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Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Vöhringen am 18. Mai 2009

1. Bericht des Ortsvorstehers über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen vom 14.05.2009

Ortsvorsteher Breil berichtete dem Gremium, dass sich der Ortschaftsrat Wittershausen in seiner Sitzung am 14.05.2009 mit dem Baugesuch zur Erweiterung eines Geräteschuppens und der energetischen Beratung bezüglich der Grundschule Wittershausen befasst hat.

2. Kanalsanierung und Austausch der Wasserleitung Zollernstraße;

Beschluss zur Ausschreibung


Herr Emanuel vom Ingenieurbüro Eppler war in der Sitzung anwesend und teilte dem Gremium mit, dass der Abwasserkanal in der Zollernstraße in Wittershausen bereits seit langer Zeit
äußerst schadhaft ist und daher dringender Handlungsbedarf besteht. Bereits bei der TV-Untersuchung im Jahr 2006 wurden starke Riss- und Scherbenbildungen festgestellt. Die Rohre sind stellenweise deformiert; punktuell besteht sogar Einsturzgefahr.

Die bislang mehrfach gestellten Zuschussanträge für die notwendigen Kanalsanierungsarbeiten waren bislang leider immer negativ vom Regierungspräsidium Freiburg beschieden worden. Für das Jahr 2009 wurde die Gemeinde Vöhringen nun aber endlich ins Förderprogramm aufgenommen und kann einen Zuschuss für die Maßnahme in Höhe von 45.200,- € erwarten.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten zur Kanalsanierung zuzustimmen; zudem wird auch die Wasserversorgungsleitung ausgetauscht und die Straßenfahrbahn wiederhergestellt, da in den vergangenen Jahren immer wieder Wasserrohrbrüche aufgetreten sind.

Die aktuelle Kostenschätzung des beauftragten Ingenieurbüros Eppler weist für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von 307.000,- € aus.

3. Lageranbau an das bestehende Gebäude auf Flst. Nr. 4065, Bergfelder Str. 6, Vöhringen; Bauvoranfrage

An das bestehende Betriebsgebäude in der Bergfelder Str. 6 soll ein Anbau für Lagerzwecke errichtet werden. Da der maßgebliche Bebauungsplan „Hofäckerstraße“ für diesen Bereich die Nutzungsart auf eine Kfz-Werkstatt beschränkt hat, war die Erteilung einer Befreiung seitens des Gremiums erforderlich.

Diese wurde einstimmig erteilt mit dem Hinweis darauf, dass durch die geplante Maßnahme Flächen für Stellplätze auf dem Grundstück frei werden, die auch von den Besuchern des im vorderen Bereich untergebrachten Fitnessstudios genutzt werden können.

4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 6862, Richard-Wagner-Str. 21, Vöhringen

Auch bei diesem Bauvorhaben war eine Beratung im Gemeinderat nötig, da das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage die im maßgeblichen Bebauungsplan „Riedbühl“ festgelegte Baugrenze mit Terrasse, Eingangstreppe- und überdachung sowie Garage überschreitet.

Da das Baugrundstück sehr schmal ist, die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden und von Seiten der Angrenzer keine Einwendungen vorgebracht wurden, erfolgte die Zustimmung des Gremiums einstimmig.


5. Geräteschuppen-Erweiterung als Solardachkonstruktion auf Flst. Nr. 2599, Stützenstr. 18, Vöhringen-Wittershausen

Der bestehende Geräteschuppen in der Stützenstr. 18 in Wittershausen soll erweitert und einschließlich Hühnerstall und bestehendem Stahlcontainer überdacht werden und so als Solardachkonstruktion dienen.

Da sich sämtliche Bauteile außerhalb der Abrundungssatzung befinden musste das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch beurteilt werden.

Im Gremium war man sich darüber einig, dass das Vorhaben zugelassen werden kann, da öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und auch die Erschließung gesichert ist. Entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats erfolgte daher die einstimmige Zustimmung zum Baugesuch.

6. Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Flst. Nr. 6874, Richard-Wagner-Str. 4, Vöhringen

Das bestehende Gebäude Richard-Wagner-Str. 4 soll in westlicher Richtung einen Anbau mit einer Grundfläche von ca. 20 m2 und eine Terrasse mit einer Fläche von 24 m² erhalten.

Beide geplanten Baukörper befinden sich zwar außerhalb der Baugrenze, dafür aber auf einer für Garagen vorgesehenen Fläche.

Im Gremium wurde einhellig die Ansicht vertreten, dass das städtebauliche Erscheinungsbild durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird, zumal laut Bebauungsplan „Riedbühl“ die Erstellung einer Garage in einer wesentlich größeren Dimension zulässig wäre. Überdies sind ausreichende Stellplätze vorhanden und genehmigt.

Entsprechend erfolgte auch hier der einstimmige Beschluss, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Riedbühl“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit Terrasse und Anbau zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

7. Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf Flst. Nr. 6030, Gewann Schelmenheck, Vöhringen

Auf Flst. Nr. 6030 im Gewann Schelmenheck in Vöhringen soll eine landwirtschaftliche Gerätehalle errichtet werden. Aufgrund der planungsrechtlichen Lage des Baugrundstücks im Außenbereich musste gem. § 35 BauGB überprüft werden, ob dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und ob das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.

Da diese Bedingungen nach Ansicht von Verwaltung und Gemeinderat allesamt erfüllt sind, kann die Gerätehalle mit einer Grundfläche von 300 m² angrenzend an das bereits bestehende Bienenhäuschen laut einstimmigem Beschluss des Gremiums errichtet werden.

8. Errichtung eines überdachten Stellplatzes auf Flst. Nr. 1427/1, Brunnenstr. 26, Vöhringen

Im für das Grundstück Brunnenstr. 3 geltenden Bebauungsplan „Blessnau II“ ist im Planbereich eine Baulinie sowie Vorgartenfläche ausgewiesen, so dass zur Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens die Erteilung entsprechender Befreiungen von diesen Festsetzungen erforderlich war.

Aufgrund der Tatsache, dass bislang in der Brunnenstraße generell die Baulinie eingehalten wurde und sämtliche Vorgartenflächen von einer Bebauung verschont geblieben sind, tat man sich im Gremium etwas schwer mit einer Zustimmung. Erschwerend kam hinzu, dass in besagtem Bereich bereits im vergangenen Herbst vom Bauherrn ohne Genehmigung Stellplätze angelegt worden sind.

Nach einem Gespräch zwischen Verwaltung und Bauherr hatte dieser aber den geplanten Carport von der Länge her stark reduziert, so dass dieser anstatt 4,98 m nun nur noch eine Länge von 2,80 m in Richtung Brunnenstraße aufweist und somit weitaus weniger massiv wirkt.

Daher entschied sich das Gremium letztendlich mehrheitlich, dem Antrag des Bauherrn stattzugeben und das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

9. Sanierung der nördlichen Giebelseite auf Flst. Nr. 65, Hirschberg 5, Vöhringen;

Antrag auf Sanierungsrechtliche Genehmigung

Das Gebäude Hirschberg 5 befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „OrtskernI“ in Vöhringen. Nach den Vorgaben der Sanierung wurde die Fassade an der Nordseite des Gebäudes im Jahr 1989 saniert. U. a. wurde das Fachwerk instand gesetzt, der schadhafte Putz entfernt und die Ausfachungen frisch verputzt.

Da ein Querbalken zwischenzeitlich durchgefault ist und daher dringend etwas unternommen werden muss hat der Eigentümer aus finanziellen Gründen beantragt, den Balken ganz entfernen und bis zur darüber liegenden Fensterreihe hoch mauern zu dürfen.

