In der Gemeinde Vöhringen kam es dieses Jahr mutmaßlich zu Fällen der Wilderei durch einen Hund.
Grundsätzlich gilt in Baden-Württemberg ein freies Betretungsrecht für den Wald und es gibt auch keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist jedoch, dass der Hund nur frei laufen darf, wenn er auch sicher ohne Leine unter Kontrolle zu bringen ist. Ist das nicht möglich, so macht sich der Hundebesitzer/in mit einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Die Brut- und Setzzeit der Wildtiere erstreckt sich von Anfang März bis Ende Juli. In dieser Zeit reagieren die Wildtiere besonders empfindlich auf Störungen, da sie ihre Jungen brüten oder zur Welt bringen. Daher bitten wir Sie, Ihre Hunde in dieser Zeit trotzdem an der Leine zu führen.
Grundsätzlich gilt ein Betretungsverbot von Wiesen und Feldern in der Vegetationszeit. Dies gilt für die Nutzzeit der landwirtschaftlichen Flächen, also zwischen Anfang März und Ende Oktober.
Hundebesitzer können nach § 292 StGB (Jagdwilderei) bestraft werden, wenn der Hund das Wild hetzt oder reißt. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer entsprechenden Geldstrafe geahndet werden.
Der Jagdausübungsberechtigte hat auch nach § 823 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz, bei rechtswidriger Störung gem. § 1004 BGB auch einen gerichtlichen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch gegenüber dem Störer. (Hundehalter)
In Baden-Württemberg gilt zunächst der § 49 JWMG Schutz der Wildtiere vor Hunden und Katzen.
Die jagdausübungsberechtigten Personen wie Pächter oder anerkannte Wildtierschützer dürfen in ihrem Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden, mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizei im Einzelfall töten, wenn das unmittelbare Einwirken auf die Hundehalter sowie Begleitpersonen erfolglos war oder das Einfangen des Hundes nicht erfolgsversprechend ist. Lebend gefangene Hunde oder Katzen sind als Fundsache zu behandeln. Die Ortspolizeibehörde ist derzeit am Überlegen, ob eine schriftliche Genehmigung erteilt werden muss.
Gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung von bestimmten Verhaltensregeln ermöglichen allen Beteiligten ein harmonisches Miteinander.
So können Mensch und Tier die Natur gemeinsam genießen. Denn Tierschutz endet nicht beim eigenen Vierbeiner.