Gemeinde V�hringen

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Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Situng des Gemeinderates Vöhringen am 25.10.2010

 

1.   Aufstellen eines Bürocontainers auf Flst. Nr. 2281, Zollernstraße, Vöhringen-Wittershausen

 

Das Bauvorhaben war bereits mehrmals Gegenstand von Diskussionen in Gemeinderat und Ortschaftsrat, da von den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans "Lupfer, 1. Änderung und 1. Erweiterung" in verschiedenen Punkten abgewichen wurde.

Zur erforderlichen Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze sowie zur Ausnahme hinsichtlich der Zulässigkeit von sonstigen, nicht störenden Gewerbebetrieben erteilte der Gemeinderat letztendlich seine Zustimmung; das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben aber wurde mehrheitlich versagt, da die Gestaltung des Bürocontainers mit einem Flachdach gegen die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans verstößt und sich nach Ansicht des Ortschaftsrats gestalterisch nicht in ein Allgemeines Wohngebiet einfügt.

 

2.   Wintergartenanbau an das bestehende Wohngebäude auf Flst. Nr. 4076/2, Kiebitzweg 3, Vöhringen

 

Dem geplanten Wintergartenanbau an das bestehende Wohnhaus Kiebitzweg 3 wurde ohne Diskussion seitens des Gremiums einhellig zugestimmt. Die Beratung im Gemeinderat war notwendig geworden, weil der für das Gebiet maßgebliche Bebauungsplan "Hofäckerstraße" als Dachform Sattel- und Walmdächer vorschreibt, der Wintergartenanbau aber ein Flachdach erhalten soll.

 

3.   Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Flst. Nr. 453, Veilchenweg 12, Vöhringen

 

Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 20.09.2010 dem Abbruch des Gebäudes Veilchenweg 12 zugestimmt worden war, stand nun die Beratung über den an dieser Stelle geplanten Neubau an. Da die Baulinie aus dem Jahr 1963 mit dem geplanten Einfamilienhaus eingehalten wird, sich das künftige zweigeschossige Gebäude mit Zeltdach nach Ansicht von Verwaltung und Gremium in die umgebende Bebauung einfügt und auch die Erschließung gesichert ist, wurde auch für dieses Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

 

4.   Neuanlage von 35 Firmenparkplätzen auf Flst. Nr. 5600, Rosenfelder Str. 100, Vöhringen

 

Das planungsrechtlich im Außenbereich befindliche Bauvorhaben bezüglich der Neuanlegung von 35 Firmenparkplätzen musste ebenfalls im Gemeinderat beraten werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Stellplätze für die dort ansässige Firma notwendig sind wurde dem Baugesuch gem. § 35 BauGB einstimmig zugestimmt.  

 

5.   Errichtung von zwei Betonstelen als Hinweisschild auf Flst. Nr. 5376, Rosenfelder Straße, Vöhringen

 

Die Bauherrin hat beantragt, auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 5376, das planungsrechtlich gesehen im Außenbereich liegt, zwei mittels Strahlern angeleuchtete Betonstelen als Hinweisschilder auf den dortigen Betrieb anbringen und - auf eigene Kosten - eine Stromleitung einlegen zu dürfen. Diesem Ansinnen erteilte das Gremium einstimmig sein Einvernehmen. Die Bauherrin verpflichtet sich im Gegenzug dazu, das betreffende gemeindeeigene Grundstück zu pflegen. Zudem wird in den Pachtvertrag der Hinweis aufgenommen, dass die künftige Stromversorgung eine öffentliche Wasserleitung kreuzt.

