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Gemeinde Vöhringen : Druckversion

Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderat am 28.01.2008

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am 28. Januar 2008

1. Bürgerfragen

Von den zahlreich anwesenden Zuhörern wurden zu diesem Tagesordnungspunkt keine Fragen gestellt.

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.12.2007

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.12.2007 zum einen über die von einem ortsansässigen Gewerbebetrieb beantragte Stundung der Gewerbesteuer und zum anderen über eine kleinere Personalsache entschieden hat.

Überdies habe man seitens des Gremiums in einem speziellen Fall aus sozialen Gesichtspunkten dem Antrag auf Erlass der Kindergartengebühr zugestimmt.

3. Autohof 24 GmbH, Vorstellung des Erweiterungsvorhabens am Standort Vöhringen; Präsentation durch die Herren Ruscheinsky und Graf

Da lt. Auskunft von Bürgermeister Hammer in dieser Angelegenheit noch Verhandlungsbedarf besteht, wurde die Diskussion dieses Tagesordnungspunktes auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt.

4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. Nr. 431/2, Gartenstr. 13, Vöhringen

Aufgrund der Lage des Bauvorhabens im nicht überplanten Innenbereich von Vöhringen musste das Baugesuch im Gremium behandelt und zur Genehmigungsfähigkeit das Einvernehmen des Gemeinderates eingeholt werden.

Dies wurde einstimmig erteilt, da sich das geplante Einfamilienwohnhaus von Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

5. Bebauungsplan „Wörth, 3. Änderung und 1. Erweiterung“;

Behandlung der Anregungen aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2007 war der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wörth, 3. Änderung und 1. Erweiterung“ bezogen auf das Sondergebiet zur Entwicklung einer Kleintierzuchtanlage (und hierbei speziell auf die Ausweisung eines Vereinsheims und einer Ausstellungshalle) gefasst sowie der Entwurf festgestellt worden. Auf die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie der betroffenen Öffentlichkeit gingen verschiedene Anregungen ein, die man allesamt zur Kenntnis nahm bzw. denen man seitens des Gremiums entsprechen konnte.

Daraufhin fasste der Gemeinderat in Anlehnung an die entsprechende Empfehlung des Ortschaftsrats einstimmig den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan.

6. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Stützen“, Wittershausen

Das durch die Stützenstraße, Schulstraße, Sigmarswanger Straße und Ahlenstraße begrenzte Gebiet ist in großen Teilen im zurück versetzten Bereich bislang nicht bebaut und stellt somit eine innerörtliche Baulücke in Wittershausen dar, die aus Gründen eines möglichst geringen Landschaftsverbrauchs geschlossen werden sollte.

Da eine Bebauung dieses Gebiets derzeit nach § 34 des Baugesetzbuches rechtlich möglich wäre und diesbezüglich auch bereits ein Bauinteressent an die Gemeinde herangetreten ist, musste im Gremium darüber beraten werden, welche Art der Bebauung in diesem Bereich vorstellbar und gewünscht ist.

Bereits im Jahre 1998 hatte sich der damalige Gemeinderat dazu entschlossen, für das Gebiet „Stützen“ einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung zu erlassen. Da jedoch der überwiegende Teil der Anlieger seinerzeit kein Interesse an einer Überplanung gezeigt hatte, war dieses Vorhaben nicht weiter verfolgt worden.

Um ungewollte Bebauungen und Nutzungen im Gebiet „Stützen“ zu verhindern beschloss man im Gemeinderat einstimmig, für das betreffende Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen und durch dieses Werkzeug der Bauleitplanung ein geordnetes städtebauliches Erscheinungsbild für die Zukunft zu gewährleisten.

7. Modifizierung der Neuregelung der Brenndauer der Straßenbeleuchtung

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hatte der Gemeinderat im Dezember 2007 den Beschluss gefasst, die Brenndauer der Straßenbeleuchtung zu ändern.

Entsprechend wurde die volle Beleuchtung abends bis 23.00 Uhr und morgens ab 5.00 Uhr geschaltet und auf eine Orientierungsbeleuchtung gänzlich verzichtet.

Zwischenzeitlich hat sich aber herausgestellt, dass Teile der Bevölkerung und hierbei insbesondere Schichtarbeiter und Zeitungsausträger längere Schaltzeiten wünschen, da sie berufsbedingt morgens bereits um 4.15 Uhr und abends bis 23.30 Uhr unterwegs sind.

Im Gremium entschied man sich nach kurzer Diskussion einstimmig dafür, die Brenndauer der vollen Beleuchtung wie im Dezember beschlossen zu belassen, ergänzend jedoch die Orientierungsbeleuchtung morgens ab 4.15 Uhr und abends bis 24.00 Uhr zuzuschalten.

