Rathaus Aktuell
Grundsteuerjahreszahler - im Juli 2022 fällig
Wir möchten alle Gebührenpflichtigen darauf aufmerksam machen, dass bei Jahreszahlern die Grundsteuer am 1. Juli 2022, zur Zahlung fällig wird.
Barzahler sind selbst für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich. Wenn Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt von Ihrem Konto abgebucht.
Die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt übersandten Grundsteuerbescheid. Es werden keine separaten Bescheide verschickt.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung muss die Gemeinde Säumniszuschläge und Mahngebühren festsetzen. Gerne können Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, so dass Sie die Einhaltung der Zahlungstermine nicht überwachen müssen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch (07454/9583-21) zur Verfügung
Den Vordruck eines SEPA-Lastschriftmandates erhalten Sie im Rathaus, per E-Mail, oder zum Download auf der Homepage der Gemeinde Vöhringen, unter www.voehringen-bw.de > Rathaus & Gemeinderat > Bürgerservice > Rathausvordrucke > Allgemeine Vordrucke.
- Ihr Steueramt -