Rathaus Aktuell
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.09.2024
TOP 1
Bürgerfragen
Herr Armin Neu erkundigt sich, wann das grüne Zimmer entfernt wird. Bürgermeister Hammer antwortet, dies sei eine Sponsoring-Aktion und die Gemeinde freue sich über die Begrünung.
Weiterhin möchte Herr Neu darauf hinweisen, dass in einigen Straßen der Gemeinde große Schlaglöcher seien. Diese sollten dringend behoben werden. Bisher wurden diese mit Kaltasphalt ausgebessert. Herr Neu machte den Vorschlag, dass dies an eine externe Firma vergeben werden könnte. Außerdem solle man die Vorfahrtsregelung in der Rosenfelder Straße besser kenntlich machen und eventuell Markierungen auf der Straße anbringen. Ortsunkundigen sei die Vorfahrtsregelung nicht deutlich genug und es berge ein großes Unfallrisiko. Bürgermeister Hammer erwidert, der Gemeinde seien keine Unfallschwerpunkte bekannt. Für den Straßenunterhalt gäbe es jedes Jahr einen Posten im Haushalt, die Gemeinde könne jedoch nicht alles auf einmal machen.
Herr Michael Brenner-Bastek merkt an, dass das Ortseingangsschild aus Richtung Heiligenzimmern kommend, eingewachsen und sehr ausgebleicht sei. Bürgermeister Hammer sagt, man werde sich darum kümmern.
Weiter merkt Herr Brenner-Bastek an, dass die Tonauhalle von der Narrenzunft nicht so genutzt werden könne, wie sie es brauche. Die Garde müsse oftmals in andere Gemeinden ausweichen. Dies mache kein gutes Bild. Bürgermeister Hammer erklärt, es gibt eine geltende Benutzungsordnung, die eingehalten werden müsse. Die Gemeinde habe nicht genug Personal, um die Halle zu allen Zeiten öffnen zu können. Schließzeiten in den Ferien werden für Großputze und Urlaubsabgeltungen des Personals benötigt.
TOP 2
Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen
Dem Gemeinderat wurden die Niederschriften der vergangenen Sitzungen zur Unterzeichnung vorgelegt. Diese wurde ohne Einwendungen unterzeichnet.
TOP 3
Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
Bürgermeister Hammer berichtet, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung der Beschluss gefasst wurde, im Gewerbegebiet „Wörth“ einen Bauplatz zu veräußern.
TOP 4
Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen
Herr Maier informierte das Gremium stellvertretend, dass drei Baugesuche beschlossen wurden, welche auch auf der Tagesordnung von dieser Sitzung stehen. Den Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.
TOP 5
Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers von Wittershausen und deren Stellvertreter auf Vorschlag des Ortschaftsrats
Der Gemeinderat hat in getrennten geheimen Wahlen den Vorschlägen des Ortschaftsrats jeweils einstimmig zugestimmt.
Herr Maier ist neuer Ortsvorsteher. Herr Haberer bleibt erster Stellvertreter. Herr Binder wird neuer zweiter Stellvertreter.
TOP 6
Besetzung / Wahl der durch den Gemeinderat zu besetzenden Gremien
In der Gemeinderatssitzung im Juli wurde die Besetzung des Ausschusses des Abwasserzweckverbands Oberes Mühlbachtal vertagt. Es sind neben dem Sitz des Bürgermeisters drei weitere Sitze zu vergeben. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt:
FWV (1 Sitz)
Ordentliches Mitglied: H. Haberer, Stellvertreter: H. Lupold und H. Hauser
FBV (1 Sitz)
Ordentliches Mitglied: H. Herrmann, Stellvertreter: H. Prügel und H. Schäfer
CDU (1 Sitz)
Ordentliches Mitglied: H. Scheu, Stellvertreter: H. Burkhardt und Fr. Kopp
Das Gremium wählte einstimmig durch sogenannte Einigung.
