Gemeinde V�hringen

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Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Vöhringen vom 23.11.2009


1.   Anbringung eines Fassadenbandes „württembergische“ auf Flst. Nr. 4323/1, Tonaustr. 2, Vöhringen

 

Für die geplante Werbeanlage am Gebäude Tonaustr. 2 in Vöhringen mit einer Ansichtsfläche von 1,4 m² und der Ausführung in orangefarbenem, schwarzem und weißem Acrylglas wurde vom Gremium einstimmig das erforderliche  Einvernehmen gemäß Baugesetzbuch erteilt.

Allerdings wurde die vorgesehene Ausleuchtung des Fassadenbandes mittels Energiespar-Leuchtstofflampen von einem Gemeinderat aus gestalterischer Sicht bemängelt, so dass er darum gebeten hat, dem Bauherrn seitens der Verwaltung eine indirekte Beleuchtung der Werbeanlage vorzuschlagen.

 

2.   Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage (Leistungserhöhung) auf Flst. Nr. 2827, Gewann Schränkentaler Weiher, Vöhringen-Wittershausen

 

In der bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlage soll zur Leistungssteigerung ein weiteres Blockheizkraftwerk mit 180 kW installiert werden. Das Vorhaben war aufgrund seiner Lage im Außenbereich von Wittershausen gem. § 35 BauGB danach zu beurteilen, ob keine öffentlichen Belange entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes dient.

Da sämtliche Anforderungen erfüllt sind wurde in Anlehnung an eine entsprechende Empfehlung des Ortschaftsrats vom Gremium einstimmig beschlossen, dem Vorhaben zuzustimmen.

 

3.   Errichtung eines offenen Carports auf Flst. Nr. 1997/2, Lohmerstr. 31, Vöhringen

 

Auch die Errichtung eines Carports in den Maßen 4,80 m x 5,00 m auf dem Grundstück Lohmerstr. 31 in Vöhringen musste im Gemeinderat behandelt werden, da die im Bebauungsplan „Vöhringen-West“ festgelegte zulässige überbaubare Grundstücksfläche um 24 m² überschritten wird.

Angesichts der Tatsache, dass es sich beim geplanten offenen Carport um keinen massiven Baukörper handelt und seitens der Gemeinde grundsätzlich gewünscht ist, dass Stellplätze in ausreichender Zahl auf den Baugrundstücken angelegt werden, wurde der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Vöhringen-West“ hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB einstimmig zugestimmt.

 

4.   Anpassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

 

Gemäß Feuerwehrgesetz sind Feuerwehrangehörige für Einsatzstunden entsprechend zu entschädigen. Da eine Anpassung der Entschädigungssätze letztmalig im Jahr 1999 stattgefunden hat, seither aber keinerlei Inflationsanpassung mehr vorgenommen wurde hat der Kreisfeuerwehrverband angeregt, die Entschädigungssätze zum 01.01.2010 anzupassen.

Diesem Ansinnen folgte das Gremium mit dem Hinweis darauf, dass die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr unbestritten hervorragende Arbeit leisten, und beschloss eine Erhöhung der Entschädigungssätze für Einsatzstunden auf 12,- €, bei der Brandwache auf 10,- € und der Schmutzzulage auf 2,- € je Einsatzstunde. Ebenso wurden die Entschädigungssätze für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen sowie die Jahressätze der Dienstaufwandsentschädigung für Kommandanten, Stv. Kommandanten und Gerätewarte auf der Grundlage eines für die letzten 10 Jahre angenommenen durchschnittlichen Inflationssatzes von 2 % angepasst.

à  Der vollständige Satzungstext ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 

5.   Erlass einer Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

 

Vom Landtag Baden-Württemberg wurde am 18.11.2009 die Novellierung des Feuerwehrgesetzes beschlossen. Nach wie vor sind Feuerwehreinsätze grundsätzlich unentgeltlich, d. h. die Einsatzkosten hat der Träger der Feuerwehr, also die Gemeinde, zu tragen.

Vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit gibt es Ausnahmen, bei denen nach neuem Recht nun Kostenersatz verlangt werden muss. Hierzu zählen u. a. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder Gefahren, alle Einsätze, die durch den Betrieb von Fahrzeugen verursacht wurden, Kosten für Sonderlösch- und –einsatzmittel bei Bränden in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb sowie Fehlalarmierungen.

Die Gemeinde Vöhringen hatte bislang keine eigene Feuerwehr-Kostenersatzsatzung, was nunmehr vom Gremium durch einstimmigen Beschluss geändert wurde. Die von der Kämmerei kalkulierten Kostenersatzsätze orientieren sich dabei an den durch-schnittlichen Sätzen der Städte und Gemeinden im Landkreis Rottweil und berück-sichtigen sowohl die Personal- als auch die Fahrzeugkosten.

Deutlich gemacht wurde in diesem Zusammenhang seitens der Verwaltung, dass trotz gesetzlicher Regelung und Satzung bei der Abrechnung von Kostenersätzen nach wie vor mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl vorgegangen werden soll, damit nicht aus Angst vor evtl. hohen Kosten große Schadensereignisse riskiert werden.

 

à  Der vollständige Satzungstext ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 

6.   Änderung der Friedhofsordnung wegen der Novelle zum Bestattungsgesetz sowie der Änderung des KAG

 

Im Wege der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie der Novellierung des Bestattungs-gesetzes und der Änderung des Kommunalabgabengesetzes musste eine Änderung der Friedhofsordnung vorgenommen werden. U. a. musste der Widmungszweck des Friedhofs um die Beisetzung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen ergänzt werden und die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner in den Katalog der Personen aufgenommen werden, auf die das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab übergeht (Erweiterung der Bestattungsfürsorgepflicht). Bei den Ordnungswidrigkeiten wurde zudem die Regel aufgenommen, wonach man sich entsprechend der Würde des Ortes zu verhalten und die Anordnungen des Friedhofspersonals zu befolgen hat.

Gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde § 4 der Friedhofsordnung, der die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof zum Gegenstand hat, entsprechend angepasst.

 

Nachdem bereits in früheren Sitzungen des Gemeinderats verschiedene Änderungen der Friedhofsordnung angedacht worden waren, wurden diese nun auch eingearbeitet. So sind künftig stehende Grabmale bis zu einer max. Höhe von 70 cm auch auf Urnengräbern zulässig und auch Grababdeckungen, die nicht mehr als 25 % der Grabfläche und der notwendigen Belüftungsrohre bedecken, werden künftig zugelassen. Zudem kann künftig auch die Bestattung Auswärtiger zugelassen werden, wenn diese nachweislich einen persönlichen Bezug zur Gemeinde Vöhringen hatten.

 

à  Der vollständige Satzungstext ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 

Vom Gremium wurden ergänzend noch einige Wünsche bzw. Änderungsvorschläge zur Friedhofsordnung vorgebracht, die jedoch von der Verwaltung vorab überprüft werden müssen und daher nicht sofort beschlossen und eingearbeitet werden konnten. Eine erneute Änderung der Friedhofsordnung in nächster Zeit ist daher möglich.

 

 

7.   Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2010

 

Die Abwassergebühr, die für das Jahr 2009 auf 2,90 €/cbm festgesetzt worden war, wurde entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung nicht erhöht, sondern lediglich eine rein formale Anpassung dahingehend vorgenommen, dass die Kostenüber- und Unterdeckungen aus Vorjahren in die Berechnung der Gebührenkalkulation 2010 einfließen werden.

 

8.   Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2010

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Hammer Herrn Forstdirektor Norbert Utzler und Herrn Revierleiter Bernd Nickel begrüßen, die dem Gremium einen Überblick über den Betriebsvollzug des Fortwirtschaftsjahres 2009 sowie den Betriebsplan des Forstwirtschaftsjahres 2010 gaben.

