Rathaus Aktuell
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15. April 2024 mit Gegendarstellung
TOP 1
Bürgerfragen
Herr Armin Neu erkundigt sich nach einer Aufstellung, welches Gemeinderatsmitglied wie oft in der Sitzung war. Herr Hammer entgegnete, dass dies in den Protokollen nachlesbar sei, die ggf. einsehbar seien. Es ist jedoch aus Datenschutzgründen nicht möglich, hierzu ein Verzeichnis zu veröffentlichen.
Herr Hammer antwortet Herrn Unruh auf die Frage von der letzten Sitzung am 11.03.2024. Er habe sich dazu Gedanken gemacht, verstehe aber nach wie vor die Frage nicht. Nach kurzem Dialog bleibt festzuhalten, dass die Frage nicht geklärt werden kann. Auf die in diesem Zusammenhang in dieser Ausgabe abgedruckte Gegendarstellung von Herrn Unruh wird verwiesen.
Herr Schittenhelm erkundigt sich, ob dieses Jahr noch eine Dorfputzete durchgeführt werden kann. Herr Hammer entgegnet, dass dies bisher im zweijährigen Rhythmus stattfand. Turnusgemäß findet erst nächstes Jahr wieder eine Dorfputzete statt. Aufgrund der fortgeschrittenen Vegetation ist eine Dorfputzete dieses Jahr nicht mehr möglich.
Herr Schittenhelm erkundigte sich außerdem, ob die Schlaglöcher im Kanalweg ausgebessert werden können. Herr Hammer entgegnet, dass dies im Laufe des Jahres geplant sei.
Frau Mock-Schmieder erkundigt sich, ob es eine Vorstellung der Gemeinderäte zur anstehenden Kommunalwahl gibt. Herr Hammer entgegnet, dass es keine von der Verwaltung organisierte Veranstaltung geben wird. Dies ist Aufgabe der Gemeinderatsgruppierungen. Die Gemeinde als Institution mischt sich nicht in den Wahlkampf ein.
Herr Hammer bittet die Bürgerschaft in diesem Zusammenhang, bei der Wahl nicht alles auf das Thema Windkraft zu fokussieren. Dies ist bereits am Wahltag entschieden. Danach stehen auch viele andere wichtige Themen in der Gemeinde an, die in die Wahlentscheidungen einfließen sollten.
Herr Vogt erkundigt sich über den aktuellen Stand bezüglich der Pfarrstraße 12. Herr Hammer erläutert, dass die Verwaltung versuche alles Mögliche zur Verbesserung der Situation zu unternehmen. Der Handelnde habe jedoch auch Grundrechte. Es muss bei jeder eingeleiteten Maßnahme das Prozedere nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz eingehalten werden. Dies bedeutet zunächst Fristeinräumung zur Beseitigung durch den Verursacher. Meistens wird kurz vor Ablauf der Frist die Situation verändert und damit ein neuer Tatbestand geschaffen, auf den neu reagiert werden muss.
TOP 2
Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen
Dem Gemeinderat wurden die Niederschriften vom 05.02.2024 und 11.03.2024 zur Unterzeichnung vorgelegt.
TOP 3
Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass von der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung keine Beschlüsse bekanntzugeben sind.
TOP 4
Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen
Herr Haberer erläuterte stellvertretend dem Gremium, dass der Ortschaftsrat für die Tagesordnungspunkte 5 und 7 das Einvernehmen erteilt hat.
TOP 5
Stellungnahmen zur Regionalplanfortschreibung für Vorranggebiete Windkraft und Freiflächenphotovoltaik
Die Regionalverbände sind durch höherrangiges Recht verpflichtet, zu den Regionalplänen Teilpläne für regionalbedeutsame Windkraft- und Freiflächenphotovoltaiktoanlagen zu erstellen. Zum dazu vorliegenden Entwurf des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat die Gemeinde eine Stellungnahme abzugeben, über die der Gemeinderat zu beraten und zu beschließen hat.
Herr Hammer eröffnet erneut dazu, wie zu Beginn der Tagesordnung zugesagt, thematisch passend nochmals die Bürgerfragestunde.
