Gemeinderat Aktuell
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 22. Juli 2013
Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats vom 22. Juli 2013
1. Bürgerfragen / Antworten zu Anfragen aus vorheriger Sitzung
Seitens der Bürgerschaft kamen keine Fragen. Aus der Sitzung vom 17. Juni 2013
waren keine offenen Fragen zu beantworten.
2. Abbruch des Wohnhauses mit Ökonomieteil und Stall auf Flst. Nr. 333, Pfarrstraße 17, Vöhringen
Der Gemeinderat hat für dieses Abbruchvorhaben das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
3. Stellplatzüberdachung als Carport für ein Auto, Flst. Nr. 486/3, Öschlestraße 23, Vöhringen
Der Gemeinderat hat für dieses Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
4. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 185 und 186, Rottweiler Straße, Vöhringen
Der Gemeinderat hat für dieses Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
5. Neubau eines Wohngebäudes mit angebauter Garage auf Flst. Nr. 350 (Teilfläche), Laubweg 22, Vöhringen
Der Gemeinderat hat für dieses Bauvorhaben ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
6. Mühlbachschule, Anbau Kindertagesstätte, Flst. Nr. 513, Gartenstraße 48, Vöhringen
Der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 17. Juni 2013 mit großer Mehrheit die Entwurfsplanung für den Kindergartenanbau an der Mühlbachschule gebilligt und das Architekturbüro Domino beauftragt, das Baugesuch anzufertigen und die Ausschreibung durchzuführen.
Das Baugesuch lag dem Gremium in der Sitzung vom 22. Juli 2013 nun vor und das gemeindliche Einvernehmen zur Bausache wurde erteilt.
7. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
8. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)
Die Fachbeamtin für Finanzwesen erläuterte dem Gremium den Grund für die Satzungsänderungen. In der Abwassersatzung und in der Wasserversorgungssatzung sollen die Voraussetzungen für die Erhebung von nachträglichen Anschlussbeiträgen geändert werden. Dabei sollen einige
Nachveranlagungsgründe entfallen und es soll eine Bagatellgrenze eingeführt werden, unter der keine Beiträge nacherhoben werden.
Diese überaus bürgerfreundlichen Änderungen der Satzungen wurde seitens des Gemeinderats jeweils einstimmig beschlossen.
9. Bebauungsplan „Ziegelhütte, Erweiterung, 1. Genehmigungsabschnitt, 1. Erweiterung“, Satzungsbeschluss
Bürgermeister Hammer musste diesen Tagesordnungspunkt leider absetzen, da seitens des Landratsamtes Rottweil, untere Naturschutzbehörde, der zur Genehmigung benötigte artenschutzrechtliche Vertrag immer noch nicht bei der Gemeinde eingegangen ist.
10. Bebauungsplan „Scheinten I und II“, Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Zum Entwurf des Bebauungsplanes „Scheinten I und II“ wurde in der Zeit vom 29. April 2013 bis 29. Mai 2013 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Frau Graf vom Ingenieurbüro ITON – Ingenieurteam Oberer Neckar in Sulz stellte den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.07.2013 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vor. Des Weiteren erläuterte
sie die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Seitens des Gremiums wurde der Antrag gestellt, in den Entwurf des Bebauungsplanes noch einen Spielplatz einzuplanen. Diesem Antrag wurde trotz Bedenken seitens der Verwaltung mehrheitlich entsprochen.
Auf Hinweis aus den Reihen des Gemeinderates wird zudem die Zulässigkeit von oberirdischen Gastankanlagen noch eingearbeitet.
Schlussendlich hat der Gemeinderat hat dem Beschlussvorschlag der Gemeinde mit den erläuterten Anträgen einheitlich zugestimmt.
11. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Vöhringen
Bürgermeister Hammer erläuterte, dass die Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Vöhringen entsprechend der Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 erhöht werden sollen. Die Erhöhung entspricht
dem Inflationsausgleich.
Die Gebührenanpassung übernimmt die von den kommunalen und kirchlichen Landesverbänden vorgeschlagenen Beträge bzw. bewegt sich in den von dort vorgesehenen Gebührenkorridoren, um so zum einen in keinen nachteiligen Wettbewerb mit den umliegenden Städten und Gemeinden einzutreten und zum
anderen evtl. Ausgleichstockmittel nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Der Gemeinderat hat der Erhöhung und dem beigefügten Satzungsentwurf jeweils einstimmig zugestimmt.