TOP 7
Baugesuche
TOP 7.1
Container während der Umbaumaßnahme für den Kindergarten Wittershausen, Unteres Hargental 13, Flst. Nr. 2891, Gemarkung Wittershausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Abrundungssatzung in Wittershausen, nicht jedoch im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Somit beurteilt sich das Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Für Flurstücke im unbeplanten Innenbereich ist gem. § 34 BauGB die Bebaubarkeit nach Art der Umgebung zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich ein. Bisher war das Vorhaben zur Verfahrensbeschleunigung als sogenannter „fliegender Bau“ genehmigt und bekommt nun eine „ordentliche“ Genehmigung.
Das Gremium stimmte einstimmig zu.
TOP 7.2
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Hopfenstraße 2, Flst. Nr. 6946, Gemarkung Vöhringen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Laubweg“. Die Garage löst zur Rosenfelder Straße eine Abstandsfläche aus – Länge über 9 m, damit kann die Überschreitung der Baugrenze nur im Rahmen von § 31 Abs. 2 BauGB als Befreiung zugelassen werden. Die maximale Überschreitung der Baugrenze liegt bei 1 m. Die bisherige Praxis der Gemeinde sah die Zustimmung bei Überschreitungen der Baugrenze um bis zu 1 Meter vor.
Das Gremium stimmt einstimmig zu.
TOP 7.3
Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Hesseweg 14, Flst. Nr. 2038/13, Gemarkung Vöhringen
Das Vorhaben „Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Hesseweg 14, Flst. Nr. 2038/13, Gemarkung Vöhringen“ liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Vöhringen-West und Vöhringen-West 2. Änderung“. Es ist geplant, die Garage teilweise in der PFF2 (Pflanzenfestsetzung) zu errichten, hierfür ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) notwendig. Laut dem Bebauungsplan sind in diesen Flächen begrünte Vorgartenflächen anzulegen und mit heimischen Strauch- und/oder Gehölzgruppen locker zu bepflanzen.
Außerdem ist das Einvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich. Die Bauherren planen für das Wohnhaus eine Dachneigung von 28°. Laut Bebauungsplan muss die Dachneigung mindestens 30° betragen. Für die Abweichung von der Dachneigung bedarf es einer Befreiung nach § 56 Abs. 5 LBO.
Das Gremium stimmt allen Punkten einstimmig zu.
TOP 7.4
Errichtung Fernmeldemast, Stahlgitterausführung, Höhe 50,40 m für Mobilfunk, Netzausbau Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Flst. Nr. 5400, Gemarkung Vöhringen
Das Vorhaben liegt im Außenbereich von Vöhringen und beurteilt sich gem. § 35 BauGB danach, ob die Erschließung gesichert ist, öffentliche Belange nicht entgegenstehen und es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.
Auf dem Grundstück Flst. Nr. 5400 in Vöhringen soll ein Fernmeldemast, Stahlgitterausführung, Höhe 50,40 m für Mobilfunk errichtet werden. Dies dient der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikation. Die sonstigen Voraussetzungen sind nach Ansicht der Verwaltung erfüllt, so dass die Zustimmung zum Vorhaben empfohlen wird.
Das Gremium stimmt einstimmig zu.
TOP 7.5
Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage mit Verbrennungsmotoren für den Einsatz Biogas aus der Landwirtschaft, Neugenehmigung Pufferspeicher, Mühlbachhof 2, Flst. Nr. 2828, 2827, 2829, Gemarkung Wittershausen
Herr Haberer ist befangen und setzt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich.
