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Öffentliche Bekanntmachung: Inkrafttreten des Bebauungsplans "Stützen" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

Inkrafttreten des Bebauungsplans

" S t ü t z e n "

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Vöhringen hat am 17.10.2011 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Stützen“ sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Stützen“ als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Lageplan in der Fassung vom 19.09.2011.
 
Der Bebauungsplan sowie die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB)

 
Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und die Örtlichen Bauvorschriften können beim Bürgermeisteramt Vöhringen, 1. OG, Zimmer 31, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag vormittags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen  werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädi­gungsansprüchen wird hingewiesen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB be­zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des
§ 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor­den sind. Der Sachverhalt, der die Verlet­zung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzule­gen.
 
 
Vöhringen, den 18. November 2011
 
 
gez. Stefan Hammer
Bürgermeister
 
 

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