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Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Vöhringen am 21.03.2011

1.      Bürgerfragen
Aus der Zuhörerschaft wurde von Herr Baltes angefragt, wann der Gehweg in der Tonaustraße, der vor fast einem Jahr zur Kabelverlegung aufgerissen worden war, endlich mit einem Feinbelag versehen wird. Er wies darauf hin, dass der provisorische Belag einen Absatz enthält, der eine gefährliche Stolperfalle - insbesondere auch für Personen, die auf einen Rollator angewiesen sind – darstellt und erkundigte sich danach, wer im Falle eines Unfalls haftbar wäre.

Bürgermeister Hammer unterrichtete ihn dahingehend, dass laut Auskunft der Telekom die von der Telekom beauftragte ausführende Firma nach Aufbringen der Tragdeckschicht im Oktober 2010 zu überlastet war, um den Feinbelag noch vor Wintereinbruch einzubringen. Die Firma habe aber zugesagt, dies in dieser bzw. der nächsten Woche nachzuholen. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht erklärte der Vorsitzende, dass die Telekom als Bauherrin für Unfälle haften muss, solange die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist.

 2.      Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.02.2011
Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats am 07.02.2011 über die Niederschlagung diverser Forderungen, die Kaufpreisstundung für ein Grundstück, den Aufkauf eines Grundstücks am Hauffweg sowie die Verkaufsmodalitäten für einen Bauplatzverkauf beraten und beschlossen wurde.

 3.      Bericht des Ortsvorstehers über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen vom 17.03.2011

Ortsvorsteher Breil berichtete, dass in der letzten Ortschaftsratssitzung über die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme zum Ausbau des Baugbiets „Lupfer“ und den Abbruch eines Wohn- und Ökonomiegebäudes in der Sigelstraße beraten und Beschluss gefasst wurde.

 4.      Abbruch des Wohn- und Ökonomiegebäudes auf Flst. Nr. 76, Sigelstr. 3, Vöhringen-Wittershausen
Aufgrund der Lage des Gebäudes im nicht überplanten Innenbereich von Wittershausen war für das Baugesuch das Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 des Baugesetzbuches erforderlich. Dieses wurde vom Gremium auf den entsprechenden Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats hin einstimmig erteilt.

 5.      Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Flst. Nr. 207, Dorfstr. 24, Vöhringen; Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung

Eigentlich bedürfen derartige Anlagen keiner gesonderten baurechtlichen Genehmigung; da sich das Baugrundstück aber im Sanierungsgebiet I der Ortskernsanierung befindet, war zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 144 des Baugesetzbuches nötig.

Angesichts der Tatsache, dass bereits auf mehreren Gebäudedächern in der Umgebung Solarzellen und Photovoltaikanlagen installiert wurden und diese Energiequellen im Zeitalter des Klimawandels nach Ansicht der Verwaltung unterstützt und gefördert werden sollten, wurde die sanierungsrechtliche Genehmigung vom Gremium nach kurzer Diskussion mehrheitlich erteilt.

 6.      Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Gerätehäuschen auf Flst. Nr. 422/3 und 422/4, Laubweg, Vöhringen

Für den Abbruch des bestehenden Schuppens auf Flst. Nr. 422/2 und den Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Gerätehäuschen am Laubweg wurden das Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB mehrheitlich erteilt. Zudem wurde auch einer Befreiung für die Überschreitung der im Baulinienplan „Vorderes Öschle“ aus dem Jahr 1936 festgelegten Baulinie zugestimmt. Die Mehrheit des Gremiums war der Ansicht, dass sich das mit zwei Vollgeschossenen und einem Satteldach geplante Wohngebäude in die Umgebungsbebauung einfügt und auch einer künftigen Überplanung des Gebiets „Laubweg“ entspricht, zumal von den Bauherren mit 5 m ein großzügiger Abstand zum Laubweg hin eingehalten wird. Die private Erschließung mit Kanal und Wasser erfolgt vorerst auf eigene Kosten des Bauherrn von der Rosenfelder Straße her.

