Gemeinde V�hringen

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Vergabe von Betreuungsplätzen

Verfahren

Für alle Kindertageseinrichtungen (KiTas) in der Gemeinde Vöhringen gibt es ab dem Jahr 2024 ein einheitliches, zentrales Verfahren zur Vergabe der vorhandenen Betreuungsplätze. Mit diesem neuen Angebot wird die Anmeldung einfacher und übersichtlicher. Eltern müssen sich nicht mehr bei jeder Wunschkita anmelden, sondern können zentral über die Onlineplattform ihr Kind bei bis zu 3 Kindertagesstätten vormerken lassen und den jeweiligen Betreuungswunsch angeben.

Informationen über die einzelnen KiTas in der Gemeinde Vöhringen und deren vielfältige Betreuungsangebote erhalten Sie hier.

Einen Übersichtsplan über die Lage der KiTas können Sie hier einsehen.

Die Vormerkung für einen KiTa-Platz muss spätestens am 15.02. des laufenden Jahres über das Online-Vormerkungsformular bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass auch Kinder, die bereits in in einer Krippengruppe (U3) aufgenommen sind und im laufenden Kindergartenjahr 3 Jahre alt werden, rechtzeitig für einen Ü3 Kindergartenplatz vorgemerkt werden müssen. Zum Online-Vormerkungsformular gelangen Sie hier.

Fristen
Für die Vormerkung gilt als Stichtag der 15.02. des laufenden Jahres für das jeweils kommende Kindergartenjahr, das am 01.09. beginnt. Nach diesem Stichtag werden die vorhandenen Betreuungsplätze  vergeben. 

Vergabe der Plätze
Alle bei der Gemeindeverwaltung eingegangenen Onlinevormerkungen werden nach dem Stichtag auf einer Warteliste erfasst. Nach Auswertung der Vormerkungen anhand festgelegter Kriterien wird dann eine Reihenfolge für die Vergabe der freien Plätze erstellt. Daraufhin wird den Antragstellern, sofern freie Betreuungsplätze vorhanden sind, ein verbindliches Betreuungsangebot unterbreitet. Um größtmögliche Planungssicherheit sowohl für die Eltern, als auch für die Verwaltung zu erreichen, muss im Falle eines Betreuungsangebots (Platzzusage) innerhalb einer Monats die verbindliche Annahme des Betreuungsplatzes durch die Anmeldung des betreffenden Kindes bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Kita dann Ansprechpartner für das weitere Aufnahme und -eingewöhnungsverfahren.

Informationen zum Rechtsanspruch 
Seit dem 1. August 2013 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 1 Jahr. Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht auf eine bestimmte Einrichtung oder einen bestimmten Betreuungsumfang. Bei Kindern unter 3 Jahren kann der Rechtsanspruch auch durch einen Platz in der Kindertagespflege erfüllt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Online-Vormerkung noch keine verbindliche Anmeldung darstellt!

 

 

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