 

Laut Nutzungsplan sollen insgesamt 8.580 fm Holz eingeschlagen und lt. Kulturplan 1.200 Laub- und 150 Nadelhölzer (Tannen) gepflanzt werden.

Der vom Staatl. Fortsamt ausgearbeitete Finanzplan geht 2010 von Holzerlösen in einer Größenordnung von 476.000,- € bei Ausgaben in Höhe von 340.600,- € und somit einem Überschuss von 135.400,- € aus.

 

Im Gremium zeigte man sich über den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2010 und das zu erwartende Ergebnis sehr erfreut und beschloss einstimmig, dem Planwerk zuzustimmen.

Die von Revierleiter Bernd Nickel vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der Waldwegunterhaltung (Herrichten des Zugangs zum Tonauturm und Renovierung des Turms, Ergänzung eines kurzen Stücks Maschinenweg im Distrikt 4 und Verdohlen der Quelle vom Schützenhaus in Richtung Spielplatz Keltertal in Zusammenarbeit mit der Gruppierung „Bürger für Bürger“) wurden von Bürgermeister Hammer angesichts der miserablen Haushaltslage für nicht durchführbar angesehen und werden daher nochmals zu diskutieren sein.

 

 

9.   Teilnahme an der Kooperation mit der Stadt Sulz a. N. und der Gemeinde Empfingen zur Bildung der Werkrealschule Sulz a. N. ab dem Schuljahr 2010/2011

 

Nach intensivem Meinungsaustausch und in Anwesenheit zahlreicher interessierter Zuhörer hat sich der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme mehrheitlich dafür ausgesprochen, gemeinsam mit der Stadt Sulz und der Gemeinde Empfingen ab dem Schuljahr 2010/2011 eine Werkrealschule mit Sitz in Sulz einzurichten.

Auslöser der von allen Beteiligten ungeliebten Situation war die Änderung des Schulgesetzes durch den baden-württembergischen Landtag und die damit verbundene Möglichkeit der Bildung so genannter Werkrealschulen, an denen nach 10 Schuljahren der Werkrealschulabschluss und nach 9 Jahren der Hauptschulabschluss abgelegt werden kann. Da die Mühlbachschule Vöhringen die Voraussetzung, wonach eine Werkrealschule in den Klassenstufen 5 bis 9 eine auf mehrere Jahre gesehene sichere Zweizügigkeit nachweisen muss, nicht erfüllen kann, musste man sich mit möglichen Alternativen auseinandersetzen.

Die Variante eines Bildungshauses mit der wertigen Unterbringung der Grundschule und des Kindergartens in den Räumen der Mühlbachschule einerseits und der damit verbundenen Aufgabe von Schulräumen andererseits wurde skeptisch betrachtet und schließlich verworfen, da die Schullandschaft derzeit generell in der Diskussion steht und niemand weiß, ob nicht in ein paar Jahren auch in Baden-Württemberg die 6-jährige Grundschule eingeführt wird. Da dann Schulräume dringend benötigt würden hielt das Gremium es für fahrlässig, diese jetzt vorschnell aufzugeben.

 

