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Rathaus Aktuell
Einladung zur Gemeinderatssitzung und Erläuterungen zur Tagesordnung
Tagesordnung:
I. ÖFFENTLICH
1. Bürgerfragen |
2. Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen |
3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen |
4. Bericht des Ortsvorstehers über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen |
5. Baugesuche |
5.1 Anbau Hauseingangsbereich / Garderobe, Gäste-WC, Flst. Nr. 5017; Friedrichstraße 30, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen |
5.2 Errichtung, Abbruch, Neubau eines Einfamilienhauses, Flst.Nr. 2848, Wiesenweg 5, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen |
5.3 Wohnhausneubau mit Carport, Flst.Nr. 4308, Amselweg 12, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen |
5.4 An- und Umbau am bestehenden Wohnhaus und Garage, Flst.Nr. 8, Im Winkel 5, 72189 Vöhringen, Gemarkung Wittershausen |
6. Erweiterungsneubau Kindergarten am Standort Friedrichstraße - Beauftragung der Projektsteuerung |
7. Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Neue Wiesen - 1. Erweiterung |
8. Änderung des Schulgesetzes am 29.01.25 Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Werkrealschule zwischen der Stadt Sulz a.N. und den Gemeinden Empfingen und Vöhringen |
9. Übernahme Container Kindergarten Friedrichstraße zum 01.01.2026 |
10. Widmung des Mehrzweckraumes in der Tonauhalle und des Vereinsraumes in der Halle in Wittershausen für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen |
11. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 |
12. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 |
13. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 |
14. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 |
15. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
16. Verschiedenes |
Zu TOP 5:
Baugesuche
Zu TOP 5.1:
Anbau Hauseingangsbereich / Garderobe, Gäste-WC, Flst. Nr. 5017; Friedrichstraße 30, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen
Die Bauherren planen die Errichtung eines neuen Eingangsbereichs mit Garderobe und
Gäste-WC an der straßenseitigen Gebäudevorderseite. Das betroffene Grundstück liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Lehrwiesen“, der im Jahr 1980
rechtskräftig wurde.
Durch den geplanten Anbau wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze zur
Friedrichstraße um ca. 2,0 Meter überschritten.
Da das Vorhaben somit von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht, ist eine
Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Zu TOP 5.2:
Errichtung, Abbruch, Neubau eines Einfamilienhauses, Flst.Nr. 2848, Wiesenweg 5, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen
Die Bauherren beabsichtigen den Abbruch eines bestehenden Gebäudes sowie die Errichtung
eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes "Vöhringen-West".
Das geplante Wohnhaus soll mit einem klassischen Satteldach errichtet werden. An der
Nordost- und Südwestseite des Gebäudes sind je ein Dachaufbau vorgesehen. Diese
Dachaufbauten erhalten jedoch eine abweichende Dachform mit einer geringeren
Dachneigung von 15°.
Da die Dachaufbauten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der
Dachform bzw. Dachneigung entsprechen, ist eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
erforderlich.
Zu TOP 5.3:
Wohnhausneubau mit Carport, Flst.Nr. 4308, Amselweg 12, 72189 Vöhringen, Gemarkung Vöhringen
Bei der Gemeinde Vöhringen wurde ein Bauantrag für ein Vorhaben im Innenbereich für ein Wohnhausneubau mit Carport eingereicht. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und unterliegt daher der planungsrechtlichen Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ist das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erforderlich.
Zu TOP 5.4:
An- und Umbau am bestehenden Wohnhaus und Garage, Flst.Nr. 8, Im Winkel 5, 72189 Vöhringen, Gemarkung Wittershausen
Die Bauherren haben einen Antrag auf An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses gestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hargental“. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine zusätzliche Wohneinheit sowie ein Anbau mit Garage. Im Zuge dessen ergeben sich folgende planungsrechtliche Abweichungen:
1. Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ):
2. Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ):
3. Abweichung von der Dachform bzw. Dachneigung:
Da das Vorhaben somit von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht, ist eine
Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Zu TOP 6:
Erweiterungsneubau Kindergarten am Standort Friedrichstraße - Beauftragung der Projektsteuerung
Um den immer weiter steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen decken zu können wurde entschieden, am Standort Friedrichstraße einen Erweiterungsneubau umzusetzen. Für
dieses sehr umfangreiche Vorhaben soll eine Projektsteuerung mit der Betreuung sowie einer zusätzlichen Standortanalyse beauftragt werden, über welche der Gemeinderat berät.
