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Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Zensus 2011 - Die neue Volkszählung zum Stichtag 9. Mai 2011

In Deutschland findet in diesem Jahr der Zensus 2011, eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Damit wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erstmals wird ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Im Unterschied zur Volkszählung 1987 werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt. Dazu gehören vor allem Angaben aus den Melderegistern der Gemeinden, aus dem Register der Bundesagentur für Arbeit sowie aus den Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand.

Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten für die keine Register verfügbar sind, wird es Befragungen geben. Ab dem 9. Mai 2011 werden bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung bei der Haushaltebefragung angesprochen sowie in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Erhebungen stattfinden, also beispielsweise in Senioren- und Studentenwohnheimen. Für die Durchführung und Organisation dieser Befragungen ist die Erhebungsstelle Zensus beim Landkreis Rottweil zuständig, die räumlich, personell, organisatorisch und technisch von anderen Verwaltungsstellen getrennt ist. Die Befragungen werden durch Interviewerinnen und Interviewer (Erhebungsbeauftragte) durchgeführt.

Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer werden mit der Post einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten. Nur etwa ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger kommt mit dem Zensus 2011 direkt in Berührung, indirekt fließen allerdings durch die Bereitstellung der Registerdaten Angaben über die gesamte Bevölkerung in die Ergebnisse des Zensus 2011 ein.

 

 

 

Haushaltebefragung: Was wird gefragt...

Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (bspw. römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinden), Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit (unter anderem die Branche, in der man tätig ist, sowie Angaben zum Beruf). Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.

...wer, wann und wie wird befragt?

In Baden-Württemberg werden etwas mehr als 1,1 Mio. Menschen befragt. Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Haushalte befragt werden. Dadurch wird die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet. Die Erhebungsbeauftragten werfen ab Anfang Mai 2011 eine Terminankündigungskarte gemeinsam mit Informationen zur Erhebung (Anschreiben, Flyer, Rechtsgrundlagen) in den Briefkasten der zu befragenden Personen ein. Beim angekündigten Termin stellen sich die Interviewerinnen und Interviewer zunächst vor und weisen sich unaufgefordert mit ihrem Interviewerausweis und dem Personalausweis aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten. Die Interviewerinnen und Interviewer bitten zunächst um Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und tragen Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in die Erhebungsliste ein. Daran schließt sich dann das Interview an. Sollte das Angebot eines Interviews seitens des Haushalts nicht gewünscht werden, wird der Fragebogen zur Selbstausfüllung übergeben. Dieser muss dann ausgefüllt an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen beim Versand den Rückumschlag mit 1,45 € frankieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Angaben bequem und kostengünstig, mit wenig Aufwand zu jeder Tageszeit über eine gesicherte Internetverbindung zu senden.. Hierzu werden die Fragebogennummer und der Aktivierungscode benötigt, die auf dem Fragebogen angegeben sind.

Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz. Ist auch beim zweiten Termin niemand anzutreffen, übergibt die Interviewerin bzw. der Interviewer die weitere Befragung der Erhebungsstelle. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragung in den 12 Wochen nach dem Stichtag, also bis Ende Juli 2011, abzuschließen.

Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben der Melderegister über die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird beim Zensus 2011 in diesen Bereichen eine Vollerhebung durchgeführt. Das entsprechende Erhebungsprogramm beschränkt sich dabei auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. In der Regel geben die Bewohnerinnen und Bewohner mündlich gegenüber einer Interviewerin oder einem Interviewer die benötigten Auskünfte. Alternativ können die Angaben wie bei der Haushaltebefragung auch online oder postalisch übermittelt werden. Einige dieser Einrichtungen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung ausgewählt und müssen damit auch die dort vorgesehenen Fragen beantworten.

Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime oder Notunterkünfte für Obdachlose ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Dort werden die Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus zwar informiert, befragt wird aber die Einrichtungsleitung.

Gebäude- und Wohnungszählung: Wie wird gefragt?

Rund 3 Mio. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen erhalten bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ab Anfang Mai 2011 mit der Post einen Brief vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Die kommunalen Erhebungsstellen sind hier nicht eingebunden. Es wird gebeten, den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurück zu senden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen den Rückumschlag mit 1,45 € frankieren. Selbstverständlich gibt es auch hier die Möglichkeit, Porto zu sparen und die Fragen bequem, zu jeder Tageszeit und kostengünstig online über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. In der Rubrik online, auf der ersten Seite des Fragebogens, sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die dafür benötigt werden.

...was wird gefragt?

Bei den Angaben zum Gebäude geht es um Fragen nach der Art des Gebäudes (handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Geschäftshaus mit einer Wohnung?), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (bspw. freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (bspw. Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privatperson, kommunales Wohnungsbaunternehmen) und der Heizungsart (bspw. Fernheizung oder Blockheizung). Bei den Fragen zur Wohnung geht es um die Wohnungsnutzung, d.h. ob die Wohnung vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist. Weitere Fragen beziehen sich auf die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder einer öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft). Die Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt.

Datenschutz garantiert,

Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Einzelangaben werden strikt geheimgehalten, ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen in den Erhebungsstellen, im Statistischen Landesamt und die Erhebungsbeauftragten sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus 2011 nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Es gilt das Rückspielverbot, das besagt, dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden dürfen, weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt noch an die Polizei.

Wo sind weitere Informationen zu finden?

Unter www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder kann man sich jederzeit umfassend über den Zensus informieren. Alles Wissenswerte zur Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg ist auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistik-bw.de zu finden. Für Fragen ist eine kostenfrei Hotline unter der Nummer 0800 58 87 854 geschaltet.

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