Gemeinde V�hringen

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Aktueller Hinweis für Hundehalter

Hunde müssen im Innenbereich an die Leine genommen werden, dazu sind Hundehalter lt. Polizeiverordnung verpflichtet.

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der Weg entlang dem Mühlbach ab der Daimlerstraße in Richtung Rötenmühle zum Innenbereich gehört und Hunde deshalb dort wie im gesamten Ortsgebiet von Vöhringen und Wittershausen an der Leine geführt werden müssen. Dazu haben Hundehalter dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen. Die Leinenpflicht ergibt sich aus der Polizeiverordnung der Gemeinde § 12 Abs. 3. Danach sind im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Es ergeht der dringende Appell an die Hundehalter, die Leinenpflicht unbedingt zu beachten, um Gefahren und Ärger für die Anwohner und anderen Fußgänger zu vermeiden. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Einhaltung der genannten Vorschrift unbedingt notwendig. Bedenken Sie, dass die Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit ist und mit Geldbuße geahndet wird.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass gerade im Bereich des Wegs am Mühlbach häufig Hundekot abgelegt und von den Hundehaltern nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Die Hundehalter werden dringend gebeten, den abgelegten Kot in mitgebrachten Tüten sofort aufzusammeln und zu Hause der Abfallbeseitigung zuzuführen. Auch diese Verpflichtung ergibt sich aus der Polizeiverordnung, § 13. Danach haben die Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Kot ist unverzüglich zu beseitigen.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Rücksichtnahme und daher sorgfältigste Beachtung.

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