Rathaus Aktuell
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 13. März 2023
TOP 1
Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Hammer
Herr Bürgermeister Hammer begrüßte Frau Gemeinderätin Stierle. Frau Stierle wurde in der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2023 gewählt, Herrn Bürgermeister Hammer zu verpflichten.
Frau Stierle verpflichtete Herrn Hammer für seine dritte Amtszeit als Bürgermeister in Vöhringen.
TOP 2
Bürgerfragen
Herr Neu fragte nach, was gegen Falschparker unternommen werden kann. Vor allem im Ortskern kann man immer wieder Falschparker beobachten. Die Gemeinde könnte versuchen, mit einem Gemeindevollzugsdienst dagegen vorzugehen, was aber bisher nicht gewünscht sei, da dies wahrscheinlich zu Unfrieden in der Bevölkerung führen würde. Herr Neu schlägt vor, Zettel an die Autos der Falschparker anzubringen.
TOP 3
Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen
Dem Gemeinderat wurden die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 06. Februar 2023 zur Unterzeichnung vorgelegt. Die Niederschriften wurden ohne Einwendungen unterzeichnet.
TOP 4
Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen
Ortsvorsteherin Jauch teilte mit, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag das Einvernehmen für das Baugesuch Grabenäckerweg 26 erteilt hat.
TOP 5
Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 06.02.2023 keine Beschlüsse gefasst hat.
TOP 6 Baugesuche
TOP 6.1
Nachtragsgenehmigung: Nutzungsänderung Ökonomieteil zu Wohnung, Flst.Nr. 47, Mühlbachstraße 21, 72189 Vöhringen
Unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2023 wurde das Vorhaben „Nutzungsänderung Ökonomieteil zu Wohnungen auf dem Flst.Nr. 47, Mühlbachstraße 21, 72189 Vöhringen“ beraten. Das nach § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wurde versagt. Das Kreisbauamt ist in seiner Stellungnahme vom 06.02.2023 zu der Entscheidung gekommen, dass das Einvernehmen zu Unrecht versagt wurde und bittet um erneute Stellungnahme.
Frau Ullmann macht deutlich, dass es in diesem Gebiet aufgrund der Infrastruktur sehr wichtig ist, Stellplätze zu schaffen.
Der Gemeinderat hat für das Bauvorhaben „Nachtragsgenehmigung: Nutzungsänderung Ökonomieteil zu Wohnung, Flst.Nr. 47, Mühlbachstraße 21, 72189 Vöhringen“ das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 34 i.V.m. § 36 Baugesetzbuch erneut nicht erteilt.
TOP 6.2
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen, Flst.Nr. 4142, Friedrichstraße 24, 72189 Vöhringen
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Hofäckerstraße 1. Änderung“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan legt an der Kreuzung Friedrichstraße – Mozartstraße ein Sichtfeld fest. Hierfür ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist daher die Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
Herr Plocher erläutert, dass in letzter Zeit einige Baugesuche abgelehnt wurden, für die eine Befreiung des Sichtfeldes notwendig war.
Für das Bauvorhaben wird der Erteilung der notwendigen Befreiungen für das Hineinragen der Stellplätze und der Stützmauer in das Sichtfeld gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und das gemeindliche Einvernehmen nur unter positiver Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes zugestimmt. Dem stimmte der Gemeinderat mit einer Enthaltung zu.
TOP 6.3
Erweiterung einer bestehenden Hütte zur Scheune für landwirtschaftliche Zwecke, Schafstallweg 18, Flst.Nr. 5658, Gemarkung Vöhringen
Das Vorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplanes „Rübenteil“. Das Bauvorhaben beurteilt sich somit nach § 30 BauGB. Der Bauherr plant eine Erweiterung der bestehenden Hütte zur Scheune für landwirtschaftliche Zwecke. Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung zur Überschreitung des Baufensters gem. § 31 Abs. 2 BauGB notwendig. Zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist daher die Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
Herr Burkhardt spricht sich gegen die Überschreitung des Baufensters aus. Das Gremium schließt sich dem an und lehnt die Befreiung zur Überschreitung des Baufensters gem. § 31 Abs. 2 BauGB und das gemeindliche Einvernehmen einstimmig ab.
TOP 6.4
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 2436/5, Grabenäckerweg 26, Vöhringen-Wittershausen
Das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Grabenäcker 2. Änderung“. Da die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenze auf der Ostseite nicht ganz eingehalten werden (Haus und Garage überschreiten die festgelegte Baugrenze um bis zu ca. 1,50 m), ist zur Genehmigungsfähigkeit die Erteilung einer Befreiung erforderlich.
