielle Lage der Gemeinde trotz positiver Haushaltskonsolidierung seit dem Jahr 2006 leider immer noch so dar, dass auch für die kommenden Jahre bis 2012 kein nennenswerter Spielraum für mittlere oder gar größere kommunale investive Projekte besteht. Umso wichtiger ist es daher lt. Bürgermeister Hammer, ein Leitbild für die Gemeinde zu entwerfen, um die begrenzten finanziellen Spielräume zielgerichtet nach den gefundenen Prioritäten einzusetzen bzw. vorbereitende Planungen für Maßnahmen einzuleiten, die nicht kurzfristig umgesetzt werden können.

Im Rahmen eines bürgerschaftlichen Prozesses unter Einbeziehung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger, Kirchen, Gewerbetreibenden, Vereine, Institutionen, kommunalen Vertretern und Interessengruppen soll daher ein Leitbild für die Gemeinde Vöhringen erstellt werden, das letztendlich ein breites Bild der Interessen der Bürgerschaft abbildet. Dabei sollen alle Bürgerinnen und Bürger ihre Kompetenzen und Anregungen einbringen können. In den Themenbereichen "Soziales", "Siedlung", "Gewerbe" und "Freizeit" sollen Ziele und nach Prioritäten geordnete Maßnahmenvorschläge gesammelt werden.

Der Leitbildprozess wird mit einer Auftaktveranstaltung am Dienstag, 01. Juni 2010 im Ratssaal des Rathauses begonnen, wozu noch öffentlich eingeladen wird.

6. Bewirtschaftungskostenanteile der Vereine für die Jahre 2008 und 2009

In den zum 01.01.2008 beschlossenen Vereinsförderrichtlinien wird u.a. auch der von den Vereinen zu tragenden Anteil an den Bewirtschaftungskosten für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen geregelt. Die vorgesehene Beteiligungsquote von 20 % an den endgültig festgestellten Bewirtschaftungskosten des jeweiligen Haushaltsjahres sollte dabei weniger eine Einnahme für die Gemeinde sein; vielmehr sollten die Vereine für energiesparendes Verhalten sensibilisiert werden, um letztendlich die hohen Energiekosten reduzieren zu können.

In seiner Sitzung am 19.04.2010 hatte der Gemeinderat sich dafür ausgesprochen, die Bewirtschaftungskostenanteile anhand einer konkreten Verbrauchsermittlung abzurechnen, um so mehr Gerechtigkeit und Transparenz zu erzielen.

Diese detaillierte Verbrauchsabrechnung konnte nun von der Verwaltung vorgelegt werden, woraufhin der Gemeinderat den mehrheitlichen Beschluss gefasst hat, 20% der Bewirtschaftungskosten für das Jahr 2009 den Vereinen für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen in Rechnung zu stellen. Der Antrag eines Gremiumsmitglieds auf Abrechnung beider Jahre (2008 und 2009) war zuvor mehrheitlich abgelehnt worden, da man auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine würdigen und diese daher nicht über Gebühr belasten wollte.

7. Änderung der Abwassersatzung vom 25.01.2010

Bis zum 31.12.2009 durfte das häusliche Fäkalabwasser der im Außenbereich gelegenen, nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Höfe auf landwirtschaftlich genutzten Böden ausgebracht werden. Seit dem 01.01.2010 ist diese Vorgehensweise nicht mehr zulässig. Das häusliche Fäkalabwasser muss zukünftig in einer Kläranlage ordnungsgemäß entsorgt werden, da es sich um flüssigen Abfall handelt, bei welchem Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit nicht mehr ausgeschlossen werden können.

Die Gemeinde muss nun für diese so genannte dezentrale Abwasserbeseitigung eine verbindliche Abwasserbeseitigungskonzeption aufstellen und darin darlegen, wo und in welchen zeitlichen Abschnitten Anschlüsse an eine zentrale Abwasserbeseitigung (Kläranlage) vorgesehen sind, um so umweltgerechte und wirtschaftliche Lösungen zu finden.

Da der Anschluss per Sammler von dezentral gelegenen Hofstellen an die Verbandskläranlage in Sulz-Bergfelden den Landwirten wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, wird die Verwaltung nun öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Beseitigung der häuslichen Fäkalabwässer mit den Hofstellen im Außenbereich abschließen, in welchen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichten müssen, das anfallende Abwasser der Verbandskläranlage in Sulz-Bergfelden per Anlieferung zuzuführen.

Da die Gemeinde die vorgenannten Klärgebühren nur erheben darf, wenn sie einen entsprechenden Gebührentatbestand in ihrer Satzung aufgenommen hat, musste die Abwassersatzung geändert werden, was durch einstimmigen Gemeinderatsbeschluss erfolgte.

8. Bekanntgaben, Sonstiges;

a) Halfpipe Sportgelände

Zur Entscheidungsfindung, ob die inzwischen leider sehr marode Halfpipe im Bereich des Sportgeländes Vöhringen saniert oder aber geschlossen werden soll, wird der Gemeinderat am 31. Mai um 18.30 Uhr eine Ortsbesichtigung vornehmen.

b) Verkaufsstand Bushaltestelle Sulzer Straße

Gemeinderat Springer erkundigte sich danach, ob der Verkaufsstand für Spargel und Erdbeeren, der im Bereich der Bushaltestelle Sulzer Straße seit einigen Tagen aufgebaut von Seiten der Verwaltung genehmigt ist. Dies bestätigte der Vorsitzende.

c) Parkierung vor Gebäude Dorfstr. 9

Gemeinderat Schittenhelm bemängelte, dass im Bereich des Gebäudes Dorfstraße 9 in Vöhringen ständig Autos auf der Straßenfläche geparkt werden, obwohl oftmals die für dieses Gebäude ausgewiesenen Stellplätze nicht belegt sind. Er bat darum, diese Sache im Auge zu behalten.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Birgit Kiene

Schriftführerin

© Gemeinde Vöhringen | Sulzer Straße 8 | 72189 Vöhringen | Tel.: 07454 9583-0 | Fax: 07454 9583-37 | E-Mail schreiben