Im Ferienhausgebiet „Scheintenbühl“ wird von einer ergänzenden Orientierungs-beleuchtung Abstand genommen, da dort aufgrund des Gebietscharakters keine berufstätigen Personen dauerhaft wohnhaft sind bzw. sein sollten und zudem die Modifizierung des dortigen Schaltkreises unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.

Auf Antrag von Gemeinderat Lohmiller fasste das Gremium zudem den Beschluss, Sonntag morgens erst ab 6.00 Uhr die volle Straßenbeleuchtung einzuschalten.

8. Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2008

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Hammer Herrn Forstdirektor Utzler und Herrn Revierförster Nickel begrüßen, die dem Gremium einen Überblick über den Betriebsvollzug des Fortwirtschaftsjahres 2007 sowie den Betriebsplan des Forstwirtschaftsjahres 2008 gaben.

Hinsichtlich der Waldschutzsituation 2007 erinnerte Forstdirektor Utzler an den 19. Januar 2007, als der Sturm Kyrill über die Wälder hinweg zog und im Bereich des Landkreises Rottweil im öff. Wald über 50.000 fm Sturmholz verursachte. Der heiße und trockene April habe dann einen frühzeitigen Borkenkäferschwärmflug verursacht, der jedoch glücklicherweise durch überdurchschnittliche Niederschläge im Mai/Juni wieder ausgeglichen werden konnte.

Der Holzmarkt 2007 gestaltete sich lt. Forstdirektor Utzler durch den warmen und schneearmen Winter 2006 bis April 2007 sehr positiv, sackte dann durch den orkanbedingten Preisverfall sowie eine starke Abschwächung der Bautätigkeit im Wohnungsbau etwas ab, um dann ab September 2007 wieder spürbar anzuziehen, so dass sich der Rundholzpreis bei ca. 82.-€/fm einpendelte.

Eingeschlagen wurden 2007 im Gemeindewald Vöhringen insgesamt 7.346 fm Holz, wovon 4.752 fm auf die planmäßige und 2.594 fm auf zufällige Nutzungen (Sturm, Käfer, Dürre, Schnee) entfielen.

Der forstliche Betriebsplan 2008 stellt sich erfreulicherweise recht optimistisch dar, da man lt. H. Utzler berechtigterweise darauf hoffen kann, dass sich die zufälligen Nutzungen im Jahr 2008 in Grenzen halten und der wirtschaftliche Aufschwung weiter anhält.

Laut Nutzungsplan sollen insgesamt 6.740 fm Holz eingeschlagen und lt. Kulturplan auf einer Fläche von 1,2 ha 2.900 Laub- und 200 Nadelhölzer gepflanzt werden.

Der vom Staatl. Fortsamt ausgearbeitete Finanzplan geht 2008 von Holzerlösen in einer Größenordnung von 346.209 € bei Ausgaben in Höhe von 304.374 € und somit einem Überschuss von 41.835 € aus.

Im Gremium zeigte man sich über den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2008 und das zu erwartende Ergebnis sehr erfreut und beschloss daher einstimmig, dem Planwerk zuzustimmen.

Überdies entschied sich der Gemeinderat in Anbetracht der derzeitigen finanziellen Situation der Gemeinde mehrheitlich dafür, von der nach § 52 des Landeswaldgesetzes bestehenden Möglichkeit einer außerordentlichen Nutzung (d.h. einer Nutzung über den nachhaltig festgesetzten Hiebsatz hinaus) Gebrauch zu machen, falls sich nach eingehender Prüfung durch die Forstverwaltung herausstellt, dass eine derartige Nutzung wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist, ohne hierdurch dem Gemeindewald Schaden zuzufügen.

Vor einer endgültigen Entscheidung hierüber wird auf Wunsch des Gremiums eine Waldbegehung und eine umfassende Information durch Oberforstrat Utzler und Revierleiter Nickel stattfinden.

9. Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung nach KAG

Im Jahr 1994 übertrug der Bund die Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts an die Länder. Das Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg wird daher bereits seit März 2005 durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt, was zur Folge hat, dass die bisherigen Erschließungsbeitragssatzungen ihre Gültigkeit verlieren und neue - auf KAG und Ortssatzung - gestützte Erschließungsbeitragssatzungen erlassen werden müssen.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, dieser neuen Rechtslage Rechnung zu tragen und rückwirkend zum 01. Oktober 2005 eine neue Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) zu erlassen.

ð Die Erschließungsbeitragssatzung wird mit ihrem vollem Wortlaut im nächsten Amtsblatt abgedruckt.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Kiene

Schriftführerin

http://www.voehringen-bw.de//de/rathaus-gemeinderat/kommunalpolitik/gemeinderat-aktuell