Das Gremium stimmt ohne Diskussion ab.
Der Gemeinderat hat der Erteilung einer notwendigen Befreiung gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 31 Abs. 2 BauGB, § 56 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB erteilt, mit der Maßgabe, dass die Baugrenzenüberschreitung maximal bis zu einem Meter betragen darf.
TOP 7
Neufassung der Bestattungsgebührenordnung
Die Bestattungsgebühren im Gemeindegebiet wurden zuletzt im Jahr 2006 kalkuliert und mit Wirkung zum 01.01.2007 festgelegt. Seither haben diese Gebühren mit einer kleinen Anpassung im Jahr 2010 Bestand. Die Gebühren wurden nun nach über 16 Jahren neu kalkuliert und die Ergebnisse in die Bestattungsgebührenordnung eingearbeitet. Der Gemeinderat berät über deren stufenweise Neufassung zum 01.04.2023 und 01.04.2024.
Der Gemeinderat stimmt nach intensiver öffentlicher Vorberatung in der vorhergehenden Sitzung ohne Diskussion ab.
Der Gemeinderat stimmt der Bestattungsgebührenanpassung einstimmig zu.
TOP 8
Beschaffung mehrerer Defibrillatoren
Die Gemeinde wird für Vöhringen und den Ortsteil Wittershausen öffentlich zugängliche Defibrillatoren beschaffen. Die Björn Steiger Stiftung führt ein Projekt "Herzsicher" durch, welches Spenden im Umkreis sammelt, um Defibrillatoren zu beschaffen. Grundsätzlich "beteiligt" sich die Stiftung mit mindestens einem Standort. Dies ist so zu verstehen, dass sich das Projekt nach Standorten ausrichtet. Es werden also Standorte gefördert (durch eingegangene Spenden) und nicht "nur" die Defibrillatoren.
Frau Hoh fragte die Verwaltung, warum u. a. bei einem privaten Unternehmen wie dem Autohof ein Defibrillator angebracht wird. Die Standorte wurden in der letzten Sitzung entschieden. Dabei kommt es nicht auf die Gebäudeeigentümer, sondern auf die öffentliche Zugänglichkeit der Standorte für die Allgemeinheit an.
Der Gemeinderat stimmte mit einer Enthaltung zu, die Björn Steiger Stiftung mit der Bereitstellung und Lieferung der Defibrillatoren zu beauftragen. Den außerplanmäßigen Ausgaben mit dem Betrag in Höhe von 18.000,- € wird ebenfalls mit einer Enthaltung zugestimmt.
TOP 9
Verschiedenes
9.1 Bericht Jugendforum
Herr Bürgermeister Hammer erläutert, dass die Gemeinde am 28.04.2023 die Durchführung des Jugendforums plant. Hierzu konnte die Landesjugendstiftung gewonnen werden, die die Moderation für uns durchführt. Die Verwaltung hat diesbezüglich einen Termin mit der Verwaltung und den weiterführenden Schulen.
9.2
Herr Maier regt an, bei der Sanierung der Goethestraße ein neues Bushaltestellenhäuschen an der Rottweiler Straße zu errichten. Die Verwaltung bestätigt, dass dies in der Ausschreibung mit drin sei.
9.3
Frau Ullmann fragt nach, ob es für den Austausch der Straßenbeleuchtung auf LED Fördermittel gibt. Die Verwaltung wird dies prüfen.
9.4
Frau Kopp erkundigt sich, wann der Glasfaserausbau losgeht. Laut Frau Hägele wird dies noch in diesem Jahr beginnen.
9.5
Frau Kopp lädt alle zum Tag der offenen Tür am 19. März 2023 ein.
9.6
Für die Erneuerung des Vorhangs und des dafür notwendigen Motors für die Turnhalle Wittershausen wurden 30.000,- € in den Haushalt eingestellt. Das Angebot liegt bei 19.700,- €. Frau Hägele verteilt dem Gemeinderat hierzu einen Umlaufbeschluss. Das Gremium stimmt dem Vorschlag zu.
9.7
Frau Hoh fragt die Verwaltung nach der Kreisverkehrsbepflanzung. Frau Hägele erläutert, dass dies in der nächsten Sitzung vorgestellt wird. Momentan liegen der Verwaltung zwei Angebote vor.
Der öffentlichen Sitzung schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an.