Vereine Aktuell
Neues Landesgaststättenrecht in Baden-Württemberg ab 01.01.2026
Zum 1. Januar 2026 ist das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten.
Das bisherige Erlaubnisverfahren wird künftig durch ein sogenanntes Anzeigeverfahren ersetzt. Für vorübergehende Gaststättenbetriebe (bisher „Gestattungen“) besteht somit lediglich eine Anzeigepflicht. Vereine müssen nur dann eine Anzeige erstatten, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Eine gesonderte Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Das Wirtschaftsministerium stellt ein Factsheet bereit, die einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben des neuen Gesetzes schaffen.
Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Das Formular zur Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetriebs steht unten zum Download bereit und ist auch über die u. g. Mailadresse auf Anfrage erhältlich. Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Anzeige ist das Ordnungsamt der Gemeinde Vöhringen, 07454 9583-36 oder ordnungsamt(@)voehringen-bw.de. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung der Anzeige mitsamt Gebührenfestsetzung.
