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Gemeinderat Aktuell

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am 17.12.2007

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2007

Vor Eintritt in die Tagesordnung hatte Bürgermeister Hammer die erfreuliche Aufgabe, auf Bitte des Blutspendedienstes des Deutschen Roten Kreuzes die Mehrfach-Blutspender der Gemeinde Vöhringen zu ehren.

Insgesamt haben 17 Bürgerinnen und Bürger eine Blutspende geleistet, davon zehn Personen für 10-maliges Blutspenden, fünf für 25-maliges Blutspenden und zwei für sogar 75-maliges Blutspenden. Dafür wurden sie mit der Blutspender-Ehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes ausgezeichnet.

In einer kurzen Ansprache informierte Bürgermeister Hammer darüber, dass pro Jahr weltweit rund 75 Millionen und allein in Deutschland knapp 5 Millionen Blutspenden benötigt werden und die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes 80 % dieses Bedarfs abdecken.

Anschließend überreichte er den anwesenden Blutspenderinnen und Blutspendern die jeweiligen Ehrennadeln und Urkunden sowie ein Weinpräsent der Gemeinde. Dabei gratulierte und dankte er den Spenderinnen und Spendern für deren lobenswerten persönlichen Einsatz.

Für 10-maliges Blutspenden wurden geehrt:

  • Herr Handan Alkan, Rosenfelder Str. 18, Vöhringen
  • Frau Sabine Baier, Vöhringer Str. 21, Wittershausen
  • Herr Franz Fichtenkamm, Amselweg 23, Vöhringen
  • Frau Yvonne Hollas, Vöhringer Str. 25, Wittershausen
  • Herr Wolfgang König, Sigmarswanger Str. 36, Wittershausen
  • Herr Michael Radtke, Bergfelder Str. 8, Vöhringen
  • Herr Markus Rauch, Riedbühlstr. 34, Vöhringen
  • Herr Eberhard Rockenhäuser, Ahlenstr. 5/1, Wittershausen
  • Frau Susanne Schöninger, Kanalweg 45, Vöhringen
  • Herr Christian Urmann, Kanalweg 29, Vöhringen

Für 25-maliges Blutspenden wurden geehrt:

  • Frau Erika Braun, Veilchenweg 5, Vöhringen
  • Herr Thomas Herrmann, Sulzer Str. 28, Vöhringen
  • Herr Andreas Jung, Pfarrstr. 18, Vöhringen
  • Frau Sabine Schmid, Rotholzweg 10, Vöhringen
  • Herr Ralf Stenger, Rötenmühleweg 5/1, Vöhringen

Für 75-maliges Blutspenden wurden geehrt:

  • Frau Marina Möws, Steingasse 15, Wittershausen
  • Herr Roland Schneider, Ahlenstr. 19, Wittershausen

1. Bürgerfragen

Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.

2. Bericht des Ortsvorstehers über die Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wittershausen vom 14.12.2007

Ortsvorsteher Breil gab bekannt, dass der Ortschaftsrat über zwei Baugesuche sowie die 3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Wörth“ beraten hat.

3. Errichtung einer Garage (veränderter Standort) auf Flst. Nr. 3974/7, Maybachstr. 9, Vöhringen

Der ehemalige Eigentümer des Grundstücks Maybachstr. 9 hat bereits im Jahr 1997 ohne Baugenehmigung und zudem auch noch im Bereich eines für die Gemeinde sowie die EnBW eingetragenen Leitungsrechts (Kanalleitung und Stromkabel) eine Fertiggarage errichtet. Der Anordnung des Landratsamtes, die Garage zu versetzen kam er nicht nach und veräußerte das gesamte Grundstück. Der Käufer und damit neue Eigentümer des Grundstücks hat nun beantragt, von einer Versetzung der Garage abzusehen und diese stattdessen am jetzigen Standort zu genehmigen.

Im Gremium wurde zwar einerseits befürchtet, dass im Falle einer Genehmigung ein ungewollter Präzedenzfall geschaffen werden könnte und man daher auf einer Versetzung der Garage bestehen sollte; da der jetzige Eigentümer aber nichts von der unrechtmäßig erstellten Garage gewusst und diesen Zustand auch nicht verschuldet hat einigte man sich im Gremium mehrheitlich darauf, die Zustimmung zur nachträglichen Genehmigung der Garage sowie zur Überbauung des Leitungsrechts zu erteilen.

Der Eigentümer muss allerdings gegenüber der Gemeinde eine schriftliche Verpflich-tungserklärung abgeben, wonach er die Garage jederzeit auf seine Kosten versetzt, sofern Kanalarbeiten im betreffenden Bereich nötig werden sollten.

