Gemeinde V�hringen

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Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Gemeinde Vöhringen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.voehringen-bw.de veröffentlichten Website der Gemeine Vöhringen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtline (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unserer Website im Einklang mit den Bestimmungen nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L_BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Nicht-Text-Inhalte
    Bilder haben keine Alternativtexte
  2. Struktur und Beziehungen
    Überschriften, Listen und Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet
  3. Kontraste
    Texte weisen teilweise unzureichende Farbkontraste auf
  4. Einblendungen (Pop-ups, Menüs)
    Inhalte verschwinden automatisch oder sind schwer bedienbar
  5. Tastaturbedienbarkeit
    Einige Funktionen sind nicht ausschließlich mit der Tastatur nutzbar
  6. Blöcke überspringen
    Wiederkehrende Bereiche (z. B. Navigation) können nicht übersprungen werden
  7. Links
    Linktexte sind nicht eindeutig
  8. Syntax / Quellcode
    Der Quellcode enthält Fehler, die die Barrierefreiheit beeinträchtigen
  9. Name, Rolle, Wert
    Interaktive Bedienelemente sind technisch nicht eindeutig ausgezeichnet
  10. Deutsche Gebärdensprache
    Auf der Startseite fehlen Informationen in Deutscher Gebärdensprache
  11. Leichte Sprache
    Auf der Startseite fehlen Informationen in Leichter Sprache
  12. Dokumente
    Eingebundene Dokumente sind nicht barrierefrei

Eine kurzfristige Umsetzung der Barrierefreiheit wäre mit sehr hohen Kosten verbunden. Im Zuge eines geplanten Relaunchs der Webseite im Jahr 2026 werden diese Anforderungen berücksichtigt und umgesetzt, um doppelte Kosten zu vermeiden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.08.2025 erstell. Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 18.08.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Peter Schäuble

07454/9583.39

Peter.Schaueble(@)voehringen-bw.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

© Gemeinde Vöhringen | Sulzer Straße 8 | 72189 Vöhringen | Tel.: 07454 9583-0 | Fax: 07454 9583-37 | E-Mail schreiben