Die dritte, vom Lehrerkollegium und der Schulkonferenz der Mühlbachschule favorisierte Alternative einer Weiterführung der Mühlbachschule als einzügige Hauptschule, wurde von der Mehrheit des Gemeinderats für die Zukunft gesehen als nicht realistisch eingestuft. Hauptgrund für diese Einschätzung waren die von Rektor Thomas Prügel vorgelegten Berechnungen anhand von Schüler- und Geburtenzahlen, wonach bei einer angenommenen Übergangsquote von 27 % 100 % der Vöhringer und Wittershauser Schüler bzw. mindestens 60 % der Schüler aus Vöhringen und Wittershausen mit Bergfelden und Sigmarswangen die Hauptschule Vöhringen weiterhin besuchen müssten, um diesem Standort langfristig zu sichern. Dies erscheint bei einer Reduzierung des Klassenteilers ab dem Schuljahr 2010/2011 von 31 Schülern/innen bis zum Schuljahr 2013/2014 auf 28 Schüler/innen unwahrscheinlich. Zwar ist der sehr gute Ruf der Mühlbachschule aufgrund des tollen Schulgebäudes und der hervorragenden pädagogischen Arbeit dort unbestritten, dennoch waren die Gemeinderäte der Ansicht, dass das allein wohl leider nicht ausreichen wird, um eine weiterführende Schule am Standort Vöhringen auf Dauer zu erhalten. Die Erfahrung lehre, dass unbeachtlich der gleichen Lehrpläne beider Schularten die Eltern ihre Kinder aller Wahrscheinlichkeit nach auf die dem Namen nach höherwertiger anmutende Werkrealschule schicken werden und die Hauptschule dann über kurz oder lang ausbluten würde. Zudem sei eine Reduzierung der bestehenden Hauptschulen eindeutiges Ziel der Landespolitik, was auch zu dem Schluss veranlasse, dass künftig finanzielle Mittel fast ausschließlich in die neue Schulform Werkrealschule fließen werden.

 

Schweren Herzens und auch unter Verweis auf zahlreiche nichtöffentliche, schwierige Vorberatungen entschied man sich im Gremium somit letztendlich für eine Dreierkooperation, bei der die Kassenstufen 5 – 7 jeweils einzügig in Vöhringen und Empfingen und die Klassenstufen 8 – 10 zweizügig in Sulz untergebracht sein werden. Die Einzelheiten der Kooperation, über die bislang noch keineswegs Einigung zwischen den Partnern herrscht und die daher noch intensiv auszuhandeln sind, werden in den nächsten Wochen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Sulz, der Gemeinde Empfingen und der Gemeinde Vöhringen festgelegt.

 

10. Bekanntgaben, Sonstiges

 

a)      Ratifizierung Abkommen Kostenübernahme Kindergartenbesuch in anderen Gemeinden

Durch die Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wurde nunmehr rückwirkend zum 01.01.2009 gesetzlich verpflichtend geregelt, dass zwischen den Standortgemeinden und den Wohnsitzgemeinden ein Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zu erfolgen hat. Gemeindetag und Städtetag haben daraufhin empfohlen, eine Abrechnung nach Pauschalbeträgen vorzunehmen, da hierdurch der Verwaltung ein überdurchschnittlich hoher Verwaltungsaufwand, wie er durch eine Spitzabrechnung entstehen würde, vermieden werden kann.

Dem entsprechend ausgearbeiteten Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises Rottweil bezüglich des Interkommunalen Kostenausgleichs für die Betreuung auswärtiger Kinder in Kindertageseinrichtungen wurde vom Gremium per Umlaufbeschluss einstimmig zugestimmt.

 

b)      Bachpflege

Gemeinderat Schittenhelm berichtete dem Gremium vom Hinweis einiger Spaziergänger, wonach der Mühlbach nach der Daimlerstraße in Richtung Fa. Hauser stark zugewachsen ist und somit die Gefahr eines Rückstaus besteht.
Die Verwaltung gab hierauf an, dass die Sachlage bekannt ist und Bachpflegemaßnahmen geplant waren, aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde  (Haushaltssperre) aber leider auf den Herbst 2010 verschoben werden mussten.

 

c)      Hundekot

 

Gemeinderat Schittenhelm sprach zum wiederholten Mal das Dauerthema „Verunreinigung durch Hundekot“ an und bat darum, einen entsprechenden Hinweis im Amtsblatt der Gemeinde zu veröffentlichen.

Die Verwaltung erklärte daraufhin, dass erst vor einigen Wochen ein entsprechender Aufruf im Mitteilungsblatt abgedruckt war, es aber leider eine geringe Zahl an unverantwortlichen und unbelehrbaren Hundehaltern gibt, die gegen derartige Aufforderungen wohl resistent sind.

 

 

 

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.

 

Kiene

Schriftführerin

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