4. Neubau eines Holzschuppens zur Unterstellung von Fahrzeugen und Einlagerung von Kleinteilen auf Flst. Nr. 9/1, Vöhringer Str. 11, Vöhringen-Wittershausen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs-planes „Hargental“ und musste im Gremium behandelt werden, da das Satteldach des geplanten Holzschuppens auf der südlichen Seite mit 28° die im Bebauungsplan vorge-schriebene Dachneigung von32° - 42° nicht einhält.

Aufgrund der nur geringfügigen Abweichung erteilte das Gremium ohne Diskussion seine Zustimmung zum Bauvorhaben.

5. Konsolidierung der Gemeindefinanzen;
Beschluss des Maßnahmenpakets 1 zum Haushaltsplan 2008

Aufgrund der zwischenzeitlich hinlänglich bekannten finanziellen Situation der Gemeinde hat die Haushaltsstrukturkommission in insgesamt 6 Sitzungen den Gemeindehaushalt sowie Einzelvorschläge aus Bevölkerung, Gemeinderat und Verwaltung geprüft. In der im Januar 2008 statt findenden Klausurtagung des Gremiums sollen diese Verbesserungs- und Einsparungsvorschläge beraten und beschlossen und dann der Bevölkerung Mitte Februar 2008 in einer Sondersitzung vorgestellt und erläutert werden.

Da die Umsetzung einzelner Maßnahmen bereits zum jetzigen Zeitpunkt Sinn macht, hat der Gemeinderat Folgendes beschlossen:

  • Straßenbeleuchtung:

    Die Brenndauer der Straßenbeleuchtung wird - wenn dies technisch möglich ist - zum 01.01.2008 in der Weise neu geregelt, dass sie nachts zwischen 23.00 Uhr und 5.00 ganz abgeschaltet wird. Lediglich an Heiligabend, Silvester, in der Mainacht und am Dorffest (sowie im Einzelfall bei sonstigem Bedarf auf Anordnung des Bürgermeisters) wird die Straßenbeleuchtung ganznächtig in Betrieb sein.
  • Einsatz von Streugut / Kehrmaschine

Da Splitt als Streugut teurer als Salz ist und zudem im Frühjahr einen hohen Reinigungsaufwand verursacht, wird zukünftig auf die Beimengung von Splitt zum Streusalz beim Winterdienst verzichtet. Lediglich bei absoluten Notlagen (länger andauernde Kälteperiode mit weniger als - 7°C) wird Splitt zugefügt.
Außerdem wird auf den Einsatz der Kehrmaschine im Frühjahr zur Beseitigung des Splitts verzichtet.

  • Ehrungsordnung für Alters- und Ehejubilare

Ab dem 01.01.2008 erhalten Altersjubilare zum 80., 90. und ab dem 91. Geburtstag jährlich einen Geburtstagsbesuch durch die Gemeinde (Bürgermeister oder Ortsvorsteher bzw. deren Vertreter) und zum 80., 90. und 100. Geburtstag einen Geschenkkorb im Wert von ca. 25,- €.

Zum 91. ff und 101. ff Geburtstag erhalten die Jubilare eine Flasche Wein bzw. einen Blumengruß. Zum 75. und 85. Geburtstag erhalten die Altersjubilare künftig eine Glückwunschkarte.

Alle Ehepaare erhalten zum 50., 60., 65., 70, und 75. Ehejubiläum einen Besuch sowie einen Geschenkkorb im Wert von ca. 25,- €.

  • Jahresabschluss des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat sich entschlossen, bereits für das Jahr 2007 und bis auf weiteres auf die Übernahme der Bewirtungskosten zum Jahresabschluss zu verzichten und die Kosten für den Verzehr selber zu tragen.

6. Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2008

Als weiteres Mittel zur Haushaltskonsolidierung aber auch um dem Lenkungsgedanken Rechnung zu tragen, die Anzahl der Hunde nicht überhand nehmen zu lassen, hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Hundesteuersatzung zum 01.01.2008 zu ändern und die Steuersätze dem Kreisdurchschnitt anzupassen. Zudem wird für so genannte Kampfhunde, für die kein Nachweis über eine mit Erfolg bestandene Wesensprüfung vorliegt, ab 2008 mit dem 3-fachen Satz und ab 2010 mit dem 6-fachen Satz besteuert.

à Der Text der Änderungssatzung ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.

