Steuern sind nutzungsunabhängig zu zahlende Beträge, die von den jeweiligen Steuerpflichtigen zu entrichten sind. Nachstehend die Übersicht der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und der Hundesteuer.
(monatliche Steuer)
Weiteres entnehmen Sie bitte unserer PDF: Vergnügungssteuersatzung
(jährliche Steuer)
Weiteres entnehmen Sie bitte unserer PDF: Hundesteuersatzung.
Mit diesen Formularen können Sie Ihren Hund an- oder abmelden:
Gebühren sind Beträge, die für eine in Anspruch genommene Leistung zu zahlen sind. Nachstehend die Übersicht der Kindergartengebühren, der Bestattungsgebühren, der Schlachthausgebühren, sowie Wasser, Abwasser und verschiedene weitere Beiträge.
Hier gelangen Sie zu unserer PDF Kindergartengebührensatzung.
Für die Bestattung im Normalgrab
Für die Überlassung eines Reihengrabes ohne Grabeinfassung
Weitere Gebühren z.B. für Grabeinfassungen entnehmen Sie bitte unserer PDF: Bestattungsgebührenordnung.
Für die Benützung des Schlachthauses und seine Einrichtungen sind folgende Gebühren zu entrichten:
Fleischbeschau-Gebühren werden nach den hierfür geltenden Vorschriften gesondert erhoben.
Wasserzins: 2,18 Euro/cbm
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
QN 2,5 3,56 Euro/Monat bzw. 42,72 Euro/Jahr
QN 7 bis 10 7,12 Euro/Monat bzw. 85,44 Euro/Jahr
QN 20 10,68 Euro/Monat bzw. 128,16 Euro/Jahr
QN 30 21,37 Euro/Monat bzw. 256,44 Euro/Jahr
Abwassergebühr:
Schmutzwasser: 2,10 €/m³
Niederschlagswasser: 0,35 €/m²
Beiträge sind Beträge, die einmalig für die Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit zu zahlen sind. Hier sind vor allem die Kosten für die Herstellung von Straßen und Kanalisation zu nennen, die von allen Hauseigentümern eines Bebauungsgebietes anteilig zu tragen sind.
Werden im Einzelfall abhängig von den Ausbaukosten für die jeweilige Erschließungsanlage errechnet.