12. Stellungnahme der Gemeinde Vöhringen zur möglichen Ausweisung einer Vorrangfläche für Windkraft am „Hader Berg“ im Regionalplan
Bürgermeister Hammer erläuterte den Sachverhalt. Der Regionalverband schlägt vor, im Teilplan Windkraft zum Regionalplan den Hader Berg in Wittershausen als Vorrangfläche für Windkraft auszuweisen. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde im Flächennutzungsplan auf dieser Fläche keine anderen
Schwerpunkte setzen kann. Zudem hätte die Ausweisung Signalwirkung für Investoren. Im Umkehrschluss bedeutet eine Nichtausweisung jedoch nicht, dass Anlagen nicht zulässig wären. Die Gemeinde wird eine Stellungnahme an den Regionalverband senden, in dem sie die Ausweisung eines regionalen
Vorranggebietes für Windkraftanlagen auf dem „Hader Berg“, Gemarkung Wittershausen, ablehnt. Grund für die Ablehnung ist der massive Eingriff in das Landschaftsbild, da die Höhe des Berges und der möglichen Anlagen im Missverhältnis zueinander stehen sowie die negative Beeinflussung der Sternwarte in
Brittheim.
Der Gemeinderat beschloss und billigte die Stellungnahme einstimmig.
13. Vergabebeschluss zu Oberflächenbehandlung in der Sulzer Straße
Die Fachbeamtin für das Finanzwesen erläuterte den Sachverhalt. Im Haushaltsplan 2013 wurden Mittel für Deckensanierungen in der Daimlerstraße, der Mozartstraße und der Eythstraße eingestellt. Dabei wurde recht schnell deutlich, dass auf Grund der aktuellen Preisentwicklung im Tiefbaubereich und durch
weitergehenden Sanierungsbedarf die Maßnahme nicht wie geplant umgesetzt werden kann. Allein für die Mozartstraße und die Daimlerstraße lagen die Kostenschätzungen weit über den veranschlagten Mitteln.
Auf Grund dessen wurde als kostengünstigere Alternative eine Oberflächenbehandlung der Fahrbahndecke in Erwägung gezogen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2013 entschieden, die Kreuzungsbereiche in der Daimlerstraße nicht komplett zu erneuern, sondern im gesamten Bereich ausschließlich
eine Oberflächenbehandlung aufzubringen. Die hierbei freiwerdenden Mittel sollen für eine zusätzliche Oberflächenbehandlung im Außerortsbereich der Sulzer Straße eingesetzt werden.
Die Verwaltung hat daraufhin die Leistungen beschränkt ausgeschrieben und zwei Angebote erhalten. Alle Anbieter haben auf Grund des Zustandes der Kreuzungsbereiche eine Oberflächenbehandlung in der Daimlerstraße auf Grund Ungeeignetheit zur Oberflächenbehandlung nicht berücksichtigt.
Vorsorglich wurde in der Daimlerstraße und der Mozartstraße eine Kanalbefahrung durchgeführt, um mögliche Schäden vor der Bearbeitung der Fahrbahndecke festzustellen. Diese Befahrung hat ergeben, dass in beiden Bereichen jeweils eine Schadstelle vorliegt, die in offener Bauweise zu sanieren ist. Diese
Schäden sind zu beheben, bevor eine Behandlung der Fahrbahndecke in Angriff genommen wird.
Auf Grund dieser Verzögerungen scheint es unwahrscheinlich, dass die Oberflächenbehandlung in diesen Bereichen noch in diesem Jahr erfolgen kann. Unabhängig davon wurde entschieden, die Oberflächenbehandlung in der Sulzer Straße zeitnah umzusetzen. Hierzu wurden die Kosten für die
Oberflächenbehandlung der Sulzer Straße aus den beiden vorliegenden Angeboten ermittelt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Oberflächenbehandlung im Außerortsbereich der Sulzer Straße an den günstigsten Anbieter zu vergeben.
14. Planungsleistungen für den Ausbau des Hesseweges und des Herrenweges
Bürgermeister Hammer informierte das Gremium darüber, dass die Verwaltung vorschlägt, bereits jetzt zu einem frühen Zeitpunkt die Planungen für den Ausbau des Hessewegs in Vöhringen und des Herrenwegs in Wittershausen in Auftrag zu geben, damit die erforderlichen Berechnungen zu Beginn des
Haushaltsplanverfahrens 2014 im kommenden Herbst vorliegen, so dass dann entschieden werden kann, ob die Maßnahmen 2014 in Angriff genommen sollen.