7. Erlass einer Vergnügungssteuersatzung

Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, mit Wirkung zum 01.03.2008 eine Vergnügungssteuersatzung als örtliche Aufwandsteuer zu erlassen. Auch mit dieser Satzung kommt die Gemeinde ihrer ordnungsrechtlichen Lenkungsaufgabe nach, die Anzahl der Spielautomaten im öffentlichen Raum zu begrenzen und damit ihren Teil beizutragen, der Spielsucht vorzubeugen. Der angenehme Nebeneffekt ist, dass durch die Vergnügungssteuer zusätzliche Steuereinnahmen erzielt werden können, die zur Haushaltskonsolidierung helfen, aber nicht die breite Bevölkerung belasten.

Dieser Steuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. Spielhallen, Gaststätten, Vereinsräumen…) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.

Geräte mit sportlichem Charakter (Dart, Billiard, Tischfußball, Kegelbahnen) und Kinderspielgeräte sind hingegen von der Steuer ausgenommen.

à Der Vergnügungssteuersatzung ist mit vollem Wortlaut in diesem Amtsblatt abgedruckt.

8. Änderung der Vereinsförderrichtlinien

Bislang stellt die Gemeinde den örtlichen Vereinen deren Vereinslokale (soweit diese nicht im Eigentum der Vereine sind), die Turn- und Festhallen im Übungs- und Rundenbetrieb sowie die Sportplätze mietfrei zur Verfügung. Diese Handhabung soll nach dem Wunsch von Verwaltung und Gemeinderat auch weiterhin so bleiben, da die Gemeinde ihre ortsansässigen Vereine als Träger von Kultur und Sport, des sozialen Engagements und besonders der Jugendarbeit unterstützen sollte und möchte.

Durch die seitherige vollständige Übernahme der Bewirtschaftungskosten durch die Gemeinde bestanden für die Vereine bislang aber keine Anreize, insbesondere im Bereich der Heizungs-, Wasser-, Abwasser -und Stromkosten oder bei den Verbrauchskosten für die Sportplatzdüngung-, besandung oder -beregnung zu sparen.

Um aus finanziellen aber auch ökologischen Gesichtspunkten zu einer Reduzierung dieser Verbrauchswerte zu gelangen wird die Gemeinde den Vereinen künftig einen geringen Beitrag von anteilig 20 % in Rechnung stellen. Ziel ist dabei nicht vorrangig, Einnahmen zu erzielen, sondern die Verbrauchswerte zu senken.

Um die Vereine aber nicht über Gebühr zu belasten wir der Wert von 20 % nach Vorliegen der IST-Werte für das Jahr 2008 nochmals überprüft. Eine Abrechnung für das Jahr 2008 wird den Vereinen dann erst Anfang 2009 vorgelegt werden.

Auch Bauvorhaben der Vereine sollen nicht mehr automatisch in den Genuss einer Förderung kommen. Es muss künftig zwingend nachgewiesen werden, dass die Bauvorhaben dem Gemeinwohl dienen.

9. Bekanntgaben, Sonstiges

a) Amtsblatt der Gemeinde Vöhringen

Gemeinderat Lohmiller bemängelte, dass im Amtsblatt der Gemeinde in letzter Zeit wieder in zunehmendem Maße überdimensionierte Annoncen der Vereine platziert sind. Um keine Preiserhöhung des Verlages zu riskieren bat er darum, diese Anzeigen möglichst auf eine halbe Seitengröße einzudämmen.

Bürgermeister Hammer sicherte zu, von Seiten der Verwaltung künftig ein Auge darauf zu haben.

b) LKW-Parkplätze im Gewerbegebiet „Ziegelhütte“

Gemeinderat Lohmiller äußerte sich besorgt über die Parksituation im Gewerbegebiet „Ziegelhütte“. Da die zahlreichen LKWs teilweise auch auf den Gehwegen der Gemeinde abgestellt werden befürchtet er deren Zerstörung.

Im Gremium hatte man keinen praktischen Lösungsvorschlag zur Hand, wird sich aber Gedanken über eine evtl. Einschaltung der Polizei bzw. andere geeignete Maßnahmen machen.

c) „Schilderwald“

Gemeinderat Thiel störte sich an dem seiner Ansicht nach verwirrenden und störenden „Schilderwald“ im Bereich Daimlerstraße/Bergfelder Straße und regte eine gemeinsame einheitliche Beschilderung an.

Bürgermeister Hammer nahm diesen Vorschlag eines Leitsystems auf und sicherte zu, sich mit den Gewerbetreibenden diesbezüglich in Verbindung zu setzen.

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Kiene

Schriftführerin

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