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Gemeinderat Aktuell

Einladung zur Gemeinderatssitzung und Erläuterungen zur Tagesordnung

Am Montag, 13. März 2023, findet um 20:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Vöhringen, Sulzer Str. 8, eine Gemeinderatssitzung statt. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen.

Tagesordnung
 

Öffentlicher Teil:

 

1. Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Hammer
2. Bürgerfragen
3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
4. Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen
5. Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen
6. Baugesuche
6.1 Nachtragsgenehmigung: Nutzungsänderung Ökonomieteil zu Wohnung, Flst. Nr. 47, Mühlbachstraße 21, 72189 Vöhringen
6.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätze, Flst. Nr. 4142/0, Friedrichstraße 24, 72189 Vöhringen
6.3 Erweiterung einer bestehenden Hütte zur Scheune für landwirtschaftliche Zwecke, Schafstallweg 18, Flst. Nr. 5658, Gemarkung Vöhringen
6.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 2436/5, Grabenäckerweg 26, Vöhringen-Wittershausen
7. Neufassung der Bestattungsgebührenordnung
8. Beschaffung mehrerer Defibrillatoren
9. Verschiedenes
- Bericht Jugendforum

 

Erläuterungen zur Tagesordnung:

Zu TOP 1:

Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Hammer

Am 04.12.2023 wurde Herr Stefan Hammer mit über 74 % wiedergewählt und in seinem Amt bestätigt. Gemäß § 42 Abs. 6 Gemeindeornung (GemO) muss ein gewähltes Mitglied des Gemeinderates den Bürgermeister vereidigen und verpflichten. Die Vereidigung und Verpflichtung wird die stellvertretende Bürgermeisterin Angelika Stierle vornehmen. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2023 bestimmt. 

 

Zu TOP 6:

Baugesuche

 

Zu TOP 6.1:

 Nachtragsgenehmigung: Nutzungsänderung Ökonomieteil zu Wohnung, Flst.Nr. 47, Mühlbachstraße 21, 72189 Vöhringen

 Unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 der Gemeindderatssitzung vom 21.11.2023 wurde das Vorhaben „Nutzungsänderung Ökonomieteil zu Wohnungen auf dem Flst.Nr. 47, Mühlbachstraße 21, 72189 Vöhringen“ beraten. 

 Das nach § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wurde versagt. 

 Das Kreisbauamt ist in seiner Stellungnahme vom 06.02.2023 zu der Entscheidung gekommen, dass das Einvernehmen zu Unrecht versagt wurde und bittet um erneute Stellungnahme. 

 

Zu TOP 6.2:

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätze, Flst.Nr. 4142, Friedrichstraße 24, 72189 Vöhringen

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Hofäckerstraße 1. Änderung“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan legt an der Kreuzung Friedrichstraße – Mozartstraße ein Sichtfeld fest. Hierfür ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist daher die Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. 

 

Zu TOP 6.3:

Erweiterung einer bestehenden Hütte zur Scheune für landwirtschaftliche Zwecke, Schafstallweg 18, Flst.Nr. 5658, Gemarkung Vöhringen

Das Vorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplanes „Rübenteil“. Das Bauvorhaben beurteilt sich somit nach § 30 BauGB. Der Bauherr plant eine Erweiterung der bestehenden Hütte zur Scheune für landwirtschaftliche Zwecke. Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung zur Überschreitung des Baufensters gem. § 31 Abs. 2 BauGB notwendig. Zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist daher die Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

 

Zu TOP 6.4:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst.Nr. 2436/5, Grabenäckerweg 26, Vöhringen-Wittershausen

Das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Grabenäcker 2. Änderung“. Da die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenze auf der Ostseite nicht ganz eingehalten werden (Haus und Garage überschreiten die festgelegte Baugrenze um bis zu ca. 1,50 m), ist zur Genehmigungsfähigkeit die Erteilung einer Befreiung erforderlich. 

 

Zu TOP 7:

Neufassung der Bestattungsgebührenordnung

Die Bestattungsgebühren im Gemeindegebiet wurden zuletzt im Jahr 2006 kalkuliert und mit Wirkung zum 01.01.2007 festgelegt. Seither haben diese Gebühren mit einer kleinen Anpassung im Jahr 2010 Bestand. Die Gebühren wurden nun nach über 16 Jahren neu kalkuliert und die Ergebnisse in die Bestattungsgebührenordnung eingearbeitet. Der Gemeinderat berät über deren stufenweise Neufassung zum 01.04.2023 und 01.04.2024.

 

 

Zu TOP 8:

Beschaffung mehrerer Defibrillatoren

Die Gemeinde wird für Vöhringen und den Ortsteil Wittershausen öffentlich zugängliche Defibrillatoren beschaffen. Die Björn Steiger Stiftung führt ein Projekt "Herzsicher" durch, welches Spenden im Umkreis sammelt, um Defibrillatoren zu beschaffen. Grundsätzlich "beteiligt" sich die Stiftung mit mindestens einem Standort. Dies ist so zu verstehen, dass sich das Projekt nach Standorten ausrichtet. Es werden also Standorte gefördert (durch eingegangene Spenden) und nicht "nur" die Defibrillatoren. 

Die Björn Steiger Stiftung konnte Spenden in Höhe von 1.500,- € einnehmen. Sie fördert mit diesen Spenden und teilweise eigenen Mitteln einen Standort in der Tonauhalle in Vöhringen. Der restliche Betrag wird von der Gemeinde getragen.

Im Gemeindegebiet werden sieben Defibrillatoren eingebracht. Folgende Gebäude werden damit ausgestattet: 

 1. zwei Geräte in der Turn- und Festhalle Vöhringen (Eingangsbereich bei den Feuerlöschern und beim Regieraum), 

2. Ortsmitte Vöhringen (Vorraum der Kreissparkasse),

3. Autohof Vöhringen 

4. Sportplatz Wittershausen, 

5. Turn- und Festhalle Wittershausen, 

6. Ortsverwaltung Wittershausen.

 

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