Zudem sollen zeitnah Kanalbefahrungen durchgeführt werden, um auf mögliche Beschädigungen von Kanalabschnitten reagieren zu können. Kanalbefahrungen sind daher in der Hölderlinstraße, der Waldstraße, dem Fliederweg und der Ortsdurchfahrt Wittershausen sowie in der Bochinger Straße angedacht. Die
Zuschussmöglichkeiten für die Kanalsanierungen werden in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
15. Finanzzwischenbericht 2013
Die Fachbeamtin für das Finanzwesen stellte anhand der Vorlage den Finanzzwischenbericht kurz vor, da es bei der Gemeinde Vöhringen geübte Praxis ist, den Gemeinderat nach Ablauf der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres über die bisherige Entwicklung der Haushaltswirtschaft des laufenden Jahres zu
unterrichten. Aufgrund der Umstellung von der Kameralistik zur Doppik stellt sich der Finanzzwischenbericht anders dar. In der Ergebnisrechnung sind wesentliche Verbesserungen zu verzeichnen, in der Vermögensrechnung wurden Mehreinnahmen durch Zuschüsse, die nicht veranschlagt wurden, gewährt. Diese
Zuschüsse kommen aus dem Ausgleichsstock und Fachförderung für die Erweiterung der Kleinkindbetreuung an der Mühlbachschule.
Die Gemeinde kann beachtliche Rücklagen und vermutlich eine hohe Zuführungsrate aus dem Jahr 2012 in den laufenden Haushalt verzeichnen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Entwicklungen der Haushaltswirtschaft.
16. Ausschreibung der Gewährung einer Beihilfe (Subvention) zur Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandversorgung im Gewerbegebiet Ziegelhütte
Bürgermeister Hammer führte aus, dass die DSL-Versorgung des Gewerbegebiets Ziegelhütte unzureichend ist. Die Gemeinde hat daher eine Abfrage des Bedarfs bei den dort ansässigen Unternehmen und eine Abfrage bei Breitbandversorgungsunternehmen durchgeführt, ob diese in den kommenden drei Jahren
ohne Zuschuss der Gemeinde einen Ausbau der Breitbandversorgung in der „Ziegelhütte“ planen.
Die Umfrage unter der Gewerbetreibenden hat gezeigt, dass für das Gewerbegebiet „Ziegelhütte“ in Vöhringen sich der Bedarf so gestaltet, dass zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke eine Beihilfe der Gemeinde für die Versorgung des Gebiets ausgelobt werden kann.
Bevor eine Subvention ausgelobt werden kann, sind die bekannten Versorgungsunternehmer abzufragen, ob diese innerhalb der nächsten drei Jahre auch ohne die Gewährung einer Subvention einen Ausbau im betroffenen Gebiet durchführen werden. Das Ergebnis war, dass von keinem Anbieter der Ausbau in den
nächsten drei Jahren in Aussicht gestellt wird. Somit sind die Voraussetzungen für die Auslobung einer Subvention gegeben. Die Ausschreibung wird über das Amtsblatt, der Homepage der Gemeinde und über die Clearing-Stelle Baden-Württemberg erfolgen.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung die Gewährung einer Beihilfe (Subvention) über die o. g. Medien bzw. Stellen öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt für symmetrisches DSL mit einer Bandbreite von mind. 25 mbit/sec.
17. Verschiedenes
a) Ortsbegehungen
Auf Bitte vom Gemeinderat wird ein Aktenvermerk über die Ortsbegehungen Vöhrin-
gen und Wittershausen erstellt und den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.
b) Lautsprechersystem
Nach der Sommerpause kann das Lautsprechersystem für den Sitzungssaal kostenlos getestet werden. Danach kann entschieden werden, ob man dieses System für geeignet hält oder nicht.
c) Salzbergwerk Stetten
Seitens des Gemeinderats wurde angeregt, dass sich Herr Bürgermeister Hammer um verbindliche Auskunft bemüht, inwiefern der Salzabbau des Salzbergwerkes Stetten die Gemarkungsgrenze Vöhringen tangiert, welche Einflussmöglichkeiten der Gemeinde zustehen und wo Sondermüll in den Stollen gelagert wird.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Manuela Hermann
Schriftführerin