Der Bauherr plant die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage, einschließlich der Errichtung von Verbrennungsmotoren zur Nutzung von Biogas aus der Landwirtschaft, sowie die Neugenehmigung eines Pufferspeichers. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schränkentaler Weiher“ (Biogasanlage). Im Bebauungsplan ist eine Wandhöhe (WH) von 539,0 m ü. NN und eine Firsthöhe (FH) von 543,0 m ü. NN festgesetzt. Durch die geplante bauliche Anlage sollen diese festgesetzten Höhen um 12 m (WH) bzw. 9,30 m (FH) überschritten werden. Der Pufferspeicher soll westlich auf den Grundstücken Flurstück Nr. 2828 und 2829, Gemarkung Wittershausen errichtet werden. Dabei liegt die Bodenhöhe auf dem Flurstück Nr. 2829 bereits bei 540 m ü. NN, sodass hier, bedingt durch die vorgegebenen Festsetzungen des Bebauungsplans, keine baulichen Anlagen errichtet werden könnten, ohne eine Befreiung zu beantragen. Aufgrund der bereits vorhandenen Geländehöhe resultiert die Notwendigkeit einer entsprechend hohen Befreiung. Es ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Höhen im Bebauungsplan bei der Planaufstellung so nicht gewollt waren, sondern irrtümlich festgesetzt wurden, weshalb bei der hohen Befreiung nun Kulanz walten kann.
Für die Erteilung der Befreiung und die Genehmigung des Vorhabens ist das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich.
Das Gremium stimmt einstimmig zu.
TOP 7.6
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen, Rottweiler Straße 10, Flst. Nr. 2028/3, Gemarkung Vöhringen
Der Sachverhalt wurde schon in der letzten Gemeinderatssitzung beratschlagt, nun gibt es eine Stellungnahme des Landratsamtes. Das Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen, Rottweiler Straße 10, 72189 Vöhringen, Flst. Nr. 2028/3, Gemarkung Vöhringen“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vöhringen-West“. Der Bebauungsplan ist seit dem 30.09.1994 rechtskräftig. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB).
Durch die parallel zur Straße verlaufende Baulinie kommt es an der Südost-Seite zu einer Überschreitung um ca. 2 m der Baugrenze mit Terrasse und Balkonen, hierfür ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig.
Zur Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist daher das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erforderlich.
In der letzten Sitzung wurde der Überschreitung von 1 m zugestimmt. Nun solle erneut beraten werden, da die Stellungnahme des Landratsamtes die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht stellt.
Das Gremium stimmt dem Vorhaben mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen zu.
TOP 8
Erschließung kommunaler Archive im Landkreis Rottweil durch freie Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis
Bürgermeister Hammer erläutert, die Unterhaltung des Gemeindearchivs ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Das Archivgut im Gemeindearchiv Vöhringen mit den Standorten Vöhringen und Wittershausen ist bislang nicht erschlossen und deshalb kaum oder nur sehr begrenzt nutzbar. Vöhringen ist damit eine von nur noch drei Gemeinden im Landkreis Rottweil, in der noch keine Erschließung der älteren Archivbestände stattgefunden hat. Dies soll nun erledigt werden.
Das Gremium stimmt dem Vorschlag der Gemeinde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen zu.
TOP 9
Ausschreibung von Unterhaltungsmaßnahmen an der Turnhalle Wittershausen – Paket 1
Frau Hägele erläuterte, dass mit der Haushaltsmittelanmeldung zum Haushalt 2024 für die Turnhalle in Wittershausen verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen und der Wunsch nach einem Gesamt-Maßnahmenfahrplan für die nächsten Jahre zur langfristigen Erhaltung des Gebäudes angemeldet wurden. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen wurde daher ein sog. Maßnahmenpaket an Unterhaltungsmaßnahmen in den Haushalt 2024 aufgenommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Turnhalle durch das Planungsbüro Mauthe aus Balingen zusammen mit der Ortsvorsteherin von Wittershausen und Vertretern der Verwaltung besichtigt, um den Zustand des Gebäudes aufzunehmen und um notwendigen Unterhaltungsbedarf aufzudecken. Daraus resultierend wurde durch das Planungsbüro eine Machbarkeitsanalyse inkl. Kostenschätzung für die Turnhalle Wittershausen aufgestellt. Im Paket 1 werden Maßnahmen im Foyer umgesetzt.