 

6.   Verwaltungsgebührenkalkulation sowie Neufassung der Verwaltungsgebühren-satzung

 

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg müssen auch bei Verwaltungsgebühren die Gebührensätze im Rahmen einer vom Gemeinderat gebilligten Kalkulation ermittelt werden. Dem entsprechend hat die Verwaltung nunmehr auf der Grundlage der örtlichen Kostenstruktur eine Kalkulation ausgearbeitet und vorgelegt, deren Bemessungsgrundlagen der Verwaltungsaufwand und das wirtschaftliche oder sonstige Interesse des Gebührenschuldners ist. Die Gebührensätze wurden dabei nach Stundensätzen und Zeitaufwand kalkuliert und so die endgültigen Fest- und Zeitgebühren für die jeweiligen öffentlichen Leistungen festgelegt. Das Gremium stimmte der vorgelegten Satzung sowie den darin enthaltenen Gebührensätzen zu.

 

à  Der vollständige Satzungstext ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 

7.   Anerkennung des bürgerschaftlich erstellten Leitbilds für die Gemeinde durch den Gemeinderat

 

Einstimmig anerkannt hat der Gemeinderat das bürgerschaftlich erstellte Leitbild als Handlungsempfehlung für die Weiterentwicklung der Gemeinde. Gleichzeitig wurde allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Leitbildprozess Dank für das erbrachte Engagement und die eingebrachten Ideen ausgesprochen.

 

à  Das Leitbild für die Weiterentwicklung der Gemeinde Vöhringen in den Jahren 2011 bis             2020/2025 ist in diesem Amtsblatt als Sonderbeilage enthalten.

 

8.   Einrichtung eines Bildungshauses für Drei- bis Zehnjährige

Die gemeinsame Bewerbung der Mühlbachschule und der beiden Vöhringer Kindergärten zur Einrichtung eines Bildungshauses für drei- bis zehnjährige Kinder wurde vom Gremium einhellig begrüßt, da man dies als Chance sieht, den Schul- und Bildungsstandort Vöhringen sowie die Anstrengungen der Gemeinde im Bereich der Kinderbetreuung im vorschulischen Alter zu stärken und so das Gemeindeprofil mit einem modernen pädagogischen Konzept zu schärfen.

 

Schulleiter Prügel stellte dem Gremium das Modellprojekt Bildungshaus detailliert vor, das seit dem Jahr 2007 an 33 Standorten erprobt und wissenschaftlich begleitet wird und nun um weitere 70 Bildungshäuser in ganz Baden-Württemberg ausgeweitet werden soll. Ziel sei insbesondere, die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule zu intensivieren, wobei gemeinsame Lern- und Spielzeiten in Institutions- und jahrgangsübergreifenden Gruppen zentrale Strukturelemente darstellen.

 

Das Gremium gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Vöhringer Bewerbung bei der Entscheidung des Kultusministeriums im Dezember dieses Jahres berücksichtigt wird und man dann am 1. Februar 2011 in das Projekt Bildungshaus einsteigen kann.

 

9.   Neufassung der Feuerwehrsatzung

 

Da der Landesgesetzgeber das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg zum Jahresende 2009 inhaltlich und sprachlich modernisiert hat, musste nun auch die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Vöhringen in Anlehnung an das gemeinsame Satzungsmuster des Gemeindetags und des Landesfeuerwehrverbandes überarbeitet und an die neuen Inhalte angepasst werden. Vom Gremium wurde die Neufassung der Feuerwehrsatzung einstimmig als Satzung beschlossen.

 

à  Der vollständige Satzungstext ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.

 


10. Bekanntgaben, Sonstiges

      Verkabelung / Internet

 

Gemeinderätin Kopp regte an, bei Grabungsarbeiten von Kabelbetreibern seitens der Gemeinde zu verlangen, dass zusätzlich ein Leerrohr eingelegt wird, um somit für eine evtl. spätere Breitbandverkabelung gerüstet zu sein.

 

Bürgermeister Hammer wies sie darauf hin, dass dies rechtlich gesehen nicht möglich sein wird, da den Kabelbetreibern hierdurch nur ein Mehraufwand, aber kein Nutzen entsteht und sie hierzu nach den maßgeblichen Konzessionsverträgen auch nicht verpflichtet sind.

 

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.

 

 

Birgit Kiene

Schriftführerin

 

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