Ein Vöhringer Bürger, der ausdrücklich so genannt werden und seinen Namen nicht veröffentlicht sehen möchte, erkundigt sich, wer die Vorlage erstellt hat und ob sich jedes Ratsmitglied zu dem Thema Windkraft positionieren kann. Herr Hammer erläutert, dass es selbstredend jedem Ratsmitglied offen steht sich zu positionieren. Die Vorlage wurde von der Verwaltung erstellt. Das Gremium kann hierzu jedoch Änderungsanträge vor der Beschlussfassung einreichen.
Herr Armin Neu erkundigt sich, wo es für Bürger die Möglichkeit gab, mitzuwirken. Herr Hammer erläutert, dass es bei der Stellungnahme um Planungsrecht handelt. Beim Bürgerentscheid geht es um Privatrecht. Hier ist jeder Bürger eingeladen, seine Entscheidung per Wahl abzugeben. Dies sollte nicht vermischt werden. Windkraft kann lediglich auf diese Weise abgelehnt werden. Ansonsten kann es eine Privilegierung geben, sofern das planungsrechtliche Flächenziel von 2,0 % nicht ausgewiesen werden kann.
Der o.g. Vöhringer Bürger stellt in den Raum, dass beim beschleunigten Verfahren auf das umweltrechtliche Gutachten verzichtet werden kann. Herr Hammer bestätigt zwar, dass durch Rechtsänderungen, die der Beschleunigung der Verfahren dienen sollen, die Gewichtung der Schutzgüter verändert worden sei und dem Ziel des Klimaschutzes nun durch Beschluss des vom Volk mehrheitlich gewählten Deutschen Bundestags ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt werde, demgegenüber andere Schutzgüter, wie z. B. der Natur- und Umweltschutz, zurückgefahren werden. Nach seinem Kenntnisstand sei es aber nicht richtig, dass gar keine Umweltgutachten mehr benötigt werden und der Natur- und Umweltschutz, wie vom Fragesteller suggeriert, nun keine Rolle mehr spiele.
Weiter erkundigt sich der Vöhringer Bürger, wie nah mögliche Windkraftanlagen zu einzelnen Gehöften errichtet werden können. Zu den Wohnbebauungen wurde der Abstand um 250 m erhöht. Zu einzelnen Gehöften nicht. Hier sollte im Sinne der Gleichbehandlung der Beschlussvorschlag abgeändert werden. Herr Hammer erläutert, dass dies kaum möglich sei, wenn genügend Flächen als Beitrag der Gemeinde zum Flächenziel bestehen bleiben soll.
Der o.g. Vöhringer Bürger erkundigt sich, wer die Eigentümer in dem Gebiet sind. Herr Hammer erläutert, dass dies lediglich die Gemeinde ist. Somit hat die Gemeinde es vollständig in der Hand, wie es mit der Ansiedlung von Windkraft hier weitergeht.
Der nicht selbst genannt werden wollende Vöhringer Bürger fordert von jedem einzelnen Ratsmitglied eine öffentliche Aussage, wie es sich zur Windkraft positioniere. Herr Hammer stellt sich schützend vor die Ratsmitglieder und erklärt, dass es im Wege der Meinungsfreiheit jedem einzelnen Ratsmitglied selbst freistehe, wann, wo, wie, zu was, in welchem Umfang und mit welcher Position es sich äußere. Zudem sei es sehr irritierend, wenn der Fragesteller sich das Recht für sich herausnehme, nicht selbst genannt werden zu wollen, die Hoheit über ihre Meinung anderen aber nicht zubillige. Auch aus dem Gremium heraus wird mit großem Unverständnis reagiert. Einzelaussagen der Ratsmitglieder finden daher auch nicht statt.
Herr Armin Neu fragt nach der Fragestellung, die beim Bürgerentscheid gestellt wird. Herr Hammer verliest die Fragestellung, über die in der Sitzung am 11.03.2024 mehrheitlich abgestimmt wurde: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Vöhringen gemeindeeigene Grundstücke in Waldgebieten der Gemeinde an Windkraftbetreiber verpachtet“
Herr Unruh fragt nach, ob es dem Gremium bewusst ist, dass in Frankreich seit Anfang April Erneuerungen der Windkraftanlagen gerichtlich verboten wurden aufgrund Gesundheitsgefährdung. Herr Hammer bestätigt, dass der Verwaltung bekannt ist, dass in Frankreich wegen einer umstrittenen Methode zu Schallmessungen derzeit aufgrund eines Gerichtsbeschlusses keine Genehmigungen erteilt werden können, damit ist aber kein generelles und dauerhaftes Verbot verbunden.
