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Rathaus Aktuell
Durch den außerordentlichen Wahltermin verkürzt sich der Zeitraum für die Briefwahl Bundestagswahl am 23. Februar
Der Deutsche Bundestag wird turnusgemäß alle vier Jahre neu gewählt. Am 27. Dezember 2024 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 23. Februar 2025 angeordnet. Damit begann für alle Beteiligten ein Wettlauf gegen die Zeit, um rechtzeitig alle Unterlagen vorzubereiten und zu verschicken. Die Frist zur Meldung von Kandidaten lief noch bis zum 20. Januar. Erst danach können die Wahlunterlagen final erstellt werden. Da die Stimmzettel daher erst in der ersten Februarwoche an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden können, wird mit einem Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 gerechnet. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Somit bleibt nur ein sehr enges Zeitfenster, zumal auch der Postversand immer zumindest etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann seine Unterlagen aber auch persönlich abholen. Dafür genügt eine entsprechende Angabe im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Der Antrag kann auch persönlich beim Wahlamt gestellt werden. Dann besteht die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. So werden zwei Postwege eingespart.
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