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Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am Montag, 15. Dezember 2008

Vor Eintritt in die Tagesordnung fand eine Ehrung der Blutspender und anderer ehrenamtlich Tätigen statt.

Für 10maliges Blutspenden wurden Herr Frank Bächler, Frau Petra Büttner, Frau Catrin Gehring, Frau Juliane Iwohn, Herr Jürgen Kaufmann, Frau Stefanie Link, Frau Simone Schlotter und Frau Yvonne Schmidt geehrt. Den Anwesenden wurde jeweils eine Ehrennadel in Gold und eine Urkunde des DRK-Blutspendedienstes sowie als Anerkennung von der Gemeinde eine Flasche Wein überreicht.

Für 25maliges Blutspenden wurden Herr Dieter Aisenbrey, Flau Claudia Leicht, Herr Rainer Schäuble und Frau Salah Seghaier geehrt. Die Spender erhielten eine Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl sowie ebenfalls eine Urkunde und eine Flasche Wein.

Für 50maliges Blutspenden wurden Frau Sylvia Kittel und Frau Barbara Stephan geehrt. Ihnen kam ebenfalls eine Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl sowie eine Urkunde und ein Weinpräsent zu.

Die ehrenamtlich tätige Gruppe „Bürger für Bürger“, bestehend aus den Herren Werner Gauß, Roland Kapp, Erhard Katz, Lothar Klingele, Hermann Kopf, Hermann Lehmann, Ernst Rauch, Werner Staiger und Friedrich Weik wurde ebenfalls für ihr Engagement in und um Vöhringen geehrt. Im Laufe des Jahres 2008 wurden u. a. einige Ruhebänke aufgestellt, das Treppengeländer vom Hirschberg zur Sulzer Straße hin gerichtet, die Mauer an der Dorfstraße saniert, Wanderwege frei geschnitten und Wegeschilder an Wanderwegen installiert, mehrere Brunnen gesäubert, Laub entfernt und vieles, vieles mehr. Die Anwesenden erhielten von Bürgermeister Hammer ebenfalls ein Weinpräsent und ein Dankesschreiben im Namen der Gemeinde.

Der Ortschaftsrat Wittershausen, bestehend aus den Herren Ernst Breil, Wolfgang Dieringer, Martin Günther, Richard Haberer, Heinz Jauch, Jürgen Kaufmann, Willi Spath und Bernd Thiel sowie den weiteren ehrenamtlichen Helfern Andreas Breil, Matthias Breil, Christian Haberer, Martin Haberer, Matthias Haberer, Erich Keck, Friedrich Kolb sowie Siegfried Schittenhelm wurde ebenfalls für ehrenamtliches Engagement geehrt. Im Herbst dieses Jahres wurde von ihnen das Dach des Schlachthauses in Wittershausen neu eingedeckt. Bürgermeister Hammer dankte den Anwesenden und hob hervor, dass auf den Ortschaftsrat Wittershausen stets Verlass sei. Als kleine Anerkennung erhielten die ehrenamtlich Tätigen ebenfalls eine Flasche Wein und die jüngeren Helfer ein „süßes“ Dankeschön.

Des Weiteren wurde Herr Heinz Killguß geehrt, der sich im Ortsteil Wittershausen in vorbildlicher Weise um den Erhalt der Ruhebänke an den Feld- und Wanderwegen kümmert.

Auch die TSG Wittershausen wurde sehr lobend erwähnt, da aus ihren Reihen zahlreiche Helfer mit großem Einsatz den Bau des Minispielfeldes umsetzten. Sie hatten bereits im Rahmen eines Helferfestes eine Würdigung erfahren.

1. Bürgerfragen
Ein Bürger verwies auf die Straßenglätte im Hohlweg zur Dorfstraße hin, verbunden mit der Bitte, dort zu streuen. Ein weiterer Bürger machte ebenfalls auf die glatte Fahrbahn in der Einfahrt zur Dorfstraße von der Rottweiler Straße her aufmerksam. Zudem wurde von einer weiteren Zuhörerin der Wunsch geäußert, die Einfahrt zum Gewerbegebiet am Autohof früher zu räumen und zu streuen.

Bürgermeister Hammer verwies auf den seit Jahren bestehenden und grundsätzlich gut funktionierenden Winterdienstplan. Dieser beinhalte für die Hauptstraßen eine Räumung und Streuung mit Salz und für die Nebenstraßen lediglich eine Räumung. Sicherlich könne man auf Zuruf punktuell nachsteuern, müsse aber aufpassen, dass dann zum einen an anderer Stelle niemand in ähnlicher Situation benachteiligt werde und zum anderen, dass nicht das ganze System des Räumplanes durcheinander komme. Weiter rief er in Erinnerung, dass bei entsprechender Witterungslage gewisse Beeinträchtigungen naturgegeben und deshalb nicht zu vermeiden sind. Der Winterdienst müsse in einer nach Prioritäten geordneten Reihenfolge erfolgen. Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein.