 7.      Neubau eine Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. Nr. 347/1, Gartenstr. 4/2, Vöhringen

Das Bauvorhaben zur Erstellung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses und damit der Schließung einer weiteren Baulücke im Innerortsbereich von Vöhringen wurde vom Gemeinderat ausdrücklich begrüßt und daher einstimmige Zustimmung gem. § 34 BauGB erteilt.

 8.      Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung)

Eine Änderung der Feuerwehrsatzung war notwendig geworden, da nach dem vorzeitigen Ausscheiden des Abteilungskommandanten Werner Bantle aus gesundheitlichen Gründen nach längerem Suchen nun erfreulicherweise ein Nachfolger für ihn als Abteilungskommandant und zwei Kandidaten, die das Amt des stellvertretenden Abteilungskommandanten gemeinschaftlich ausüben wollen, gefunden werden konnten. Die Möglichkeit mehrerer Stellvertreter ist gesetzlich zulässig, war aber in der bisherigen gemeindlichen Satzung nicht vorgesehen. Außerdem mussten auch verschiedene, innerhalb der Satzung falsch zitierte Verweisungen korrigiert und angepasst werden.

Der Beschluss der geänderten Feuerwehrsatzung erfolgte einstimmig mit einem herzlichen Glückwunsch an die drei Gewählten Raimund Jauch als Abteilungs-kommandant sowie Joachim Binder und Markus Rauch als stv. Abteilungs-kommandanten.

 9.      Satzung zur Änderung der Abwassersatzung; Gebührenkalkulation Abwasser

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.07.2010 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Veranlagungsjahr 2010 beschlossen. Auf das Selbstauskunftsverfahren zur Datenermittlung hin konnte eine stattliche Rücklaufquote von 86 % erzielt werden. Die für die Umstellung von der einheitlichen Abwassergebühr auf die gesplittete Abwassergebühr erforderlichen Änderungen im gebührenrechtlichen Teil der Abwassersatzung wurden dem Gremium in der vergangenen Sitzung ausführlich erläutert.

 Diskussionsbedarf entstand dabei vor allem aufgrund der geplanten Anhebung der Gebührensätze ab dem 01.04.2011, die nicht aus der Systematik der gesplitteten Abwassergebühr, sondern daraus resultiert, dass die Abwasserbeseitigung im Jahr 2006 nach bereinigtem Rechnungsergebnis mit einem Defizit in Höhe von 105.353,16 € abgeschlossen hat und dieses Defizit bislang noch nicht verrechnet wurde. Da für die Abwasserbeseitigung kostendeckende Gebührensätze kalkuliert werden müssen und ein Überschuss oder Fehlbetrag nur innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren verrechnet werden kann, muss dies nun 2011 geschehen.

 Mit einem ausdrücklichen Dank an die Verwaltung für den enormen Arbeitsaufwand und die dadurch möglich gewordene Kosteneinsparungen bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im vergleich zu anderen Städten und Gemeinden fasste das Gremium einstimmig den Beschluss, der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 und 2011 zuzustimmen. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für die Jahre 2010 und 2011 wie folgt festgesetzt:

 Schmutzwassergebühr:

01.01.2010 bis 31.12.2010                                                                                 2,04 €/m³

01.01.2011 bis 31.03.2011                                                                                 2,06 €/m³

01.04.2011 bis 31.12.2011                                                                                 2,31 €/m³

 Niederschlagswassergebühr:

01.01.2010 bis 31.12.2010                                                                                 0,29 €/m³

01.01.2011 bis 31.03.2011                                                                                 0,28 €/m³

01.04.2011 bis 31.12.2011                                                                                 0,31 €/m³

 10.  Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen Droste-Hülshoff-Weg und Ausbau „Lupfer"

Diese bereits im Haushaltsplan des Jahres 2009 enthaltenen Erschließungsmaßnahmen mussten aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise seinerzeit gestrichen werden und sollen nun endlich realisiert werden.

