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In Baden-Württemberg verboten: Himmelslaternen - eine tödliche Gefahr

Bußgelder bis zu 50.000,- Euro oder strafrechtliche Konsequenzen drohen
 
 
Sie sehen hübsch aus, können aber sehr gefährlich werden. Die so genannten "Himmelslaternen", die offenbar immer mehr in Mode kommen. In Baden-Württemberg sind die Mini-Heißluftballons inzwischen praktisch verboten, da es in Deutschland bereits Todesfälle durch von Himmelslaternen verursachte Brände gegeben hat.
 
Seit einiger Zeit sind auch in Deutschland in Mode gekommen, die so genannten Himmelslaternen, Wunschballons oder Kong-Ming-Laternen. Ursprünglich wurden diese Himmelslichter in China erfunden. Mit Ihnen sollen Wünsche zum Himmel transportiert werden. Es handelt sich dabei um Papierlaternen an denen mittels eines Gestells eine Kerze befestigt ist. Die Funktion ist ähnlich einem Heißluftballon. Durch die Temperaturunterschiede, innen und außen, steigt oder sinkt die Laterne. Dabei kann eine Richtung nicht vorbestimmt werden. Die Flugdauer beträgt bis zu 25 Minuten, es wird eine Höhe von bis zu 500 Metern erreicht.

Da es sich hier um Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (§1 Abs.2 Nr.11 LuftVG) handelt, bedarf es gemäß § 16 Abs.1 Nr. 5 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) einer Aufstiegsgenehmigung. Das Betreiben der Laternen ist also genehmigungspflichtig. In Baden-Württemberg werden solche Genehmigungen, für welche die Regierungspräsidien zuständig sind, wegen der großen von den Himmelslaternen ausgehenden tödlichen Gefahren jedoch grundsätzlich nicht erteilt, oder anders ausgedrückt: Sie sind praktisch verboten.
 
Bereits bei nur geringen Windgeschwindigkeiten und einer relativ kurzen Brenndauer von etwa sieben Minuten kann eine Laterne schon etwa 1,3 Kilometer zurücklegen. Eine Kontrolle des Anwenders ist somit in keinem Fall mehr gegeben. Sinnvolle Hilfe, auch durch eine vor Ort gestellte Brandsicherheitswache, ist somit nicht möglich. Eine Selbstentzündung oder ein technischer Defekt kann nach dem Start nicht mehr behoben werden. Das macht die Laternen so extrem gefährlich.
 
Nicht nur Wiesen, Felder und Wälder in trockenen Jahreszeiten (und nicht nur im Sommer) können leicht brennbares Material sein. Laternen sind auch schon auf Dächern und Balkonen gelandet und haben dort entzündliches Material entfacht und so Wohnungs- und Gebäudebrände verursacht, teils mit tödlichem Ausgang für die nichts ahnenden Bewohner der zufällig „getroffenen“ Gebäude.
 
Das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen ist deshalb kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernst zu nehmende Bedrohung für Leben und Gesundheit von Menschen sowie von erheblichen Sachwerten. Bei Sichtung von fliegenden oder nach Auffinden von gelandeten Himmelslaternen sind polizeiliche Ermittlungen deshalb gewiss. Es können, selbst wenn (hoffentlich) nichts passiert, Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,- Euro festgesetzt werden. Bei Verursachung von Sachschäden, Verletzten oder sogar Todesfällen sind strafrechtliche Konsequenzen die Folge.


 

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