Des Weiteren wurde aus den Reihen der Zuhörer Erklärungsbedarf bezüglich des Baugesuchs in der Carl-Zeiss-Straße 6 unter Tagesordnungspunkt 5 gemeldet. Es wurde vereinbart, die bestehenden Fragen bei Behandlung dieses Vorhabens zu beantworten.

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.11.2008

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass man in der Sitzung am 10.11.2008 über die Niederschlagung von Forderungen sowie die Ablösung der Pfarrbesoldungsleistungen in Vöhringen beschlossen habe. Darüber hinaus sei die Vorberichterstattung der Vereine im Amtsblatt Thema gewesen. Schließlich habe man sich darauf geeinigt, den Vereinen vorerst bis auf weiteres jeweils bis max. 1,5 Seiten Vorberichterstattung zuzugestehen, sofern dies vom Verlag mitgetragen werde und nicht eine Erhöhung des Bezugspreises zur Folge hat.

3. Erweiterung des bestehenden Containerstellplatzes auf Flst. Nr. 2035, Auf den Stauden 1, Vöhringen-Wittershausen

Der bestehende Containerstellplatz auf Flst. Nr. 2035, soll auf der vorhandenen Wiesenfläche bis zum Feldweg hin mit einer ca. 40 x 45 m großen Fläche erweitert werden. Das Grundstück liegt planungsrechtlich im Außenbereich und ist somit nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert und die Maßnahme privilegiert ist. Da sämtliche Kriterien erfüllt sind, erteilten sowohl Gemeinderat als auch die anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrats ihr Einvernehmen.

4. Sanierung des bestehenden Wasserbehälters und Behältervorraumes, Aufsetzen eines Pultdachs auf das Bediengebäude auf Flst. Nr. 5578, Gewann Burghalde,
Vöhringen

Der Hochbehälter im Gewann Burghalde, des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe „Kleiner Heuberg“, an den auch die Gemeinde Vöhringen angeschlossen ist, soll grundlegend saniert werden. Auch dieses Vorhaben liegt planungsrechtlich im Außenbereich, weswegen das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist. Da die rechtlichen Voraussetzungen auch hier gegeben sind, erteilte das Gremium einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde.

5. Neubau einer Spielstätte mit vier Bereichen und 45 Stellplätzen auf Flst. Nr. 6245/32, Carl-Zeiss-Straße 6, Vöhringen

Bürgermeister Hammer erläuterte zunächst, dass der Bau einer Spielhalle („Casino“) auf o. g. Grundstück bereits nichtöffentlich im Gremium vorberaten worden sei, zum einen da hiermit auch der Verkauf des gemeindeeigenen Bauplatzes verbunden sei, zum anderen sei man sich zunächst seitens der Verwaltung aufgrund der Sensibilität des Projekts unsicher gewesen, ob man das Vorhaben befürworten solle, weshalb man vorab ein Meinungsbild des Gremiums gebraucht habe, um die vorbereitenden Verhandlungen mit dem Projektträger führen zu können. Zudem sollte den Mitgliedern des Gemeinderats genügend Zeit gegeben werden, sich intensiv mit diesem Thema bis zur heutigen öffentlichen Sitzung zu befassen. Bereits im Rahmen der Vorberatung seien sämtliche Argumente, vom möglichen Imageschaden des Gewerbegebiets über die mögliche Zunahme von Kriminalität, Konkurrenzsituation zur bestehenden Flippothek etc., angesprochen und dem Gemeinderat zur Abwägung vorgestellt worden. Schließlich sei die Verwaltung in der Vorberatung beauftragt worden, die Anfrage weiter positiv zu begleiten und die entsprechenden Verhandlungen mit dem Projektträger zu führen, so dass das Vorhaben heute öffentlich vorgestellt und darüber im öffentlichen Teil der Sitzung baurechtlich und im nichtöffentlichen Teil bezüglich des Grundstückgeschäfts Beschluss gefasst werden könne.

Geplant sei der Bau einer Spielstätte bzw. -halle mit vier einzelnen Bereichen mit jeweils 12 Automaten und einigen Internetplätzen sowie einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen. Der Investor gebe an, ein gehobenes Segment mit einer höherwertigen Klientel ansprechen zu wollen, daher bestehe laut Betreiber auch keine Konkurrenz zur angrenzenden Flippothek.

