Rathaus Aktuell
Fälligkeit Grund- und Gewerbesteuer
Wir möchten alle Gebührenpflichtigen darauf aufmerksam machen, dass die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer am 15. Mai zur Zahlung fällig wird.
Barzahler sind selbst für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich und haben die Rate zum Fälligkeitstermin 15. Mai 2022 zu entrichten. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen wird die Rate zum Fälligkeitszeitpunkt von Ihrem Girokonto abgebucht.
Die Höhe der jeweiligen Rate ist aus dem Ihnen zuletzt zugegangenen Jahresgebührenbescheid ersichtlich.
Es werden keine separaten Bescheide verschickt.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben. Um Mehrkosten zu vermeiden, erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat, so dass Sie die Einhaltung der Zahlungstermine nicht selbst überwachen müssen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung
(Tel. 9583-21; Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Dienstagnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Das Formular für SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie im Rathaus oder im Internet unter www.voehringen-bw.de.
-Steueramt-