Frau Mock-Schmieder fragt nach, ob der Regionalverband die Stellungnahme der Gemeinde ablehnen kann. Herr Hammer bestätigt, dass dies möglich ist. Der Regionalverband versucht jedoch die Gemeinde zu unterstützen, muss aber natürlich auch seine ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen.
Herr Hammer schließt die erneute Bürgerfragestunde zu dem Tagesordnungspunkt.
Herr Plocher regt ebenfalls an, die Gehöfte gleich zu bewerten wie die Wohnbebauungen.
Herr Plocher fragt nach, ob der Bürgerentscheid über der Stellungnahme des Regionalverbands steht. Herr Hammer erläutert, dass dies nicht übereinander, sondern auf verschiedenen Rechtsebenen nebeneinander steht. Für Windkraftanlagen auf gemeindeeigenen Flächen müssen beide Sachen bejaht werden.
Frau Stierle ist der Meinung, dass niemand weiß, was eine Stellungnahme im Regionalverband wert ist. Sie ist ebenfalls nicht für Windkraftanlagen im Wald. Diese sollten auf Freiflächen errichtet werden. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist jedoch zu akzeptieren.
Herr Burkhardt erkundigt sich nach dem Mindestabstand zum Berghof und zum Ferienhausgebiet. Außerdem sollte der Tonauturm in die Stellungnahme mit aufgenommen werden.
Herr Hammer erläutert, dass die Abstände zum Berghof und zum Ferienhausgebiet eingehalten werden. Da die Gemeinde Eigentümer bei der Fläche um den Tonauturm ist, entscheidet die Gemeinde selbst, ob dort Flächen verpachtet werden. Herr Hammer fügt noch an, dass es wichtig ist, sich die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde nicht zu verbauen.
Herr Maier ist der Meinung, dass die moralische Verpflichtung einen Flächenbeitrag im Rahmen der Regionalplanung zu leisten, aufgrund der Belastung von Vöhringen und Wittershausen durch die Autobahn nicht gilt.
Herr Haberer regt an, für die Lärmschutzmaßnahme in Vöhringen-West die PV-Anlage auf den möglichen Lärmschutzwall mit aufzunehmen. Herr Hammer erläutert, dass diese im entsprechenden Bebauungsplan zulässig ist.
Frau Kopp fragt nach, wie weit der Abstand von der Sulzer Gemarkung zum Tonauturm ist und ob die Gemeinde hierauf Einfluss nehmen kann. Herr Hammer erläutert, dass die Gemeinde mit Sulz bisher ein gut nachbarschaftliches Verhältnis pflegt und er daher hoffe, dass dies beachtet wird. Einfluss kann die Gemeinde hierauf jedoch formal nicht nehmen. Frau Kopp regt an, den Tonauturm aufgrund der Signalwirkung zu der Nachbargemeinde mitaufzunehmen.
Frau Ullmann regt ebenfalls an, den Abstand zu den einzelnen Gehöften auf 750 m zu erweitern.
Herr Plocher stellt den Antrag, den Abstand zu den einzelnen Gehöften auf 750 m zu erweitern.
Das Gremium stimmte dem abgeänderten Beschlussvorschlag mit den vergrößerten Abständen mehrheitlich zu.
TOP 6
Vergabe der Aufträge zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) für die Feuerwehr Vöhringen, Abteilung Vöhringen
Für die Feuerwehr Abteilung Vöhringen soll im Jahr 2026 ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Zusatzbeladung zur technischen Hilfeleistung als Ersatz beschafft werden. Das aktuelle LF 16/12 ist Baujahr 1993. Hierzu ist nach erfolgter Ausschreibung nun der Beschluss über die Auftragsvergabe erfolgt. Das Auftragsvolumen für Fahrgestell, Aufbau und Beladung beläuft sich auf rund 550.000,- Euro, demgegenüber ein Landeszuschuss von 96.000,- Euro steht.
Das Gremium stimmt ohne Diskussion zu.
Herr Keck bedankte sich im Namen der Feuerwehr Vöhringen-Wittershausen.