Im Gremium zeigte man einerseits Verständnis für die finanzielle Situation des Antragstellers, andererseits wurde aber auch daran erinnert, dass für die ursprüngliche Sanierung des Fachwerks im betreffenden Bereich seinerzeit ein Zuschuss in Höhe von rd. 3.400,- € gewährt wurde und man daher versuchen sollte, den Zielen der Sanierung gerecht zu werden.

Letztendlich entschied sich das Gremium, die Angelegenheit zu vertagen und vor einem endgültigen Beschluss erneut ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen, bei dem dann auch eine detaillierte Skizze eines Fachmannes vorgelegt werden muss, um beurteilen zu können, ob das Gebäude durch die vorgesehene Maßnahme seinen Charakter verliert und damit der Sanierungszweck verfehlt würde.

10. Anbau eines Wintergartens im 1. OG auf Flst. Nr. 115, Sulzer Str. 22, Vöhringen

Für den Anbau eines Wintergartens mit einer Grundfläche von 30,4 m² auf dem bestehenden Balkon des Gebäudes Sulzer Str. 22 in Vöhringen wurde das Einvernehmen des Gemeinderat ebenfalls erteilt, da sich das Vorhaben nach Ansicht von Verwaltung und Gemeinderat in die Umgebungsbebauung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Notwendig geworden war die Beratung im Gremium durch die Lage des Baugrundstücks im nicht überplanten Innenbereich und zusätzlich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortskern I“.

11. Einrichtung einer Kleinkindgruppe für Kinder von 1 bis 2 ½ Jahren in Vöhringen

Gemäß den Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes vom 01.01.2009 sind die Gemeinden gehalten, den Ausbau der Tagesbetreuung der unter 3-Jährigen weiter zu forcieren und ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten.

Die Gemeindeverwaltung sowie der Gemeinderat hatten sich mit diesem Thema bereits im vergangenen Jahr intensiv beschäftigt; nun wurde erneut der damalige Entschluss bekräftigt, das wichtige Anliegen einer weitergehenden Kinderbetreuung konsequent anzupacken und die diesbezüglichen Angebote in der Gemeinde den geänderten Rahmenbedingungen - sowohl auf gesetzlicher Seite als auch auf gesellschaftlicher Ebene - anzupassen.

Entsprechend wurde der einstimmige Beschluss gefasst, ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 in der Kindertagesstätte Friedrichstraße mit geringem finanziellen Aufwand eine Kleinkindgruppe (Krippe) für 10 Kinder im Alter von 1 bis 2 ½ Jahren einzurichten. Auf diese Weise soll auch überprüft werden, inwieweit tatsächlich Bedarf an einer Betreuung unter 3-Jähriger besteht und wie stark die hierfür bereitgestellten Plätze nachgefragt werden. Erst dann kann auch über weitere evtl. notwendig werdende Baumaßnahmen entschieden werden, da ab dem Jahr 2013 der Rechtsanspruch auf Betreuung 1 bis 3-jähriger Kleinkinder besteht.

Die Kleinkindgruppe wird Platz für die Aufnahme von insgesamt 10 Kleinkindern in der verlängerten Öffnungszeit vormittags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr (30 Wochenstunden), sowie für 5 Kinder als Ganztagsbetreuung von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr (44 Wochenstunden) bieten. Zusätzlich wird bei Bedarf ein Mittagessen angeboten.

Das erforderliche Personal zum Betrieb dieser Kleinkindgruppe wird voraussichtlich aus 2 Kinderpflegern/innen in Teilzeit sowie einer/m Erzieher/in als Gruppenleitung bestehen; Näheres wird die noch folgende Stellenausschreibung ergeben.

Zum Kindergartenjahr 2010/2011 wird überdies angestrebt, eine Kindergartengruppe für Kinder ab 2 ½ Jahren bis zum Schuleintritt als Ganztagesangebot, entsprechend der Öffnungszeiten der Kinderkrippe, anzubieten.