Die Bürgerfragestunde zu diesem Thema noch einmal aufnehmend, sprachen sich aus der Zuhörerschaft zwei Bürgerinnen und eine hier nicht wohnhafte aber geschäftsansässige (und somit bezüglich des das Fragerecht voraussetzenden Bürgerrechts gleichgestellte) Gewerbetreibende gegen das Vorhaben aus. Bedenken wie die befürchtete Zunahme von Kriminalität sowie die Gefährdung von Jugendlichen, aber auch Erwachsenen bzgl. einer möglichen Spielsucht und den entsprechenden daraus möglicherweise folgenden familiären Auswirkungen, sowie ein möglicher Imageschaden für das Gewerbegebiet und die Gemeinde insgesamt wurden angeführt.

Den verständlichen Sorgen der Zuhörerinnen können in der Abwägung jedoch folgende Argumente gegenübergestellt werden:

Eine Nachfrage bei den zuständigen Polizeidienststellen hat ergeben, dass die Kriminalitätsrate in Vöhringen durch den Autohof und die bestehende Flippothek nicht merklich zugenommen hat. Dies ist sicher auch ein Verdienst der ordentlichen Leitung beider Betriebe. Lediglich in dem Umfang, wie es bei jedweder Gaststätte, oder insgesamt wo Menschenansammlungen zusammentreffen, üblich ist, können Vorfälle registriert werden. Deshalb muss auch nicht mit einer Zunahme durch eine weitere Spielhalle gerechnet werden.

Jugendliche unter 18 können und dürfen keinen Eintritt in der Spielhalle haben und Alkohol darf nicht ausgeschenkt werden. Dies sehen die gewerberechtlichen Vorgaben vor. Insofern kann keine Jugendgefährdung entstehen. Die Gefahr der Spielsucht für Erwachsene besteht bereits durch den vorhandenen Betrieb und wer spielen will wird immer die Gelegenheit finden, hier oder anderswo. Wenn dies zumindest örtlich nicht gewünscht wäre, hätte also bereits der bestehende Betrieb vor Jahren abgelehnt werden müssen. Das gesellschaftliche Problem wäre dadurch aber auch nicht gelöst.

Aus den Reihen des Gremiums wird weiter argumentiert, dass man sich vor Jahren bei der Ansiedlung des Autohofes entsprechende Synergieeffekte erhofft habe. Ein solcher tritt nun ein, denn das Casino würde sicher ohne Autobahnausfahrt und ohne das Umfeld des Autohofes hier keinen Standort suchen. Man habe sich damals in einem langwierigen und schwierigen Abwägungsprozess letztlich, auch im Bewusstsein möglicher Folgeeffekte, für den Autohof entschieden. Jetzt das „Casino“ zuzulassen ist insoweit die konsequente Fortführung der damaligen Entscheidung.

Außerdem muss bedacht werden, dass man froh sein muss, überhaupt einen Interessenten für das Grundstück zu haben, da es bisher kaum Nachfrage nach speziell diesem Grundstück gegeben hat, da es in einer für produzierendes Gewerbe unattraktiven Randlage des Gewerbegebiets liegt. Aufgrund eben der Randlage und der dichten Nachbarschaft zu einem gleichartigen Betrieb wird auch kein Imageschaden für das Gewerbegebiet befürchtet. Zudem wird das Gebäude von der Durchfahrtsstraße her gesehen später verdeckt sein, wenn das davor liegende Grundstück bebaut wird. Hinzu kommt, dass neben dem einmaligen Grundstückserlös, in den Folgejahren der angenehme Nebeneffekt einer jährlichen nicht unerheblichen Vergnügungssteuereinnahme für die Gemeinde zu erwarten ist.

Nach längerer kontroverser Diskussion wurde schließlich vom Gemeinderat über die baurechtliche Seite des Vorhabens beraten und Beschluss gefasst. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ziegelhütte Erweiterung, 2. Genehmigungsabschnitt“ von dessen Festsetzungen eine Ausnahme sowie Befreiungen notwendig sind. Die Spielhalle ist als Vergnügungsstätte einzuordnen, welche laut Bebauungsplan nur ausnahmsweise zulässig sind.

