Rathaus Aktuell
Grundsteuer - Jahreszahler - am 01. Juli 2025 fällig
Wir möchten alle Gebührenpflichtigen darauf aufmerksam machen, dass bei Jahreszahlern (Bezahlung der Grundsteuer nicht in Raten, sondern in einem Betrag – nur auf Antrag) die Grundsteuer am 01. Juli 2025 zur Zahlung fällig war.
Barzahler sind selbst für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt von Ihrem Girokonto abgebucht.
Die Höhe der jeweiligen Rate ist aus dem Gebührenbescheid vom 20.01.2025 ersichtlich; bei späteren Änderungen der Rate oder der Besitzverhältnisse, aus der letzten Benachrichtigung. Die bis 31.12.2024 festgesetzten Beträge gelten nicht mehr!
Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben. Um Mehrkosten zu vermeiden, erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat, so dass Sie die Einhaltung der Zahlungstermine nicht überwachen müssen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich, per E-Mail (steueramt@voehringen-bw.de) oder telefonisch (07454/9583-21) zur Verfügung.
Das Formular für SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie im Rathaus oder im Internet unter www.voehringen-bw.de/Rathaus&Gemeinderat/Bürgerservice/Rathausvordrucke/AllgemeineVordrucke
-Ihr Steueramt-