Herr Hammer überreichte der Feuerwehr anschließend die Ernennungsurkunden für die am Jahresanfang erfolgten Wahlen der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter und bedankte sich im Namen des Gremiums, der Bevölkerung und persönlich für den ehrenamtlichen Einsatz aller Wehrleute für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger
TOP 7
Vergabe der Neugestaltung des Dorfplatzes Wittershausen
Die Bauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes in Wittershausen wurden ausgeschrieben. Der Gemeinderat berät über die Vergabe der Aufträge. Die Bauarbeiten sollen im Laufe des Jahres stattfinden.
Frau Ullmann regte an, die Wasserspiele nicht zu vergeben, da dies in Zeiten des Klimawandels nicht mehr zeitgemäß sei.
Herr Maier entgegnete, dass an allen Dorfplätze in der Umgebung mindestens ein Brunnen angebracht wurde. Dies sei dann eine Grundsatzentscheidung der Gemeinde.
Herr Burkhardt erkundigte sich, warum bei dem Los „Wasserspiele“ so eine große Differenz zwischen den Beträgen vorhanden ist. Frau Hägele erläuterte, dass die zweite Firma die gewünschte Technik nicht anbieten kann.
Herr Plocher ist der Meinung, dass gegenüber der vorherigen Ausschreibung sehr viel eingespart wurde. Deshalb soll der Dorfplatz mit den Wasserspielen vergeben werden.
Frau Ullmann stellte den Antrag, dass über das Gewerk „Wasserspiele“ gesondert abgestimmt wird. Den anderen Gewerken zur Platzgestaltung wird zunächst einstimmig zugestimmt, dem Gewerk „Wasserspiele“ bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
Verschiedenes
u. a. Bekanntgabe Bürgerinfo-Veranstaltung Windkraft am 15.05.2024
Herr Hammer gibt bekannt, dass es am 15.05.2024 eine Infoveranstaltung der Gemeinde, begleitet durch das „Forum Energiedialog“ im Sinne eines Infomarktes zum Thema Windkraft geben wird.
Herr Burkhardt erkundigt sich, wie weit die Unterhaltungsmaßnahmen in der Mühlbachschule sind und was der aktuelle Stand des Minispielfeldes ist. Herr Hammer erläutert, dass in der Mühlbachschule bereits einige Sachen abgearbeitet wurden. Für das Minispielfeld steht noch ein Gespräch mit der Sportgemeinschaft Vöhringen aus.
Frau Stierle erkundigte sich, ob dieses Jahr eine Sportlerehrung stattfindet. Dies wird von Herrn Hammer bejaht. Diese findet am 17.05.2024 statt.
Gegendarstellung:
Herr Carsten Unruh bittet die Gemeindeverwaltung um Gegendarstellung bezüglich der Ausführungen im Sitzungsbericht über die Gemeinderatssitzung vom 11.03.2024, in diesem Amtsblatt erschienen am 15.03.2024, mit folgendem, hier im Original, abgedruckten Wortlaut:
(Zitat Beginn) „Ich äußerte mich besorgt darüber, dass vier (deutsche) Bundeswehr-Generäle einen Anschlag auf die Krimbrücke (Brücke von Kertsch) geplant haben.
Quelle z. B.
https://www.youtube.com/watch?v=Ii4kCAlDFMI
https://www.tagesschau.de/inland/russland-bundeswehr-abhoeren-102.html
Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das Potsdamer Abkommen – darüberhinaus auch ein Verstoß gegen den 2+4 Vertrag.
Quelle, z. B.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
Ich wollte und möchte weiterhin von Ihnen wissen, ob Sie unserere Gemeinde („mit ihren schaffigen aber liebenswerten Menschen“, Zitat: Ihr „Grußwort der Gemeinde Vöhringen“)
durch (4.) Ihre Remonstration – gemäß §63 Bundesbeamtengesetz (BBG) – von eventuellen Konsequenzen freihalten und schützen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html#:~:text=(1)%20Beamtinnen%20und%20Beamte%20tragen,unmittelbaren%20Vorgesetzten%20geltend%20zu%20machen.
Ein Verteidungungsgesetzt (wie oben angeführt) ist mir nicht bekannt – möglicherweise meinen Sie die mit dem §115 Grundgesetz (GG) verbundenen Artikel a bis l." (Zitat Ende)