Dieser Ausnahme wurde bereits bei der Flippothek am Autohof zugestimmt und wurde aus Gründen der Gleichbehandlung nun auch hier einstimmig vom Gemeinderat erteilt. Darüber hinaus wurde einstimmig eine Befreiung hinsichtlich einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenze an der nordwestlichen Gebäudeseite sowie hinsichtlich der Überbauung des bestehenden Pflanzgebotes mit der Zufahrt von der Carl-Zeiss-Straße her, erteilt. Letztere ist notwendig, da aufgrund der Teilung des ursprünglichen Gesamtgrundstücks die Zufahrt über die Ferdinand-Porsche-Straße her nicht mehr möglich ist.

6. Weitere Zufahrt zu Flst. Nr. 76, Friedrichstraße 12, Vöhringen; Bauvoranfrage

Da das Flst. Nr. 76 geteilt werden soll und die bisherige Zufahrt mit an den neuen Eigentümer übergehen soll, ist eine weitere Zufahrt zu dem Grundstück notwendig. Die vom Antragsteller gewünschte Zufahrt führt über das gemeindeeigene Pflanzbeet zur Westseite des Gebäudes. Der Gemeinderat stellte unter der Maßgabe, dass der Antragsteller den Rückbau des gemeindeeigenen Pflanzbeetes auf eigene Kosten vornimmt, einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde für diese weitere Zufahrt in Aussicht.

7. Auflösung des Standesamtsbezirks Vöhringen-Wittershausen zum 01.01.2009

Das Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 bringt umfangreiche Änderungen und Neuerungen im Standesamtswesen und in dem in der Gemeindeverwaltung eingesetzten EDV-Programmes mit sich. Da Wittershausen bisher nicht über die notwendige EDV-Ausstattung verfügt, beschlossen die Räte aus Kostengründen und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, den Standesamtsbezirk Vöhringen-Wittershausen zum 01.01.2009 aufzulösen und in den künftig gemeinsamen Standesamtsbezirk Vöhringen einzugliedern. Damit in Wittershausen weiterhin standesamtliche Trauungen stattfinden können, wurde das Trauzimmer in der Ortsverwaltung als Trauzimmer und Herr Ortsvorsteher Breil zum Standesbeamten für den gemeinsamen Standesamtsbezirk Vöhringen bestellt.

8. Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Krippengruppe für 1- bis 2½-jährige Kinder ab dem Kindergartenjahr 2009/2010; Vorbereitung der Verbesserung der Unterbringungssituation der gemeindlichen Kindertagesstätten ab dem Jahr 2011
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz schreibt u. a. vor, dass für Kinder im Alter unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten ist. In einem bis zum 01.10.2010 dauernden Übergangszeitraum müssen jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots beschlossen werden. Dabei soll bis zu diesem Zeitpunkt für 17,5 % der unter 3-jährigen Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2013 besteht dann ein Rechtsanspruch für alle 1 bis 3 Jahre alten Kinder auf einen Betreuungsplatz.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Vöhringen zum Kindergar-tenjahr 2009/2010 in einem freistehenden Raum des Altbaus des Kindergartens Friedrichstraße eine Kinderkrippengruppe für 1- bis 2½-jährige Kinder einrichtet. Die Kinderkrippe soll als Ganztagesangebot eingerichtet werden, in dem Öffnungszeitenumfang, der sich durch max. zwei Vollzeitbetreuungskräfte darstellen lässt. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, ein konkretes Konzept für die Krippe auszuarbeiten und dem Gemeinderat rechtzeitig zur Umsetzung vorzulegen. Weiter wurde beschlossen, dass die Gemeinde zur Verbesserung der Raumsituation in den gemeindlichen Kindertagesstätten, insbesondere zur Ausrichtung auf künftige Ganztagesangebote, bauliche Maßnahmen anstrebt, die ab dem Jahr 2011 umgesetzt werden sollen, mit dem Ziel, zum Beginn des Kindergartenjahrs 2012/2013 bezogen werden zu können. Dafür sollen in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 jeweils ein Betrag von 100.000,- € in der Allgemeinen Rücklage angespart werden, die dann zur teilweisen Mitfinanzierung der ab 2011 umzusetzenden baulichen Maßnahmen herangezogen werden können.