Zu TOP 7:
Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Neue Wiesen - 1. Erweiterung
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes Neue Wiesen – 1. Erweiterung in der Verlängerung zum bereits bestehenden Baugebiet Neue Wiesen wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat berät über die Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten.
Zu TOP 8:
Änderung des Schulgesetzes am 29.01.25
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Werkrealschule zwischen der Stadt Sulz a.N. und den Gemeinden Empfingen und Vöhringen
Nach der neuerlichen Änderung des Schulgesetzes im Frühjahr 2025 ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach der Schulart Werkrealschule weiter sinken wird und die gemeinsame Werkrealschule der Stadt Sulz und den Gemeinden Empfingen und Vöhringen künftig keinen Zulauf mehr haben werden. In der Sitzung ist über die Aufgabe des Schulkonstrukts zu beraten und zu beschließen.
Zu TOP 9:
Übernahme Container Kindergarten Friedrichstraße zum 01.01.2026
Zur kurzfristigen Deckung des akuten Betreuungsbedarfs wurde auf Beschluss des
Gemeinderats vom 22.04.2023 am Kindergarten Friedrichstraße eine temporäre
Containerlösung errichtet. Diese diente zur Auslagerung des Bewegungsraums, nachdem der
ursprünglich dafür genutzte Raum im Obergeschoss reaktiviert und als Gruppenraum
verwendet wurde, um zusätzliche Ü3- und U3-Kapazitäten zu schaffen.
Die Container wurden zunächst auf Mietbasis über eine Laufzeit von 24 Monaten angemietet.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 besteht nun die Möglichkeit, diese Container zum
Restwert von 15.623,51 € zu übernehmen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt, dass sich die Übernahme im Vergleich zur Fortführung der Miete nach nur 14,80 Monaten amortisiert.
Zu TOP 10:
Widmung des Mehrzweckraumes in der Tonauhalle und des Vereinsraumes in der Halle in Wittershausen für die Durchführung von standesamtlichen Trauungen
Nach § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer der
Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form erfolgen. Sie muss an einem vom
Standesamt bestimmten Ort stattfinden, der die ordnungsgemäße Vornahme der
Amtshandlung durch die Standesbeamtin bzw. den Standesbeamten ermöglicht. Die
Festlegung eines solchen Eheschließungsorts – auch außerhalb des Rathauses – erfolgt
durch Widmung durch die Gemeinde und muss sich innerhalb des Standesamtsbezirks
befinden.
Um die Durchführung von barrierefreien Eheschließungen in würdigem Rahmen
sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, den Mehrzweckraum in der Tonauhalle Vöhringen
als weiteren Eheschließungsort zu widmen. Der Raum ist ebenerdig zugänglich, bietet
ausreichend Platz und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Er kann zudem als
Ausweichmöglichkeit dienen, wenn eine unter freiem Himmel geplante Trauung – etwa im
Rondell – witterungsbedingt nicht durchgeführt werden kann.
Um auch in Wittershausen einen barrierefreien Raum anbieten zu können, wo das Trauzimmer
in der Ortsverwaltung ebenfalls nicht barrierefrei erreichbar ist, schlägt die Verwaltung vor,
auch den Vereinsraum in der Turnhalle in Wittershausen für die Durchführung von Trauungen
zu widmen. Auch dieser Raum ist barrierefrei erreichbar und bietet angemessene
Rahmenbedingungen für die Durchführung von Eheschließungen.
Zu TOP 11:
Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.
Zu TOP 12:
Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.
Zu TOP 13:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.
Zu TOP 14:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.
Zu TOP 15:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Alle Gemeinden haben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und verschiedenen anderen Gründen hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verzögert. Dies konnte nun aufgearbeitet werden.