Gemeinderat Aktuell
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 06.02.2023 und Erläuterungen zur Tagesordnung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Bürgerfragen
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen
3. Bericht der Ortsvorsteherin über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen
4. Unterzeichnung von Niederschriften aus öffentlichen Gemeinderatssitzungen
5. Baugesuche
5.1. Errichtung einer Terrassenüberdachung, Anbau Abstellraum für Mülleimer, Carport auf dem Baugrundstück Flst.nr. 4080, Meisenweg 6, 72189 Vöhringen
5.2. Anbau von Wintergarten mit Terrasse auf dem Baugrundstück Flst.nr.1509, Hopfenstraße 36, 72189 Vöhringen
6. Wahl des Mitgliedes zur Vereidigung und Verpflichtung von Herr Bürgermeister Hammer
7. Ausschreibung der Arbeiten zur Umgestaltung des Dorfplatzes Wittershausen
8. Ausschreibung der Sanierungsarbeiten zum 2. Bauabschnitt an der Goethestraße
9. Organisationsuntersuchung für die Kernverwaltung
10. Neufassung der Bestattungsgebührenordnung
11. Annahme von Spenden im Jahr 2022
12. Verschiedenes
-Zuschussantrag nach Z-Feu für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Abteilung Vöhringen
Erläuterungen zur Tagesordnung:
Zu TOP 5:
Baugesuche
Zu TOP 5.1:
Errichtung einer Terrassenüberdachung, Anbau Abstellraum für Mülleimer, Carport auf dem Baugrundstück Flst.nr. 4080, Meisenweg 6, 72189 Vöhringen
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Hofäckerstraße“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan legt einen Stauraum von 5 m vor der Garage fest. Hierfür ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist daher die Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
Zu TOP 5.2:
Anbau von Wintergarten mit Terrasse auf dem Baugrundstück Flst.nr. 1509, Hopfenstraße 36, 72189 Vöhringen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Dannwiesen 3. Änderung und beurteilt sich nach § 30 i.V.m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Bauherren planen einen Anbau von einem Wintergarten mit Terrasse. Das Bauvorhaben fügt sich ein. Gem. § 36 BauGB ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
Zu TOP 6:
Wahl des Mitgliedes zur Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Hammer
Am 04.12.2022 wurde Herrn Stefan Hammer mit über 74 % wiedergewählt und in seinem Amt bestätigt. Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Bürgermeisterwahl zwischenzeitlich geprüft und mit Wahlprüfungsbescheid vom 13.01.2023 für gültig erklärt.
Gemäß § 42 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) muss ein gewähltes Mitglied des Gemeinderates den Bürgermeister vereidigen und verpflichten. Dies gilt ebenfalls für die Wiederwahl.
Zu TOP 7:
Ausschreibung der Arbeiten zur Umgestaltung des Dorfplatzes Wittershausen
Im Haushalt 2023 sind Mittel zu einer Umgestaltung des Dorfplatzes neben der Ortsverwaltung in Wittershausen zu einer belebten Ortsmitte bereitgestellt. Die Arbeiten hierzu sollen ausgeschrieben werden.
Zu TOP 8:
Ausschreibung der Sanierungsarbeiten zum 2. Bauabschnitt an der Goethestraße
Im Anschluss an den 1. Bauabschnitt zur Sanierung der Goethestraße von der Rottweiler Straße zur Hopfenstraße, welcher nach der Winterpause beginnen wird, soll die Goethestraße im weiteren Verlauf bis hin zur Schillerstraße saniert werden. Die Arbeiten zu diesem 2. Bauabschnitt sollen ausgeschrieben werden.
Zu TOP 9:
Organisationsuntersuchung für die Kernverwaltung
In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2022 wurde angeregt, eine Organisationsuntersuchung für die Kernverwaltung durchzuführen.
Hierfür wurden drei Angebote eingeholt. Die Firma Schneider & Zajontz Consult GmbH hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Zu TOP 10:
Neufassung der Bestattungsgebührenordnung
Die Bestattungsgebühren im Gemeindegebiet wurden zuletzt im Jahr 2006 kalkuliert und mit Wirkung zum 01.01.2007 festgelegt. Seither haben die Gebühren mit einer kleinen Anpassung im Jahr 2010 Bestand. Die Gebühren wurden nun nach über 16 Jahren neu kalkuliert und die Ergebnisse in die Bestattungsgebührenordnung eingearbeitet. Der Gemeinderat berät über deren Neufassung.
Zu TOP 11:
Annahme von Spenden im Jahr 2022
Über alle im Jahr 2022 durch die Gemeinde erhaltenen Spenden muss der Gemeinderat abschließend entscheiden. Erst im Anschluss können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.