12. Abschaffung des einkommensabhängigen Gebührenmodells in den Kindertagesstätten sowie Festlegung der Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe

Von Seiten der Verwaltung war vorgeschlagen worden, das bislang im Landkreis Rottweil einzige einkommensabhängige Modell zur Erhebung von Kindergartengebühren aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung schweren Herzens abzuschaffen, da sich aufgrund der Einführung neuer und gebührenintensiverer Angebote (Kleinkind- und Ganztagsbetreuung) der bisher erhobene Aufschlag von einem Drittel in der oberen Einkommensstufe (> 50.000,- €) äußerst gravierend auswirken und vermutlich dazu führen würde, dass die betroffenen Eltern ein anderweitiges, günstigeres Angebot in einer anderen Gemeinden ausweichen würden.

Im Gremium hingegen wurde diese Ansicht nicht geteilt und stattdessen bekräftigt, dass man sehr stolz auf diese soziale Komponente ist und daher daran festhalten will, zumal die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinanderklafft und auch die immer größer werdende Gruppe der Alleinerziehenden nicht vergessen werden darf. Entsprechend wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Abschaffung des dreistufigen Gebührenmodells mehrheitlich abgelehnt und statt dessen beschlossen, dieses Modell beizubehalten und lediglich die Einkommensstufen, die letztmals im Jahr 2003 angepasst wurden, entsprechend der Inflation zu erhöhen. Die untere Einkommensstufe reicht somit künftig bis 27.500,- €, die mittlere von 27.501,- bis 55.000,- € und die obere ab 55.000,-€

Die Gebührensätze für die künftige Kleinkindgruppe werden nach mehrheitlichem Beschluss des Gremiums um 12 % unter den vom Gemeindetag und den kirchlichen Trägerverbänden vorgeschlagenen Beträgen liegen, um so dem Aspekt der Familienfreundlichkeit besser gerecht zu werden und es mehr Familien zu ermöglichen, bei Bedarf ihre Kinder in der Krippe betreuen zu lassen.

Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung wird die Verwaltung ihre Gebührensatzung für Kindertagesstätten entsprechend überarbeiten und zum Satzungsbeschluss vorlegen.

13. Mühlbachschule Vöhringen;

Einrichtung einer Schulverpflegung (Mensa)

Um die Attraktivität des Schulstandorts Vöhringen zu steigern und möglichst au Dauer zu sichern hat sich der Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, in der Mühlbachschule Vöhringen ab dem Schuljahr 2009/2010 an zwei Tagen in der Woche (montags und donnerstags) eine Mittagsverpflegung für alle Schüler anzubieten.

Den hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen wurde ebenso zugestimmt wie der Beschaffung der notwendigen Ausstattungsgegenstände.

Die Mittagsverpflegung ist als so genanntes „Warmverpflegungssystem“ geplant, bei dem die Speisen in einer Zentralküche zubereitet und warm in die Schule geliefert werden.

Die Ausgabe des Essens an die Schüler wird von der Hauswerksküche über einen Wanddurchbruch erfolgen; der Speisesaal wird im derzeitigen Auswärtigenraum eingerichtet.

Ergänzt wird das Angebot überdies durch den Einstieg in eine Mittagsbetreuung, die neben der Einnahme des Essens auch das Angebot sportlicher Aktivitäten sowie Unterrichtsangebote (diverse AGs) beinhalten wird, um so die Zeit zwischen dem morgendlichen Unterrichtsende und dem Anfang des Nachmittagsunterrichts sinnvoll zu nutzen.

Auch bei diesem Projekt handelt es sich vorerst um einen kostengünstigen Einstieg in die Mittagsbetreuung, die je nach Nachfrage dann mit der Zeit zu einem Ganztagesangebot ausgebaut werden könnte.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.

Kiene

Schriftführerin

http://www.voehringen-bw.de//de/rathaus-gemeinderat/kommunalpolitik/gemeinderat-aktuell