Seite drucken
Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Vöhringen am 26.09.2011

Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines gemeinsamen gemarkungsübergreifenden Gewerbegebiets Sulz (Breite) und Vöhringen (Ziegelei)
 
Herr Feiert von der beauftragten Fa. STEG (Stadtentwicklung GmbH) trug den Gemeinderäten von Vöhringen detailliert und umfassend den Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen in Bezug auf ein Interkommunales Gewerbegebiet Sulz – Vöhringen vor. Dieser beinhaltete insbesondere die
 

  • Städtebauliche Planung
    Vom Büro Nachtrieb und Weigel wurde ein Planentwurf (Stand: Juni 2011) über die rund 37 ha Fläche des künftigen Interkommunalen Gewerbegebiets (IKG) Sulz-Vöhringen gefertigt

  • Technische Machbarkeit
    Quer durch das Gebiet verläuft eine bestehende DB-Hochspannungsleitung, die zu baulichen Nutzungseinschränkungen führt. Hier konnte aber eine Lösung in Form der Höherlegung dieser Leitung um 3 m und eine damit bessere Vermarktbarkeit der darunter befindlichen Gewerbeflächen aufgezeigt werden.

    Zudem befindet sich im Plangebiet auch ein dauerhaft genehmigter Sonderlandeplatz für Leichtflugzeuge, dessen Einflugschneise sich auf die Planung des IKG auswirkt. Auch hier ist eine Lösung in der Form angedacht, dass im Bereich der Einflugschneise und der somit eingeschränkt nutzbaren Flächen ein Großteil der für das Plangebiet notwendigen öffentlichen Bedarfsflächen (Grünflächen, Retensionsbereiche etc.) untergebracht werden sollen.

    Bezüglich der Erschließung des Gebiets mit Abwasser und Wasser ist festzustellen, dass die bestehenden Leitungen im Gewerbegebiet Sulz „Kastell“ ausreichend groß dimensioniert sind, um auch das IKG zu mitzuversorgen.

  • Ökologie
    Die ökologische Beratung im Rahmen der Machbarkeitsstudie, die durch das Büro Pustal erfolgte hatte zum Ergebnis, dass sich im Bereich des gesamten Plangebiets und insbesondere auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei sowohl besonders geschützte als auch streng geschützte Tierarten angesiedelt haben. Für diese müssen Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden, wie z.B. eine Artenumsetzung bzw. –verdrängung an geeignete Standorte. Dazu wurden verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt.
  • Wirtschaftlichkeit
    Die Erschließung des IKG soll in 3 Bauabschnitten erfolgen, wobei der 1. Bauabschnitt voraussichtlich rd. 500.000 € Finanzierungskosten erfordert, die aber laut der Berechnungen der Fa. STEG bei einem wettbewerbsfähig kalkulierten Verkaufspreis refinanziert werden können.

  •  Eigentumsverhältnisse
    Der Stadt Sulz gehören bereits rd. 86% der Flächen im 1. Bauabschnitt, hingegen befinden sich die Flächen auf Vöhringer Gemarkung im 2. Bauabschnitt wie auch der wiederum auf Sulzer Markung liegende 3. Bauabschnitt noch weit überwiegend in Privatbesitz. Hierbei handelt es sich allerdings um nur einen Eigentümer, der laut Bürgermeister Hammer durchaus verkaufsbereit ist und mit dem umgehend Gespräche diesbezüglich aufgenommen werden, um die Flächen zu sichern.

Herr Feiert betonte in seinem Vortrag auch die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit nochmals deutlich und nannte hier u. a. die Kostenreduzierung durch die nur einmal anfallenden Planungs- und Vermarktungskosten, die Möglichkeit des Flächen schonenden Bauens und somit auch evtl. möglicher Fördermittel sowie den Imagegewinn für jede der beteiligten Kommunen.
 
Auch Bürgermeister Hammer und die Fraktionssprecher im Gemeinderat bewerteten das Projekt „IKG“ als guten und einzig richtigen Weg für die künftige gewerbliche Entwicklung von Sulz und Vöhringen. Da in beiden Gemeinden Gewerbebauplätze fehlen sei es auch ein essentielles Projekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und somit zur Weiterentwicklung der Gemeinden. Bürgermeister Hammer plädierte eindringlich dafür, vom Gedanken des möglicherweise ruinösen Wettbewerbs mit der Stadt Sulz wegzukommen und stattdessen die gemeinsamen Stärken und Synergieeffekte zu nutzen und in eine neue, für beide Seiten vorteilhafte gemeinsame Kooperation mit der Stadt Sulz zu starten.
 
Einstimmig fasste das Gremium dann den Grundsatzbeschluss, ein Interkommunales Gewerbegebiet „Breite“-„Alte Ziegelei“ mit der Stadt Sulz a. N. anzustreben, wobei die interkommunale Entwicklung die im FNP 2020 für Gewerbeentwicklung reservierten Bereiche „Breite“ (Sulz), rd. 23 ha und „Ziegelei“ (Vöhringen), rd. 9,5 ha, umfasst. Die zwischengemeindliche Zusammenarbeit der gewerblichen Entwicklung wird öffentlich-rechtlich gestaltet werden, was bedeutet, dass sich die Stadt Sulz a. N. und die Gemeinde Vöhringen in dieser Sache zu einem Zweckverband zusammenschließen, der für Planung, Erschließung und Vermarktung sowie für die Unterhaltung des Interkommunalen Gewerbegebietes zuständig ist.
 
Birgit Kiene
Schriftführerin

http://www.voehringen-bw.de//de/rathaus-gemeinderat/kommunalpolitik/gemeinderat-aktuell