 Gemäß der vom beauftragten Ingenieurbüro Eppler vorgelegten Planung soll im Baugebiet „Lupfer“ die Zollernstraße um ca. 90 m verlängert werden und einen Gehweg bis zur Einmündung Heubergstraße erhalten. Die Albstraße wird um ca. 170 m bis zur Einmündung Herrenweg verlängert. Die Fahrbahnbreiten sind mit 5,75 m, der Gehweg mit 1,75 m und ein Schrammbord mit 0,50 m vorgesehen, wobei die Fahrbahn asphaltiert und der Gehweg in Betonpflaster ausgeführt werden soll. Zudem sind als Pflanzgebot 4 Baumquartiere geplant. Auf Anregung des Gremiums wird überdies ein Leerrohr für eine eventuelle nachträgliche Einlegung eines Glasfaserkabels verlegt. Die Kosten für die gesamte Maßnahme inklusive Kanalisation und Wasserleitung werden sich voraussichtlich auf rd. 560.000 € belaufen. Der Bau der Wendeanlage in der Zollernstraße mit Fußwegverbindung zur Bochinger Straße wird zudem mit ca. 46.000 € zu Buche schlagen.

 Die Erschließungsmaßnahme Droste-Hülshoff-Weg (95 m Straßenlänge von der Lohmerstraße bis zum Wendehammer plus Stichstraße) wird in einer Fahrbahnbreite von 4,5 m sowie einem beidseitigen 0,5 m breiten Schrammbord ausgeführt. Zudem sind 3 kleine Grünflächen und 2 Längsparker-Parkplätze vorgesehen. Auch hier wird die Fahrbahn asphaltiert und die Parkflächen und Gehwege sollen mit einem Pflasterbelag versehen werden. Laut Auskunft der KabelBW kann dort auch ein verbessertes Fernsehkabel eingelegt werden, sofern die Grundstückseigentümer mit geringen Mehrkosten einverstanden sind. Die gesamte Maßnahme – inklusive Kanal und Wasser - wird Kosten in Höhe von insgesamt ca. 242.000 € verursachen.

 Das Gremium zeigte sich mit den Planungen einverstanden und fasste einstimmig den Beschluss, alle drei Maßnahmen in KW 15 auszuschreiben, so dass die Submission voraussichtlich am 10.05.2011 und die Vergabe aller Voraussicht nach in der Gemeinderatssitzung am 23.05.2011 erfolgen kann.

 11.  Bekanntgaben, Sonstiges

a)     Arbeitsgruppe Interkommunales Gewerbegebiet (IKG) / Mitgliederwechsel

Bürgermeister Hammer gab bekannt, dass Gemeinderat Lohmiller auf eigenen Wunsch aus der Arbeitsgruppe IKG ausscheiden wird und bat die Gruppe der Freien Wähler darum, sich bis zur nächsten Sitzung Gedanken über einen Nachfolger zu machen.

 b)     Sondersitzung zum geplanten Daimler-Testgelände am 11.04.2011

Der Vorsitzende informierte das Gremium darüber, dass am 11. April 2011 in der Aula der Mühlbachschule eine Sondersitzung zum evtl. Daimler-Testgelände auf Gemarkung Sulz abgehalten werden soll und bat um Vormerkung des Termins.

 c)     Gewerbeschau Vöhringen

Gemeinderätin Kopp sprach ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten der Gemeindeverwaltung (und hier insbesondere das Sekretariat), des Bauhofs und der Feuerwehr aus, die dazu beigetragen haben, dass die Gewerbeschau am vergangenen Sonntag zu so einem großen Erfolg werden konnte.

Bürgermeister Hammer gab diesen Dank an alle beteiligten Gewerbetreibenden für deren außerordentliches Engagement weiter.

 
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.

 

Birgit Kiene

Schriftführerin

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