9. Neufestsetzung der Abwassergebühr; Änderung der Abwassersatzung
Aufgrund der Neuerschließungen der vergangenen Jahre (Kanalbau in den Gebieten Riedbühl, Ziegelhütte, Vöhringen-West, Grabenäcker) und der umfangrei chen Investitionen durch den Abwasserzweckverband Oberes Mühlbachtal (Retentionsbodenfilter Wittershausen, Klärschlammtrocknungsanlage Birkhof und Klärschlammpresse mit Pressengebäude) an denen die Gemeinde anteilig beteiligt ist und der damit einhergehenden Veränderungen im Anlagevermögen und den Beiträgen und Zuschüssen, war es notwendig, die Entwässerungsgebühr neu zu kalkulieren. Unter Berücksichtigung der Verrechnungen von Unter- bzw. Überdeckungen aus den Vorjahren ergibt sich für das Jahr 2009 die Gebührenobergrenze von 2,90 €/cbm für eine hundertprozentige Kostendeckung. Eine solche muss im Abwasserbereich angestrebt werden. Wenn sie nicht erreicht wird kann es sonst möglicherweise künftig Schwierigkeiten bei der Beantragung von Landeszuschüssen für jegliche Art gemeindlicher Projekte aus dem sog. Ausgleichstock geben. Das Gremium beschloss deshalb die Entwässerungsgebühr zum 01.01.2009 auf 2,90 €/cbm festzusetzen. Die Abwassersatzung wurde entsprechend geändert. In diesem Zusammenhang wurde auch mitgeteilt, dass bereits heute absehbar ist, dass zum 01.01.2010 auch der (Frisch-) Wasserpreis anzuheben sein wird.

10. Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2009

Zu Beginn der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes verlas Bürgermeister Hammer seine Haushaltsrede in der er insbesondere auf die Erreichung der mit dem vergangenen Haushaltsplan festgelegten Konsolidierungsziele einging. Auf den gesonderten vollständigen Abdruck in diesem Amtsblatt an anderer Stelle wird verwiesen.

Anschließend erläuterte Gemeindekämmerer Mößner anhand des Vorberichts die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2009. Das Haushaltsvolumen insgesamt beträgt 10.752.650 €. Davon im Verwaltungshaushalt 8.645.550 € und im Vermögenshaushalt 2.107.100 €. Die Zuführungsrate an den Verwaltungshaushalt beträgt 1.297.500 €, die Nettoinvestitionsrate 907.000,- €. Es erfolgt weder eine Zuführung in noch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, allerdings werden innerhalb der bestehenden Allgemeinen Rücklage 100.000,- € für bauliche Maßnahmen im Kindertagesstättenbereich 2011 reserviert (s. o). Auch eine Kreditaufnahme ist 2009 nicht geplant. Die Schwerpunkte des Investitionshaushalts 2009 sind die Erschließung „Lupfer“ in Wittershausen sowie der Ausbau und die Kanalsanierung der Zollernstraße, die Vermögensumlage für die Sanierung/Erweiterung des Wasserwerks in Aistaig, die Erschließung des Droste-Hülshoff-Weges in Vöhringen und die Teilerschließung der Schuppengebiete. Des Weiteren der Erwerb von fünf Bänken für den Friedhof Wittershausen, die Investitionsumlage an den AZV Oberes Mühlbachtal für Grobrechen und eine Rechengutwaschpresse, Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen im Zuge der Ortskernsanierung, die Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten Vöhringen und einer zunächst provisorischen Schulmensa in der Mühlbachschule, der Erwerb eines Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr sowie der Baukostenzuschuss an die Badenova.

Das Gremium nahm Kenntnis vom Entwurf des Haushaltsplanes.

11. Bekanntgaben, Sonstiges

a) Bauvorhaben Rötenmühle

Hauptamtsleiterin Schauber gab bekannt, dass ein neues Bauvorhaben für die Rötenmühle vorliege. Die bestehende Scheune solle umgebaut werden. Dabei werde im Obergeschoss ein Festsaal für Hochzeiten und größere Veranstaltungen und im Erdgeschoss ein Wein- und Bierstadel errichtet. Da die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rötenmühle“ nicht betroffen seien, könne auf eine formale Behandlung im Gremium verzichtet werden.


Das Gremium nahm Kenntnis.

b) DSL-Versorgung

Gemeinderat Schittenhelm wies auf die kürzlich im Schwarzwälder Boten gestartete Umfrage bzgl. der DSL-Versorgung hin. Bürgermeister Hammer erläuterte, dass ihm dies ebenso bekannt sei wie das Förderprogramm des Landes. Um hier jedoch einen Antrag stellen zu können sei auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung notwendig, die bisher nicht vorliege. Es sei ihm erst vor wenigen Tagen gelungen, nach mehreren Anläufen endlich einen Erörterungstermin mit der Telekom im Februar 2009 zu vereinbaren. Er hoffe jedoch, dass dann die ganze Sache in Schwung komme und auch die Gewerbegebiete in Vöhringen in absehbarer Zeit angemessen versorgt werden können.

Die Gemeinderäte nahmen hiervon Kenntnis.

Im Anschluss an den öffentlichen Teil fand noch eine kurze, nichtöffentliche Sitzung statt.

Schauber

Schriftführerin

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