Das Gremium stimmt dem Vorhaben mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zu.
TOP 10
Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Bachverdolung des Weitwiesensengrabens zwischen Rottweiler Straße und Goethestraße
Herr Lupold ist befangen und setzt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich.
Der Weitwiesengraben verläuft von Vöhringen-West in Richtung Südosten und kreuzt dabei die Rottweiler Straße Höhe Ortseingang Vöhringen, weswegen an dieser Stelle eine Verdolung verlegt wurde, die vor der Goethestraße in den Mühlbach mündet. An einer Stelle wurde ein Einbruch der Verdolung festgestellt. Mittels Roboterkamera wurden Aufnahmen gemacht und eine Vermessung durchgeführt, auf deren Grundlage das Ingenieurbüro Gfrörer einen Sanierungsplan aufgestellt hat.
Die Firma Lupold Straßen- und Tiefbau GmbH aus Vöhringen hat bei der öffentlichen Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Das Gremium beschließt die Vergabe der Sanierungsmaßnahmen an die Firma Lupold Straßen- und Tiefbau einstimmig.
TOP 11
Ausschreibung von Unterhaltungsmaßnahmen an der Mühlbachschule Vöhringen
Gemeinsam mit dem Planungsbüro Mauthe aus Balingen wurde die Mühlbachschule in diesem Jahr begutachtet, um den Unterhaltungsaufwand aufzunehmen und um entsprechende Kostenschätzungen aufzustellen. Unter anderem wurden die Teppichböden begutachtet und sollen nun in zehn Klassenzimmern ausgetauscht werden.
Das Gremium stimmt der Erneuerung der Teppichböden einstimmig zu.
TOP 12
Festlegung der Bepflanzung auf der Verkehrsinsel Goethestraße – Schillerstraße – Schafstallweg
Frau Hägele erläutert, dass auf der Verkehrsinsel neue säulenförmige Gewächse gepflanzt werden sollen, da die alten Pappeln gefällt wurden. Die neuen Bäume sollen winterhart und frostsicher sein. Bürgermeister Hammer ergänzt, dass die Bäume im Sommer auch nicht viel Wasser benötigen sollten. Die Gemeinde hat eine Auswahl an passenden Gewächsen zusammengestellt.
Herr Haberer wendet ein, dass keines der genannten Gewächse so hoch wird wie die Pappeln. Bürgermeister Hammer entgegnet, Pappeln seien aufgrund der immer heißeren Sommer nicht mehr zeitgemäß, außerdem hätten Pappeln viel Totholz. Herr Lupold entgegnet, die Pappeln wachsen schneller. Herr Scheu meint, man solle jetzt anfangen, nach und nach die Pappeln mit neuen Bäumen zu ersetzen.
Das Gremium stimmt mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen dafür, künftig die Säulenhainbuche zu pflanzen.
TOP 13
Verschiedenes
Frau Kopp regt an, die Benutzungsordnung der Halle zu überarbeiten und vor allem die Öffnungszeiten zu überdenken. Bürgermeister Hammer entgegnet, dass die Halle weiter geöffnet sein kann, wenn gleichzeitig das Personal zur Betreuung und Kontrolle aufgestockt wird.
Frau Ullmann regt an, dass das Ortsschild aus Richtung Heiligenzimmern kommend dringend erneuert werden muss. Bürgermeister Hammer erklärt, dass bereits ein neues Ortsschild bestellt wurde, die Lieferzeiten jedoch sehr lange sind.
Herr Haberer meldet sich zu Wort und soll ein Lob für die Mitarbeiter des Bauhofs ausrichten. Die Veranstalter der „Rock am Bughaldenwald“-Veranstaltung seien sehr dankbar für die Zusammenarbeit.
Herr Burkhardt weist darauf hin, dass das Ortsschild im Ferienhausgebiet fehlt.