Rathaus Aktuell
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13.05. und Erläuterungen zur Tagesordnung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Bürgerfragen
2. Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen
3. Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen
4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
5. Baugesuche
5.1 Neubau einer Stützmauer an dem bestehendem Wohnhaus, Neue Wiesen 23, 72189 Vöhringen, Flst. Nr. 5316/3, Gemarkung Vöhringen
6. Vergabe des Auftrages zur Ausführung von Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Straßen und Feldwege
7. Vergabe der Konzession für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung ab 01. Juli 2025
8. Änderung der Gutachterausschussgebührensatzung
9. Verschiedenes
- Mühlbachschule: Ausschreibung Unterhaltungsmaßnahmen
- Turnhalle Wittershausen: Ausschreibung Unterhaltungsmaßnahme
Erläuterungen zur Tagesordnung:
Zu TOP 5:
Baugesuche
Zu TOP 5.1:
Neubau einer Stützmauer an dem bestehendem Wohnhaus, Neue Wiesen 23, 72189 Vöhringen, Flst. Nr. 5316/3, Gemarkung Vöhringen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Neue Wiesen 1. Änderung". Der Bauherr plant den Neubau einer Stützmauer an dem bestehenden Wohnhaus, Neue Wiesen 23, 72189 Vöhringen, Flst.Nr. 5316/3, Gemarkung Vöhringen. Die Stützmauer ist genehmigungspflichtig und liegt außerhalb der Baugrenze. Hierfür ist deshalb eine Abweichung nach § 23 Abs. 5 BauNVO erforderlich.
Zu TOP 6:
Vergabe des Auftrages zur Ausführung von Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Straßen und Feldwege
Für die Unterhaltung der Straßen und Feldwege im gesamten Gemeindegebiet steht jährlich ein bestimmtes Haushaltsbudget zur Verfügung. Um das diesjährige bereitgestellte Budget auszunutzen und damit möglichst viele der kleineren Schadstellen an verschiedensten Straßen ausbessern zu können, sollen Reparaturarbeiten mit einer festgelegten Menge an herzustellendem Mischgut an eine Baufirma vergeben werden. Der Gemeinderat berät über die Auftragsvergabe.
Zu TOP 7:
Vergabe der Konzession für das Stromnetz der allgemeinen Versorgung ab 01. Juli 2025
Im Jahr 2025 läuft der bestehende Konzessionsvertrag für die allgemeine Stromversorgung im Gemeindegebiet aus. Bereits zwei Jahre zuvor muss mit dem Neuvergabeverfahren nach den rechtlichen Vorschriften begonnen werden. Die Ausschreibung ist dementsprechend bereits im Jahr 2023 erfolgt und es wurde ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis nun vorliegt. Die Neuvergabe der Konzession für die allgemeine Stromversorgung muss vom Gemeinderat beschlossen werden.
Zu TOP 8:
Änderung der Gutachterausschussgebührensatzung
Für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss erhebt die Stadt Oberndorf a.N. als erfüllende Gemeinde der beteiligten Kommunen Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Vöhringen Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung v. 18.12.2018. Die Gebühren des Gutachterausschusses sind im Jahr 2017 letztmalig erhöht worden. Der Zeitanteil der Geschäftsstelle für die Erstattung eines Gutachtens hat sich erhöht, gleichzeitig sind die Personalkosten angestiegen und die Entschädigungsleistungen an die ehrenamtlichen Gutachter liegen seit dem Jahr 2021 durch eine Gesetzesänderung bei 46 Euro/Stunde statt bisher bei 36 Euro/Stunde. Daher sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Gebühren entsprechend anzupassen.