Gemeinderat Aktuell
Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Vöhringen am 25.07.2011
1. Bürgerfragen
Ein Bürger nahm Bezug auf das Mc Donald’s Restaurant, welches beim Autohof errichtet werden soll und sprach sich angesichts der damit sehr wahrscheinlich einhergehenden Müllproblematik gegen das Vorhaben aus.
Bürgermeister Hammer stimmte dem zu, andererseits sei nicht das Restaurant hierfür verantwortlich, sondern die Kunden werfen den Müll weg. Da müsse man zwischen Ursache und Wirkung trennen. Dennoch sei das Vorhaben baurechtlich zulässig und genehmigungsfähig und somit nicht zu verhindern.
2. Bericht des Ortsvorstehers über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats vom 21.07.2011
Ortsvorsteher Breil berichtete, dass der Ortschaftsrat in seiner vergangenen Sitzung über ein Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Friseurgeschäft und Garage im Hargental 7 beraten und beschlussgefasst habe. Des Weiteren wurde einer formlosen Bauvoranfrage in der Albstraße zugestimmt und über das Nahwärmekonzept beraten.
3. Vorstellung des Siegerentwurfs für ein Kirchengebäude auf Flst. Nr. 6847 und 6847/1, Tonaustraße 8-10, 72189 Vöhringen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende Herrn Häußer, den stellv. Leiter der Bauabteilung, und Herrn Seldte, den Projektleiter der Neuapostolischen Kirche aus Stuttgart sowie Herrn Bodamer vom Architekturbüro Bodamer, ebenfalls aus Stuttgart, begrüßen. Herr Häußer und Herr Bodamer erläuterten den zahlreich erschienenen Interessierten den geplanten Neubau eines Kirchengebäudes an der Tonaustraße. Der Entwurf des Architekturbüros Bodamer wurde im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung von der Neuapostolischen Kirche als Siegerentwurf ausgezeichnet, das Modell kann derzeit im Rathausfoyer besichtigt werden. Bürgermeister Hammer und die Mitglieder des Gemeinderats begrüßten den Entwurf und bewerteten ihn als städtebaulich gelungen.
4. Neubau eines Mc Donald’s Restaurants mit Pkw-Stellplätzen und Werbeanlagen auf Flst. Nr. 6245/13, Eythstraße 14, Vöhringen
Der geplante Neubau des Mc Donald’s Restaurants liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ziegelhütte Erweiterung, 2. Genehmigungsabschnitt“, von dessen Festsetzungen zwei Befreiungen notwendig waren. Zum einen verläuft die geplante Mc- Drive-Spur im festgesetzten Pflanzgebot, somit können die dort festgelegten Bäume nicht gepflanzt werden, stattdessen sind Ersatzpflanzungen in gleicher Zahl auf dem Baugrundstück geplant. Nach längerer Diskussion im Verlauf derer auch die Verkehrssicherheit thematisiert wurde, hauptsächlich wegen des an der Mc-Drive-Spur geplanten Blendschutzes für entgegenkommende Autofahrer auf der Eythstraße, wurde die Befreiung von den Festsetzungen des Pflanzgebotes dennoch mehrheitlich erteilt. Weiter soll das Werbetransparent von Mc Donald’s an dem bestehenden Pylon des Autohofes angebracht werden. Dieser überschreitet jedoch die max. zulässige Höhe von baulichen Anlagen in besagtem Gebiet. Dafür wurde bereits bei der Genehmigung des Authofes die erforderliche Befreiung erteilt, da sich an der Höhe des Pylons nun aktuell nichts ändert, war die Erteilung einer Befreiung Formsache und erfolgte einstimmig.
5. Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 2112, Hauffweg 4, Vöhringen
Im westlichen Randbereich des seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Vöhringen-West“ ist ein Wohnhausneubau geplant. Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich eine eingeschossige Bauweise fest, geplant ist jedoch ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen. Bereits in der letzten Sitzung wurde eine Absichtserklärung zur Änderung des Bebauungsplanes in diesem Randbereich beschlossen um eine zweigeschossige Bauweise zu ermöglichen und nicht zuletzt, um den noch nicht vollständig umgesetzten Bebauungsplan sinnvoll zu arrondieren und ein schlüssiges Erschließungskonzept zu erarbeiten. Im Vorgriff auf diese beabsichtige Änderung wurde in der Sitzung eine Befreiung von der Festsetzung einer eingeschossigen Bauweise erteilt.
6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Friseurgeschäft und Garage auf Teil v. Flst. Nr. 2864, Hargental 7, Vöhringen-Wittershausen
Einstimmig erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen nach § 34 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Friseurgeschäft auf Grundstück Hargental 7 in Vöhringen-Wittershausen.
7. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 78, Friedrichstraße 14, Vöhringen
Der geplante Neubau eines Einfamilienhauses an der Friedrichstraße liegt im Bebauungsplangebiet „Hofäckerstraße“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden bis auf die Kniestockhöhe eingehalten. Vorgeschrieben ist ein Kniestock von max. 0,80 cm, der geplante Neubau soll einen Kniestock mit einer Höhe von 1,50 m erhalten. Unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung und da die Geschossigkeit insgesamt eingehalten wird, erteilte das Gremium einstimmig die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
8. Neubau eines Einfamilienhauses auf Flst. Nr. 1606/61, Albstraße, Vöhringen-Wittershausen
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wollte der Bauherr abklären, ob die Gemeinde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lupfer, 1. Erweiterung und 1. Änderung“ hinsichtlich Dachform und Dachneigung erteilen würde. Festgesetzt sind Sattel- oder Walmdach mit einer Dachneigung von 28°-38°. Aus energetischen Gründen wurde ein Pultdach oder ein versetztes Pultdach mit einer Dachneigung von 20° angefragt. Da man sich solchen Änderungswünschen im Zeitalter des Klimawandels nicht verschließen möchte, erteilte der Gemeinderat eine Befreiung für ein versetztes Pultdach mit einer Dachneigung von 20°. Sollte ein reines Pultdach gewünscht werden, müsste dies per förmliche Bauvoranfrage mit dem Baurechtsamt geklärt werden, da dies nicht zuletzt die Änderung des Bebauungsplanes notwendig machen würde.
9. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungs- einrichtungen der Gemeinde Vöhringen; Anpassung zu den Kindergartenjahren 2011/2012 und 2012/2013
Die Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Vöhringen wurden letztmalig zum Kindergartenjahr 2010/2011 erhöht. Die nun mehrheitlich beschlossene Gebührenanpassung übernimmt die von den kommunalen und kirchlichen Landesverbänden vorgeschlagenen Beträge bzw. bewegt sich in den von dort vorgesehenen Gebührenkorridoren, da diese Beträge auch die Grundlage der Berechnungen für den interkommunale Kostenausgleich im Landkreis Rottweil (und den benachbarten Landkreisen) sind. Aufgrund gestiegener Personalkosten durch den stetig steigenden und verpflichtenden Personalkostenschlüssel sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung war diese moderate Erhöhung notwendig. Sie bewegt sich im Bereich des Inflationsausgleichs bei 2 %.
10. Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs 10/6 (StLF 10/6) für die Feuerwehr Vöhringen, Abteilung Wittershausen
Gemäß des Vorschlags der Verwaltung wurde der Auftrag zur Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs 10/6 für die Abteilung Wittershausen einstimmig vergeben. Die Vergabe erfolgte an die wirtschaftlichsten Bieter der drei Ausschreibungs-Lose – für das Fahrgestell an die Firma Rosenbauer und für den Aufbau und die Beladung an die Firma Schlingmann.
11. Feststellung der Jahresrechnung 2010; Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung
Gemeindekämmerer Walz erläuterte das Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 welches sich erfreulich darstellt. So wurde eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.189.359,39 € erwirtschaftet. Der rechnerische Überschuss des Jahres 2010 in Höhe von 1.228.873,86 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Weiter ging er auf einzelne markante Einnahme- und Ausgabeposten ein. Bürgermeister Hammer mahnte trotz des guten Ergebnisses dennoch an, Maß walten zu lassen, da in den nächsten Jahren größere Ausgabepositionen anstehen. Das Ergebnis der Jahresrechnung wird in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates festgestellt, so dass das Gremium sich in der Zwischenzeit noch ausführlich mit der Materie beschäftigen kann.
12. Finanzzwischenbericht 2011
Gemeindekämmerer Walz gab weiter den zur Jahresmitte üblichen Finanzzwischenbericht und stellte dabei fest, dass man im Vermögenshaushalt derzeit Mehreinnahmen durch Grundstückserlöse in Höhe von 10.000 € und Mehrausgaben insgesamt in Höhe von 104.000 € habe. Darüber hinaus habe man bei den Zuweisungen vom Land 80.900 € Wenigereinnahmen. Im Verwaltungshaushalt hingegen habe man deutliche Mehreinnahmen in Höhe von 332.600 € zu verzeichnen, demgegenüber stehen Mehrausgaben in Höhe von 46.000 € (davon 41.000 € Gewerbesteuerumlage) sowie Wenigereinnahmen bei den Zuweisungen vom Land in Höhe von 45.000 € und Wenigerausgaben bei der Kreisumlage in Höhe von 7.900 €.
13. Baukonzept, Beachvolleyballfeld
Im Rahmen des letztjährigen Leitbildprozesses wurde aus der Mitte des Arbeitskreises Freizeit u. a. der Wunsch nach einem Beachvolleyballfeld laut. Bürgermeister Hammer erläuterte, dass hierfür der bisherige Standort der Halfpipe als richtiger Platz angesehen wird. Diskutiert wurde ebenfalls ein Alternativstandort an der Goethestraße beim bestehenden Spielplatz, dieser wurde jedoch als zu nah an der Wohnbebauung befunden und hinsichtlich der Lärmemissionen als ungeeignet angesehen. Das Beachvolleyballfeld wird eine Größe von 24 x 15 m erhalten und ca. 15.000.-- € kosten. Die Ausführung wird sehr wahrscheinlich im nächsten Frühjahr erfolgen.
14. Sachstand Relaunch Homepage / Layout
Die Homepage der Gemeinde wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde ein Logo für die Gemeinde Vöhringen entworfen, welches Bürgermeister Hammer in der Sitzung vorstellte und künftig insgesamt als Werbeträger für die Gemeinde eingesetzt werden soll. Hauptamtsleiterin Schauber informierte über den Sachstand und gab einen Überblick über das Layout und die Module der neuen Homepage.
15. Bekanntgaben, Sonstiges
a) Arbeitsgruppe Turn- und Festhalle
In die neu zu gründende Arbeitsgruppe „Turn- und Festhalle“ sollen aus allen drei Fraktionen Vertreter bestellt werden. Bürgermeister Hammer bat die Gremiumsmitglieder darum, sich bis zur nächsten Sitzung Gedanken zu machen, wer an der AG als Vertreter teilnehmen wird. Die CDU benannte bereits Herrn Norbert Burkhardt.
b) Vergnügungssteuersatzung
Gemeinderätin Kopp bemängelte eine Formulierung in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde und bat darum zu prüfen, ob Geräte mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen und/oder Tiere und/oder sexuelle Handlungen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung bzw. Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, nicht ganz verboten werden können.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.
Schauber
Schriftführerin