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Haushalt, Steuern & Gebühren

Steuern

Steuern sind nutzungsunabhängig zu zahlende Beträge, die von den jeweiligen Steuerpflichtigen zu entrichten sind. Nachstehend die Übersicht der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und der Hundesteuer.

Grundsteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A 330 v.H. (Land- /Forstwirtschaft)
  • Hebesatz Grundsteuer B 330 v.H.

Gewerbesteuer

  • Hebesatz 340 v.H.

Vergnügungssteuer

 (monatliche Steuer)

  • Geräte ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt in einer Spielhalle: 105,-- €
  • Geräte ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt an einem anderen Aufstellungsort: 35,-- €
  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit: 20 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse


Weiteres entnehmen Sie bitte unserer PDF: Vergnügungssteuersatzung

Hundesteuer

(jährliche Steuer)

  • Ersthund: 96,00 Euro
  • Jeder weitere Hund: 192,00 Euro
  • Zwingersteuer 192,00 Euro
  • Kampfhund 576,00 Euro


Weiteres entnehmen Sie bitte unserer PDF: Hundesteuersatzung.

Mit diesen Formularen können Sie Ihren Hund an- oder abmelden:

Gebühren

Gebühren sind Beträge, die für eine in Anspruch genommene Leistung zu zahlen sind. Nachstehend die Übersicht der Kindergartengebühren, der Bestattungsgebühren, der Schlachthausgebühren, sowie Wasser, Abwasser und verschiedene weitere Beiträge.

Schlachthausgebühren

Für die Benützung des Schlachthauses und seine Einrichtungen sind folgende Gebühren zu entrichten:

  • Für Schweine je Schlachtung 30,00 Euro
  • für Kälber und andere Tiere (z.B. Schafe, Ziegen, Ferkel, Lamm) je Schlachtung 20,00 Euro
  • für Schlachtungen ohne Benützung des Verarbeitungsraumes je Schlachtung 20,00 Euro

Fleischbeschau-Gebühren werden nach den hierfür geltenden Vorschriften gesondert erhoben.

Wasser/Abwasser

Wasserzins: 2,18 Euro/cbm

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

QN 2,5            3,56 Euro/Monat bzw.  42,72 Euro/Jahr
QN 7 bis 10    7,12  Euro/Monat bzw.  85,44 Euro/Jahr
QN 20           10,68 Euro/Monat bzw. 128,16 Euro/Jahr
QN 30           21,37 Euro/Monat bzw. 256,44 Euro/Jahr

Abwassergebühr: 
Schmutzwasser:          2,10 €/m³
Niederschlagswasser: 0,35 €/m² 

Beiträge

Beiträge sind Beträge, die einmalig für die Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit zu zahlen sind. Hier sind vor allem die Kosten für die Herstellung von Straßen und Kanalisation zu nennen, die von allen Hauseigentümern eines Bebauungsgebietes anteilig zu tragen sind.

Abwasserversorgungsbeiträge

  • Kanalbeitrag pro m² Geschossfläche 3,37 Euro
  • Klärbeitrag pro m² Geschossfläche 1,64 Euro

Wasserversorgungsbeiträge

  • pro m² Geschossfläche 3,14 Euro

Straßenerschließungsbeiträge

Werden im Einzelfall abhängig von den Ausbaukosten für die jeweilige Erschließungsanlage errechnet.

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