Gemeinderat Aktuell
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 16.10. und Erläuterungen zur Tagesordnung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Bürgerfragen
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
3. Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen
4. Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen
5. Baugesuche
5.1. Errichtung einer Terrassenüberdachung, Anbau Abstellraum für Mülleimer, Carport auf dem Baugrundstück Flst.Nr. 4080, Meisenweg 6, 72189 Vöhringen
6. Bebauungspläne
6.1. Bebauungsplan "Nördlicher Ortskern, Abschnitt 2"; Billigung des Vorentwurfs und
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
6.2. Bebauungsplan "Lärmschutz Wittershausen";
Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
7. Radverkehrskonzept
8. Windkraftstandorte im nördlichen Landkreis Rottweil -mündlicher Bericht-
9. Verschiedenes
Erläuterungen zur Tagesordnung
Zu TOP 5:
Baugesuche
Zu TOP 5.1:
Errichtung einer Terrassenüberdachung, Anbau Abstellraum für Mülleimer, Carport auf
dem Baugrundstück Flst.Nr. 4080, Meisenweg 6, 72189 Vöhringen
In der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2023 wurde das Vorhaben „Errichtung einer Terrassenüberdachung, Anbau Abstellraum für Mülleimer, Carport auf dem Baugrundstück Flst.Nr. 4080, Meisenweg 6, 72189 Vöhringen“ beraten. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit folgender Begründung nicht erteilt: Nach Ziffer 2.2 des Bebauungsplanes „Hofäckerstraße“ ist ein Stauraum von 5 m vor Garagen festgesetzt. Es handelt sich hier um eine Nachtragsgenehmigung für den bereits errichteten Carport, dieser ist seitlich verkleidet, so dass er hierfür identisch wie eine Garage zu beurteilen ist. Aus Sicht der Verwaltung kann für die Abweichung nach § 23 Abs. 5 BauNVO eine Befreiung erteilt werden. Der Befreiung des Stauraums konnte jedoch nicht zugestimmt werden, da die Verkleidung des Carports zu erschwerten Sichtverhältnissen führt. Die Planung wurde überarbeitet, es ist jetzt vorgesehen, die Nord-Ost-Seite zur Straße hin überwiegend zu öffnen bzw. durchsichtig zu verkleiden, so dass der Verkehr auf dem Meisenweg gesehen werden kann und auch der Gegenverkehr wahrgenommen werden kann.
Zu TOP 6:
Bebauungspläne
Zu TOP 6.1:
Bebauungsplan "Nördlicher Ortskern, Abschnitt 2"; Billigung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nördlicher Ortskern, Abschnitt 2“ bereits am 19.12.2022 gefasst. Inzwischen liegt eine Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan vor, so dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden kann.
Zu TOP 6.2:
Bebauungsplan "Lärmschutz Wittershausen";
Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat bereits am 23.07.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lärmschutz Wittershausen“ gefasst, um hierdurch die Anforderungen des am 18.06.2018 beschlossenen Lärmaktionsplans, der 2021 überarbeitet und dann am 19.04.2021 vom Gemeinderat erneut beschlossen wurde, zu erfüllen. In der Zeit vom 13.09.2021 bis 15.10.2021 erfolgte die Auslegung des Vorentwurfs und in der Sitzung am 21.11.2022 die Billigung des Entwurfs. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs wurde in der Zeit vom 12.12.2022 bis 17.05.2023 durchgeführt. Der Bebauungsplan, zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften, kann nun in der Fassung vom 02.10.2023 nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 Gemeindeordnung als Satzung beschlossen werden.
Zu TOP 7:
Radverkehrskonzept
In der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023 wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes beauftragt. Das Regierungspräsidium teilte uns mit, dass die Prüfung des Förderantrages abgeschlossen ist. Für das Radverkehrskonzept kann mit Erhalt des Zuwendungsbescheides eine Firma beauftragt werden.