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Rathaus Aktuell

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. Februar 2025 und Erläuterungen zur Tagesordnung

Zu TOP 5:

Baugesuche

 

Zu TOP 5.1:

Neubau Errichtung EFH mit Garage, Gartenstraße 12/1, 72189 Vöhringen

Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Baulinienplans „Dannwiesen“ vom 02.03.1957. Dieser regelt die bebaubare Fläche innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs von Vöhringen. Die rechtliche Grundlage für die Beurteilung ergibt sich aus § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

 

Laut Baulinienplan ist das betroffene Grundstück bis zu einer Tiefe von 50 Metern, gemessen ab der Baulinie, bebaubar. Das geplante Bauvorhaben hält sich an diese Vorgaben und entspricht den planungsrechtlichen Anforderungen.

 

Zu TOP 5.2:

Nutzungsänderung vom Wohnhaus zur Flüchtlingsunterkunft, Flst. Nr. 134, Sulzer Straße 21, 72189 Vöhringen

Das Gebäude auf dem Flurstück Nr. 134, Sulzer Straße 21, 72189 Vöhringen, soll künftig als Flüchtlingsunterkunft für 18 Personen genutzt werden. Es handelt sich um eine Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses. Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Zu TOP 6:

Gemeinsamer Gutachterausschuss der Gemeinde Vöhringen – Neubestellung der Gutachter

Die Amtszeit des gemeinsamen Gutachterausschusses der Städte und Gemeinden Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Vöhringen läuft im Februar 2025 aus.

 

Gemäß § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses kann jede beteiligte Kommune eine nach der Einwohnerzahl gestaffelte Höchstzahl an Gutachtern vorschlagen. Die Gemeinde Vöhringen ist berechtigt, drei Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschuss zu benennen.

 

Für die neue Amtsperiode schlägt Vöhringen den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Bernd Thiel sowie die ehrenamtlichen Gutachter Friedrich Springer und Emil Stocker erneut vor. 

 

Zu TOP 7:

Vorstellung der Ergebnisse der Photovoltaik-Potenzialanalyse von gemeindeeigenen Gebäuden

Im Jahr 2024 wurde durch eine externe Firma eine Potenzialanalyse zur Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden in Auftrag gegeben. Dem Gemeinderat werden nun die Ergebnisse dieser Analyse vorgestellt. 

 

Zu TOP 8:

Annahme von Spenden im Jahr 2024

Über alle im Jahr 2024 durch die Gemeinde erhaltenen Spenden muss der Gemeinderat abschließend entscheiden. Erst im Anschluss können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

 

 

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