Gemeinderat Aktuell
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 17.10.22 und Erläuterungen zur Tagesordnung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Bürgerfragen
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
3. Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen
4. Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen
5. Baugesuche
5.1. Errichtung eines Doppelhauses mit Garage und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Flst. Nr. 6953, Laubweg 3, 72189 Vöhringen
5.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Überdachung auf dem Baugrundstück Flst. Nr. 2003, Lilienweg 7/4, 72189 Vöhringen
6. Festlegung der Straßennamen in den Baugebieten Grabenäcker Süd und Grabenäcker Nord
7. Vergabe der Abbrucharbeiten des Pavillons am Kindergarten Friedrichstraße
8. Eigentümerzielsetzung - Forsteinrichtungserneuerung 2023
9. Verschiedenes
Erläuterungen zur Tagesordnung:
Zu TOP 5:
Baugesuche
Zu TOP 5.1:
Errichtung eines Doppelhauses mit Garage und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Flst. Nr. 6953, Laubweg 3, 72189 Vöhringen
Das o. g. Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Laubweg“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bauherr plant die Überschreitung der Neben-GRZ um 9 m², das entspricht 7 %.
Zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist daher das gemeindliche Einvernehmen und die Erteilung einer entsprechenden Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Zu TOP 5.2:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Überdachung auf dem Baugrundstück Flst. Nr. 2003, Lilienweg 7/4, 72189 Vöhringen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vöhringen-West“ und beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Die geplante Terasse und der Vorbau überschreitet die Baugrenze. Zusätzlich ist die geplante Garage teilweise außerhalb der Baugrenze.
Für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist daher das gemeindliche Einvernehmen und die Erteilung einer entsprechenden Abweichung notwendig.
Zu TOP 6:
Festlegung der Straßennamen in den Baugebieten Grabenäcker Süd, Grabenäcker Nord
Die Bebauungspläne „Grabenäcker Süd“ und „Grabenäcker Nord“ sind seit dem 17.12.2021 rechtskräftig. Die Straßennamen müssen nun festgelegt werden.
Für das Wohngebiet „Grabenäcker Süd“ werden die Bezeichnungen „Römergasse“ und „Keltenstraße“ vorgeschlagen.
Für das Wohngebiet „Grabenäcker Nord“ wird die Bezeichnung „Leerenweg“ vorgeschlagen.
Zu TOP 7:
Vergabe der Abbrucharbeiten des Pavillons am Kindergarten Friedrichstraße
Im Zuge der Ortskernsanierung III soll auch der Pavillon seitlich des Kindergartens in der Friedrichstraße abgebrochen werden, um die Fläche in die Neugestaltung des Hofäcker-Areals miteinbeziehen zu können. Das Gremium berät über die Vergabe der Abbrucharbeiten.
Zu TOP 8:
Eigentümerzielsetzung - Forsteinrichtungserneuerung 2023
Für den neuen Forsteinrichtungszeitraum 2024 bis 2033 müssen seitens der Gemeinde als Eigentümerin die Ziele der Waldbewirtschaftung festgelegt werden.